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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : MKG und neue Approbationsordnung



Zahn2
31.03.2021, 16:59
Hallo allerseits,

ich hatte eigentlich vor, nach meinem HM-Studium zum WS 21/22 in ZM einzusteigen. Laut den bisherigen Studienordnungen wären mir dadurch je nach Uni bis zu 3 Semester "erspart" geblieben. Zudem hätte ich gemäß §61 der alten ZÄPrO die Prüfungen nur teilweise mitschreiben müssen.
Nun tritt jedoch zum 01.10.2021 die neue Approbationsordnung in Kraft, in welcher es KEINE Regelung mehr für approbierte Ärzte gibt. Von einer Uni hieß es heute nach deren Rücksprache mit dem entsprechenden LPA, dass dies laut jetzigem Stand aufgrund der kompletten Umorganisation des Studienplans für mich und alle die ab diesem WS anfangen bedeuten würde, dass ich nur mit der Kohorte mitstudieren könnte, die dann ebenfalls ins 1. Semester startet. Also kurz gesagt, die absolute A****karte mit eine Studiendauer von 5 Jahren!!! :-kotz
Man habe das Anliegen nun an die zuständigen Stellen vorgebracht, aber ob dies (v.a. schon bis zum kommenden Semester) eine Übergangsregelung oder einen entsprechende Anpassung der Approbationsordnung geben wird, weiß keiner.
Hat von den (potentiell) MKG-Interessierten hier schon jemand etwas davon mitbekommen, vielleicht von einer anderen Uni / einem anderen LPA? Wenn ja, was plant ihr jetzt für eure Weiterbildung? Gerne auch als PN...

Jarisch Herxheimer
24.07.2021, 16:01
Oh spannend, halt uns bitte auf dem Laufenden... habe ein sehr ähnliches Problem...

PaulSBonn
13.09.2021, 19:24
Habe das gleiche Problem und versucht Dir zu schreiben. Deine Nachrichtenfunktion ist aber anscheinend ausgestellt.

Jarisch Herxheimer
13.09.2021, 20:02
Meinst du mich @PaulSBonn? Liebe Grüße

MorbusNerz
17.09.2021, 13:47
Da das ja heute im Bundesrat durchgewunken wurde, habe ich auch das Problem. Gibts da irgendwie Möglichkeiten das zu umgehen?

Zahn2
19.09.2021, 18:18
Oh hab grad gemerkt dass meine Nachrichtenfunktion deaktiviert war. Kannst mir gerne schreiben.

Zahn2
02.11.2021, 21:08
Hi, gab's bei euch inzwischen irgendwas neues?

MorbusNerz
02.11.2021, 21:14
Also bei mir leider nicht. Ist alles etwas frustrierend, da von keiner der zuständigen Stellen eine Antwort kommt.

gbp81
08.04.2022, 17:38
Gibts neue Erkenntnisse zu dem Thema? wie ist es weiter verlaufen?

MorbusNerz
08.04.2022, 17:53
Bisschen kompliziert. Wenn’s dich betrifft und du Fragen hast, gerne ne PN und ich Versuch so gut es geht alles zu beantworten.

gbp81
28.04.2022, 20:14
Bisschen kompliziert. Wenn’s dich betrifft und du Fragen hast, gerne ne PN und ich Versuch so gut es geht alles zu beantworten.

habe deine Rückmeldung hier übersehen, sorry.
Nein, betrifft mich nicht direkt, ich bin im Zweitstudium HM nach ZM - andere Frustrationen bzgl. Vorklinik, Hochstufungsverfahren, Leerlaufsemester usw.
Meine Rückfrage war rein aus Neugier. ist aber erstaunlich was die Politik den Zweitstudiumkandidaten antut... Sehr schade!
Da ist USA um Welten voraus...

24.05.2022, 08:27
Hi MorbusNerz!

Ich habe deinen Beitrag zu MKG und neue Approvationsordnung gelesen. Ich studiere Humanmedizin im 9. Semester und werde im Frühling 2024 mein M3 machen.
Danach würde ich gerne mit meinem Zahnmedizinstudium anfangen, hatte aber auch überlegt schon zum WS22 mich einzuschreiben.
Weißt du was die neue Approbationsordnung für mich bedeutet? Kann ich das Studium trotzdem irgendwie verkürzen?

