PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Equipment: Worauf hat man Anspruch?



Seiten : [1] 2 3

mbs
17.03.2021, 18:01
Auch wenn die Frage etwas blöd klingen mag dachte ich, dass mir vielleicht doch jemand weiterhelfen kann. Nach einem AG-Wechsel scheint es mir, dass die neue Arbeitskleidung eine allergische Reaktion auslöst. Hab den ganzen Tag juckende Haut und einen Ausschlag der nach einer Pause (freies Wochenende) wieder besser wird beziehungsweise fast weggeht. Alles deutet darauf hin dass der Farbstoff die Reaktion auslöst. In OP-Klamotten rumrennen darf man nicht, private Sachen dürfen nur die Chefs tragen...und was anderes kriege ich nicht laut Wäscheabteilung. Die sind da auch ziemlich gleichgültig. Wissen nichts, wollen nicht darauf eingehen, sind allgemein sehr unfreundlich, alles wird nach Standard abgefertigt.

Nur habe ich in diesem Fall wirklich keinen Anspruch was anderes, ungefärbtes zu bekommen? Prinzipiell gibt es ja andere Sachen, nur eben für andere Stationen bzw. Berufsgruppen. So schlimm kann es doch nicht sein so was zu nehmen, wird ja auch entsprechend gewaschen. (Was eigenes einmarkern lassen geht wohl nicht weil mit der Wäsche gleich das Waschen bezahlt wurde...alles nicht hauseigene würde entsprechend nicht mehr zurückkommen).

Wie würdet ihr vorgehen? Ich weiß es klingt blöd aber es beeinträchtigt mich schon, kann mich deshalb teilweise kaum konzentrieren.

Feuerblick
17.03.2021, 18:04
Ich würde zum Betriebsarzt gehen und mit dem zusammen das Problem besprechen. Allergietest machen lassen etc.

Kackbratze
17.03.2021, 18:32
Betriebsarzt

Mano
17.03.2021, 22:03
Betriebsarzt.
Ist das denn bei den anderen Kleidungsstücken aus der Klinik nicht? Hätte nämlich eher auf das Wasch-/ Desinfektionsmittel getippt - zumindest unsere Wäsche ist schon so ausgeblichen, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die noch relevante Farbmengen abgiebt.
Kannst du nicht sonst was drunter tragen? T-Shirt und Strumpfhose?

daCapo
18.03.2021, 10:38
Wie gesagt: Betriebsarzt, fast schon ein Beispiel aus dem Lehrbuch Arbeitsmedizin

Wenn es denn einen gibt, war auch schonmal in ner Klinik, wo ich vor Beginn keinen gesehen habe (hatte gekündigt und noch kein Ersatz); Kittel & Hose musste man da selbst kaufen & waschen ; Scrubs gabs umsonst und konnten in die normale Wäsche, Top Laden

roxolana
18.03.2021, 11:51
In OP-Klamotten rumrennen darf man nicht

Ich würde mir trotzdem erstmal OP-Klamotten holen. Falls dir jemand doof kommt, dann mit dem Hinweis begründen, dass du auf die andere Kleidung allergisch reagierst. Und wie andere schon gesagt haben: Betriebsarzt.

mbs
18.03.2021, 20:42
Vielen Dank erstmal für eure Antworten.

Hätte schon auch eigene Kasacks und Hosen, aber die sehen anders aus als die der Klinik. Musste nie was bezüglich einer Kleiderordnung unterschreiben, aber angeblich gibt es so was. Nur gilt was nicht unterschrieben wurde? Ist das implizit irgendwo drin und wenn ja wo? Konnte nichts verbindliches in der Richtung in den Kopien von dem Zeug das ich unterschrieben hab finden. Ist das Teil des Tarifvertrags?

Da ich neu bin will ich nicht aus dem Routinebetrieb weg oder wegen Betriebsarztterminen fehlen...werde das erst in einem Monat im ersten dienstfrei machen können; hoffe dass ich an dem Tag dann auch einen Termin kriege.

juke5489
18.03.2021, 20:48
Sowas ist üblicherweise Bestandteil einer Betriebsvereinbahrung. Ich bin mir relativ sicher, dass jeder bei Stellenantritt diesen Regeln zustimmt, genauso wie dem Datenschutz, Hygiene und und und. Einfach mal in die Liste der Vereinbarungen eurer Klinik schauen, da wird man meist fündig.
Zudem findet man noch diverse andere Dinge, denen man häufig unwissentlich zugestimmt hat.

mbs
18.03.2021, 21:12
Betriebsvereinbarung? Gibt es dafür auch noch einen anderen Namen?
Da sind nur der eigentliche Vertrag mit Hinweis auf den Tarifvertrag und die Laufzeit, dass man Nachtdienste machen muss, Datenschutz und Schweigepflichtserklärung. Wenn dann müsste es im Tarifvertrag enthalten sein, auf anderes wurde nicht verwiesen. Kann es sein dass davon ausgegangen wird dass das die Leute in der Regel nicht so tangiert und es deshalb jeder ohnehin macht?

