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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TVÄ Uniklinik: Zuschlag fürs Einspringen VS FZA



marvo
03.04.2021, 16:01
Hallo zusammen,

relativ spezifische - aber wahrscheinlich doch für viele relevante Frage! Dank des neuen Tarifvertrags gibt es ja an den Unikliniken für ein Einspringen in einen Dienst, wenn dies weniger als 3 Tage vorher festgelegt wird, einen höheren Lohn. Ich beziehe mich hier jetzt auf dem Bereitschaftsdienst. Im Tarifvertrag heißt es:

"
Lie-gen bei einer notwendigen Dienstplanänderung nach Satz 3 zwischen der Dienst-planänderung und dem Antritt des Dienstes weniger als drei Tage, wird zusätzlich zum Rufbereitschaftsentgelt ein Zuschlag von 10 v.H. des Entgelts gemäß § 9 Ab-satz 1 gezahlt bzw. erhöht sich die Bewertung des Bereitschaftsdienstes gemäß § 9 Absatz 2 um 10 Prozentpunkte.
"
und in besagtem Paragraph 9 Absatz 2
Zur Berechnung des Entgelts wird die Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich der geleisteten Arbeit in zwei Stufen als Arbeitszeit gewertet.2Ausschlaggebend sind die Arbeitsleistungen, die während des Bereitschaftsdienstes erfahrungsge-mäß durchschnittlich anfallen:Bereitschafts-dienststufeArbeitsleitung innerhalb des BereitschaftsdienstesBewertung als Ar-beitszeitI0 bis zu 25 v.H.60 v.H.IIMehr als 25 v.H. bis 49 v.H.95 v.H.3Für die Zeit des Bereitschaftsdienstes an gesetzlichen Feiertagen erhöht sich die Bewertung um 25 Prozentpunkte. 4Für die Zeit des Bereitschaftsdienstes, die als Arbeitszeit gewertet wird, wird das tarifliche Stundenentgelt der jeweiligen Entgelt-gruppe undStufe (individuelles Stundenentgelt) gezahlt. 5Das Bereitschaftsdienst-entgelt kann im Verhältnis 1:1 in Freizeit abgegolten werden (Freizeitausgleich). 6Für die Zeit des Freizeitausgleichs werden das Entgelt und die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagenfortgezahlt.7Die Zuweisung zu den Stufen des Bereitschafts-dienstes erfolgt durch schriftliche Nebenabrede zum Arbeitsvertrag. 8Die Nebenab-rede ist abweichend von § 2 Absatz3 mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderhalbjahres kündbar.
"

Klassische Konstellation nun: 24h-Dienst unter der Woche. Bis 17h Normalarbeit, dann bis 9h Bereitschaftsdienst = 16h Bereitschaftsdienst. Am nächsten Tag FZA. Also minus 8 Stunden BEreitschaftsdienst. Entspricht in der Abrehnung 8 Stunden Bereitschaftsdienst.
Die Frage ist folgende: Werden die 10% auch wirklich nur auf diese 8 Stunden angerechnet? Müsste der "Bonus" fürs Einspringen nicht eigentlich für die ganzen BEreitschaftsdienststunden gelten (also 16 x 110%, Fza zieht aber nur 8 x 100% ab)? Unsere Rechnungsabteilung wählt natürlich die Arbeitgeberfreundliche variante --- zieht also erst die Freizeitausgleich ab, berechnet dann für die wenigen überbleibenden Stunden BEreitschaftsdienst den "Einspringbonus", sodass dieser eigentliche Zugewinn im neuen Tarifvertrag (mal wieder) nur ein Papiertiger ist und nur 3 Mark 50 rauskommen, da es ja letztlich nur auf die halbe Arbeitszeit zählt....wie interpretiert ihr das?

Grüße!

vanilleeis
03.04.2021, 19:49
Der Aufschlag zählt für die kompletten Stunden des Dienstes, also 16 bei dir. Das ergibt sich aus der Formulierung „Bewertung des Bereitschaftsdienstes“.
Hab ich aber auch schon durchturnen müssen mit meiner Personalabteilung (VKA)

FirebirdUSA
03.04.2021, 22:39
16h Zuschlag