Für jeden Tipp wäre ich sehr dankbar!!
Viele Grüß,
Konsti 😊

fovea
23.11.2022, 16:35
Hey Leute,

ich will mich für Zahnmedizin im fürs SS23 bewerben und falle leider unter Zweitstudienbewerber (weil HM bereits abgeschlossen). Weiß jemand wie sicher ein Platz ist? Ich tue mir sehr schwer mit dem Begründungsschreiben, weil es nicht wirklich viel ist. Hat jemand von euch Erfahrungen?

*bearbeite das mal für Interessenten, die in einer ähnlichen Situation stecken.
Grundsätzlich ist es besser sich während des HM Studiums zu bewerben, da man so in die größere Beweberquote fällt. Wie das mit Doppelimmatrikulation aussieht, sollte man vorher mit der Uni klären. Sollte idR aber kein Problem darstellen.
Ich habe tatsächlich im Nachrrückverfahren meinen Platz (der einzige) für ZM bekommen und er ruht aktuell, da ich noch arbeite und erst im Mai in die MKG wechseln kann. Ist aber nicht schlimm, Dekanat informiert, beginne dann im WS.

Was die neue Approbationsordnung angeht: bei uns hieß es zuerst, dass wir mit 3 Leersemestern rechnen sollen. Ein Kollege hat jetzt aber zusammen mit dem LPA so Druck auf die Uni ausgeübt, dass wir zwar nach neuer Appro laufen, allerdings verkürzen können. Jetzt sogar 3,5 Jahre statt 4 Jahre. Zudem sind die Kurse jetzt ein wenig anders. Hat also alles erstmal nur Vorteile, wie das dann mit den Prüfungen wird, bleibt spannend.
Es lohnt sich also da hartnäckig zu sein. Als MKGler stellt man halt die Ausnahme dar und die wenigstens Dekanate haben Lust nur für eine Person die Stundenpläne zu ändern. Haben sie jetzt aber dann doch gemacht.

majorpayne01
24.12.2023, 18:45
Hey Leute,

ich will mich für Zahnmedizin im fürs SS23 bewerben und falle leider unter Zweitstudienbewerber (weil HM bereits abgeschlossen). Weiß jemand wie sicher ein Platz ist? Ich tue mir sehr schwer mit dem Begründungsschreiben, weil es nicht wirklich viel ist. Hat jemand von euch Erfahrungen?

*bearbeite das mal für Interessenten, die in einer ähnlichen Situation stecken.
Grundsätzlich ist es besser sich während des HM Studiums zu bewerben, da man so in die größere Beweberquote fällt. Wie das mit Doppelimmatrikulation aussieht, sollte man vorher mit der Uni klären. Sollte idR aber kein Problem darstellen.
Ich habe tatsächlich im Nachrrückverfahren meinen Platz (der einzige) für ZM bekommen und er ruht aktuell, da ich noch arbeite und erst im Mai in die MKG wechseln kann. Ist aber nicht schlimm, Dekanat informiert, beginne dann im WS.

Was die neue Approbationsordnung angeht: bei uns hieß es zuerst, dass wir mit 3 Leersemestern rechnen sollen. Ein Kollege hat jetzt aber zusammen mit dem LPA so Druck auf die Uni ausgeübt, dass wir zwar nach neuer Appro laufen, allerdings verkürzen können. Jetzt sogar 3,5 Jahre statt 4 Jahre. Zudem sind die Kurse jetzt ein wenig anders. Hat also alles erstmal nur Vorteile, wie das dann mit den Prüfungen wird, bleibt spannend.
Es lohnt sich also da hartnäckig zu sein. Als MKGler stellt man halt die Ausnahme dar und die wenigstens Dekanate haben Lust nur für eine Person die Stundenpläne zu ändern. Haben sie jetzt aber dann doch gemacht.

@fovea an welcher Uni studierst du denn?

Ich konnte an meiner Uni zwar etwas anrechnen lassen an Human-Studium jedoch muss ich regulär die 5 Jahre durchlaufen (wegen der neuen Approbationsordnung), sodass ich eigentlich nichts gewinne…

fovea
24.12.2023, 19:08
ich studiere in Marburg. Springe direkt vom 1. FS ins 5. FS und mache das 1. Stex (nur TPK) mit den 4. Semester mit.
Ja ich hatte schon gehört, dass einige das Problem haben bzw. das wollten die bei uns auch usprünglich machen. Haben sich dann aber intern dagegen entschieden.