FirebirdUSA
18.03.2021, 21:35
Betriebsvereinbarung? Gibt es dafür auch noch einen anderen Namen?
Da sind nur der eigentliche Vertrag mit Hinweis auf den Tarifvertrag und die Laufzeit, dass man Nachtdienste machen muss, Datenschutz und Schweigepflichtserklärung. Wenn dann müsste es im Tarifvertrag enthalten sein, auf anderes wurde nicht verwiesen. Kann es sein dass davon ausgegangen wird dass das die Leute in der Regel nicht so tangiert und es deshalb jeder ohnehin macht?

Die wird zwischen Betriebsrat und Betrieb vereinbart und gilt wie z.B. auch Dienstanweisungen. In der Regel musst du sie einsehen können (Intranet, Auslage beim Betriebsrat o.ä.)

mbs
18.03.2021, 22:03
Etwas das man gar nicht unterschreibt gilt trotzdem?
Hatte bei solchen Dingen aber nie den Durchblick. Trotzdem wäre es interessant auf welcher Grundlage so was gelten soll.
Wobei "müsste eigentlich" in Bezug auf vieles gilt - an das sich nicht immer alleh halten. Was man auch an Kollegen sieht; interessant dabei ist dass manche mit fast allem, andere mit fast nichts durchkommen. Die die mit fast allem durchkomen sind scheinbar die "Vergessenen" - werden auch gern mal im Einteilungsplan vergessen.
Wahrscheinlich könnte man machen was man will wenn man es einfach nur schaffen würde "vergessen" zu werden oder nicht aufzufallen. Hab mich schon oft gefragt wie das die entsprechenden Kollegen hingekriegt haben.

juke5489
18.03.2021, 22:40
Etwas das man gar nicht unterschreibt gilt trotzdem?
Hatte bei solchen Dingen aber nie den Durchblick. Trotzdem wäre es interessant auf welcher Grundlage so was gelten soll.

das sind vereinbarungen, die zwischen arbeitgebern und den arbeitnehmervertretern (dem betriebsrat) getroffen werden.
hier sind die arbeitnehmer also in den prozess involviert.

die entsprechenden dienstkleidungsvereinbarungen orientieren sich übrigens gängigerweise an den entsprechenden gesetzlichen hygienevorgaben und den empfehlungen der deutschen gesellschaft für krankenhaushygiene, weshalb sie in den meisten häusern ziemlich ähnlich sein sollten.

anignu
19.03.2021, 00:49
Etwas das man gar nicht unterschreibt gilt trotzdem?
Hatte bei solchen Dingen aber nie den Durchblick. Trotzdem wäre es interessant auf welcher Grundlage so was gelten soll.
Manchmal frage ich mich in welcher Welt du lebst...
Ja, manchmal gelten auch Dinge die man nicht explizit unterschreibt. Es gelten ja auch manchmal so fiese Regeln wie "im OP trägt man Mundschutz", obwohl ohne Mundschutz vielleicht angenehmer wäre. Oder sowas wie "nach einem Patientenkontakt soll man sich die Hände desinfizieren". Oder "nimm keine Geschenke >9999€ an". Obwohl in deinem Arbeitsvertrag vielleicht nicht explizit drinsteht dass du Geschenke >9999€ ablehnen oder genehmigen lassen musst...

CYP21B
20.03.2021, 11:45
Ich verstehe nicht wieso man nicht mal kurz zum Betriebsarzt gucken kann. Da würde ich nicht freiwillig noch länger mit rum machen. Vielleicht ginge ja sogar ein Attest für den Übergang telefonisch?

daCapo
20.03.2021, 12:17
Etwas das man gar nicht unterschreibt gilt trotzdem?


Klar, es gibt doch tausende Gesetze, die du nicht unterschrieben hast ;-) Die gelten für alle!

Nilani
20.03.2021, 16:10
Bei uns hatte der Betriebsarzt ne Telefonnummer für Fragen und er kam auch alle paar Wochen vorbei zur Sprechstunde (in meiner aktuellen Klinik kommt er sogar alle 1-2 Wochen). Musst du nicht sowieso zur EInstellungsuntersuchung? Die musste bei uns immer innerhalb von 6-8 erfolgen, nur 1x war es bei mir deutlich später.

