Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Richtzahlen chirurgische Weiterbildung
infusomator
21.03.2021, 18:04
Hallo,
die Frage richtet sich an diejenigen, die sich schon mit der Facharztprüfung auseinandergesetzt bzw. diese schon absolviert haben: Inwieweit müssen die Richtzahlen der Weiterbildungsordnung für die Facharztprüfung in der Chirurgie erfüllt werden? Und wie verhält es sich, wenn ich bspw. den Facharzt für Allgemeinchirurgie anstrebe, die Zeiten auch zusammen habe, aber bspw. in der O/U oder eben in der VCH deutlich nicht auf die geforderten OP-Zahlen komme? In der Regel muss man ja viele Jahre in der Abteilung sein, um überhaupt für derartige OPs berücksichtigt zu werden. Werden die Zahlen in der Regel vom Chef einfach bescheinigt oder wird man auch zugelassen, wenn man die Zahlen nicht nachweisen kann?
Vielen Dank und viele Grüße!
Nee die Zahlen sollten alle erfüllt sein. Wenn bei einem OP Verfahren nicht alle Zahlen erfüllt, ist es eine Ermessensentscheidung der ÄK und verhindert in der Regel die Zulassung nicht. Wenn es mehrere Verfahren sind, wo Zahlen fehlen, verhindert es die Zulassung.
Gibt dir dein Weiterbilder denn das Zeugnis ohne die Zahlen?
Hatten hier bereits diskutiert: https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?97223-logbuch/page3
Feuerblick
21.03.2021, 18:20
Du solltest die Richtzahlen schon erfüllen. Manche Ärztekammern tolerieren (je nach vorgegebener Anzahl) mal einen oder eine Handvoll Eingriffe weniger. Aber „deutlich nicht“ bedeutet, dass man dich nicht zur Prüfung zulassen wird.
arbeiter79
24.03.2021, 11:50
Also ich kenne es so das Chefaerzte darum bitten da Logbuch so auszufuellen das es irgendwie hinkommt ziemlich unabhaengig davon was wirklich operiert wurde.
Was dann irgendwie Urkundenfälschung ist und wohl schon extrem schief gegangen ist, wenn dann plötzlich die Sachlage überprüft wird.
Feuerblick
24.03.2021, 12:02
...und sie wird zumindest stichpunktartig überprüft. Die Ärztekammern kennen ihre Pappenheimer. Hatten wir hier im Forum schon diskutiert (ggf. mal suchen).
Die Frage ist nur wie oft die Sachlage tatsächlich überprüft wird - kann mir kaum vorstellen dass jeder einzelne OP-Bericht angefordert wird. Theoretisch sind das ja sensible Patientendaten.
Feuerblick
24.03.2021, 19:14
Doch, das wird definitiv überprüft. Man kann ja die sensiblen Daten schwärzen, dann ist das kein Problem. Und glaub mir: Die Ärztekammern wissen schon, wo nur bescheinigt wird und wo die Leute ihre Zahlen wirklich erbracht haben.
Ich habe es schon öfter geschildert: In meinem direkten Kollegenkreis gab es zwei Fälle mit Nachsitzen wegen nicht erbrachter Zahlen.
juke5489
24.03.2021, 19:30
am ende gibt es bei fehlenden zahlen einen ermessensspielraum beim prüfungsvorsitz.
was aus deinem op-katalog hervorgehen muss, ist, dass du die operative facharztkompetenz besitzt. wenn du insgesamt viele eingriffe, auch deutlich mehr als die geforderten hast, aber bei einer kategorie eben nicht die richtzahl erreichst, dann wird das keine weiteren probleme machen.
wenn du aber generell deine werte gerade so erreichst oder in mehreren kategorien zu wenig eingriffe hast, dann wirst du aller voraussicht nach nicht zur prüfung zugelassen.
bei uns gibt es bei den ästhetischen eingriffen häufig eine handvoll zu wenig zur facharztprüfung. das ist aber kein problem, da wird zum teil in anderen kategorien (z.B. eingriffe an der hand oder verbrennungsoperationen) teilweise mehrere hundert eingriffe mehr haben als gefordert. der chef legt das entsprechend im weiterbildungszeugnis dar und die prüfungszulassung war nie ein problem. aber da waren eben einige eingriffskategorien mehr als deutlich durch andere kompensiert.