mbs
21.03.2021, 03:09
Da war ich schon längst - und der Betriebsarzt ist relativ weit außerhalb und nur zu speziellen Zeiten erreichbar.
Dass verschiedene Sachen auch so gelten ist in Bezug auf die genannten Beispiele tatsächlich nachvollziehbar - wobei man das genannte Problem nicht mit Gesetzen vergleichen kann. Das gilt schon eher in Bezug auf Dinge wie "man darf keine Patientenverpflegung" nehmen - woran sich sehr viele Kollegen nicht halten. Unter anderem; mir scheint, dass letzten Endes viele Dinge theoretisch gelten an die sich in der Praxis kaum jemand hält.
Theoretisch müsste man auch alles vom AG gestellt kriegen - letztlich muss man dann aber doch seine eigenen Schuhe kaufen. Mancherorts sogar das Oberteil. Anderswo soll das dann wieder nicht erlaubt sein? So richtige allgemeine Vorgaben scheint es da ja nicht zu geben.
Und so extrem stark bindend scheinen sie häufig nur in der Theorie, weniger aber in der Praxis.
In der Wäscheabteilung meinte man auch, ich müsse mir wenn ich Allergikerwäsche wolle eben was eigenes kaufen und selbst waschen, würden auch einige machen. Würde wahrscheinlich niemanden stören sofern die genau so aussieht wie die die gestellt wird - was also zählt ist wohl eher das Aussehen denn irgendwelche hygienischen Aspekte - insofern kann das mit letzteren eigentlich nicht begründet werden.
Eher mit "Corporate Design"...insofern müsste das schon separat irgendwo festgehalten/unterschrieben werden...

FirebirdUSA
21.03.2021, 07:23
Nein das musst du nicht unterschreiben, da es nicht deiner Zustimmung bedarf. Das fällt unter das Direktionsrecht deines AG (er verlangt ja nicht das du im Tanga rum läufst) und nein er muss dir nicht alles stellen inkl Schuhe wenn er dazu keine Vorgabe macht. Wie kommst du auf die Idee? Stehen muss es aber tatsächlich irgendwo für dich einsehbar. Meist gibt es im Intranet eine Sammlung aller Dienstanweisungen und auchvdie Betriebsvereinbarung.

anignu
21.03.2021, 13:14
"man darf keine Patientenverpflegung" nehmen - woran sich sehr viele Kollegen nicht halten. Unter anderem; mir scheint, dass letzten Endes viele Dinge theoretisch gelten an die sich in der Praxis kaum jemand hält.
Wo kein Kläger da kein Richter. Wenn es aber mal zu wenig Essen gibt oder die Pflege dich ärgern will bekommst du entweder kein Essen oder sogar Ärger.

Theoretisch müsste man auch alles vom AG gestellt kriegen - letztlich muss man dann aber doch seine eigenen Schuhe kaufen. Mancherorts sogar das Oberteil. Anderswo soll das dann wieder nicht erlaubt sein? So richtige allgemeine Vorgaben scheint es da ja nicht zu geben.
Es gibt "allgemeine Vorgaben der Klinik". Und die gelten dann auch.

In der Wäscheabteilung meinte man auch, ich müsse mir wenn ich Allergikerwäsche wolle eben was eigenes kaufen und selbst waschen, würden auch einige machen. Würde wahrscheinlich niemanden stören sofern die genau so aussieht wie die die gestellt wird - was also zählt ist wohl eher das Aussehen denn irgendwelche hygienischen Aspekte - insofern kann das mit letzteren eigentlich nicht begründet werden.
Auch hier wieder: wo kein Kläger da kein Richter. Erlaubt ist das nicht, auch nicht dass du die Wäsche nach Hause mitnimmst und selbst wäscht (was vielleicht eine Möglichkeit wäre zu testen, denn häufig liegt es tatsächlich am Waschmittel). Aber so lange sich keiner beschwert.

Es gibt ja auch andere Regeln: Internet nicht für private Zwecke hernehmen, mit Strom aus der Steckdose nicht das Privathandy laden usw. Und wie überall: wo kein Kläger da kein Richter. Es gibt auch noch so Dinge wie Augenmaß und so.

daCapo
21.03.2021, 18:00
Es gibt ja auch andere Regeln: Internet nicht für private Zwecke hernehmen, mit Strom aus der Steckdose nicht das Privathandy laden usw. Und wie überall: wo kein Kläger da kein Richter. Es gibt auch noch so Dinge wie Augenmaß und so.

Also das ist wirklich müßig hier: Viele betreiben auch ne Kaffeemaschine auf der Station, streng genommen wegen Strom-Verbrauch, Brandschutz, Hygiene bestimmt eine Grauzone bzw verboten.
Theoretisch darf man am Arbeitsplatz auch nicht trinken oder essen (hatte mal so ne Stelle).
Oder das ganze Essen von Patienten, die entlassen wurden oder nicht gebrauchte Reserveessen--> die wandern theoretisch, korrekterweise in den Müll...

Mit Augenmaß wie Anignu sagt, sonst würde es kaum jmd. da längerfristig aushalten