Die Frage ist nur wie oft die Sachlage tatsächlich überprüft wird - kann mir kaum vorstellen dass jeder einzelne OP-Bericht angefordert wird. Theoretisch sind das ja sensible Patientendaten.
Ja das wird überprüft.
Doch, das wird definitiv überprüft. Man kann ja die sensiblen Daten schwärzen, dann ist das kein Problem. Und glaub mir: Die Ärztekammern wissen schon, wo nur bescheinigt wird und wo die Leute ihre Zahlen wirklich erbracht haben.
Ich habe es schon öfter geschildert: In meinem direkten Kollegenkreis gab es zwei Fälle mit Nachsitzen wegen nicht erbrachter Zahlen.
Ja das ist definitiv so, es wird auf Plausibilität geprüft. Die ÄK wissen wieviele Eingriffe in der Klinik durchgeführt werden und wenn das nicht stimmig ist mit dem WB-Abschnitt, wird nachgefragt bzw. abgelehnt.
Am besten alles dokumentieren mit Berichten in den Akten und deinem WB-Ordner / Liste.
Kollege von mir musste Nachweise für Untersuchungen mit Fallzahl von mindestens 50 nachweisen. So ganz selten ist sowas auch nicht.
arbeiter79
28.03.2021, 17:00
Tja ich habs bei 4 oder 5 Kollegen erlebt das dort massiv übertrieben wurde. Teilweise wussten die gar nicht wieviel sie ins Logbuch schreiben sollen und dann hat der CA das selber gemacht und dann war es irgend eine schwindelerregende Anzahl welche die Mindestanforderung sogar noch bei weitem ûbertraf. Der war allerdings auch in der Prüfungskommision und konnte sich vllt. sicher sein das niemand die Zahlen hinterfragt.
Das heißt die Frage ob überprüft wird hängt vom Chef und der Größe der Klinik ab?
Theoretisch sollte man an einem Haus der Maximalversorgung mit renommiertem Chef nichts zu befürchten haben.
Feuerblick
29.03.2021, 20:30
Nein, davon hängt es nicht ab. Es hängt davon ab, ob die Zahlen plausibel sind, ob man vielleicht schon mal falsche Zahlen aus dieser Abteilung gesehen hat und von sonstigen Indizien. Ja, auch ein renommierter Chef einer universitären Abteilung (aka universitärer Maximalversorger) ohne jegliche Auffälligkeiten kann Zeugnisse ausstellen, die überprüft werden. Kein Hörensagen, sondern erlebt.
Falsche Zahlen sind daher nie eine gute Idee.
Anne1970
30.03.2021, 07:14
Da kann ich dir nur zustimmen, Feuerblick. Es wurde so schon manche WB-Zeit verlängert ... Zurecht.
Feuerblick
30.03.2021, 08:09
Ich sag ja: Unauffällige Kollegen und unauffällige Weiterbildungsstätten und dennoch „Nachsitzen“. In den Fällen sogar nur für Kleinigkeiten.
Nein, davon hängt es nicht ab. Es hängt davon ab, ob die Zahlen plausibel sind, ob man vielleicht schon mal falsche Zahlen aus dieser Abteilung gesehen hat und von sonstigen Indizien. Ja, auch ein renommierter Chef einer universitären Abteilung (aka universitärer Maximalversorger) ohne jegliche Auffälligkeiten kann Zeugnisse ausstellen, die überprüft werden. Kein Hörensagen, sondern erlebt.
Falsche Zahlen sind daher nie eine gute Idee.
Genau das stimmt. Besonders die Plausibilität, wie bereits geschrieben.
Ihr seid doch alle nur neidisch, weil ihr keine 400 Leber-Tx in der Weiterbildung machen durftet! :-))
Feuerblick
30.03.2021, 14:33
Hätte ich auch nur EINE Leber-Tx in der Weiterbildung machen müssen, wäre irgendwas komisch gewesen. :-))
@ Feuerblick: Wie kam die ÄK bei "unauffälligen Kollegen und unauffälligen Weiterbildungsstätten dann darauf genauer hinzusetzen? Wegen zu vielen Wechseln? Oder weil sonst was am Antrag auffallend war?
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