Spektralleuchte
03.04.2021, 20:47
Hi,
Ich habe mal eine Frage bezüglich der Vergütung von Feiertagen.
Wenn ich Bereitschaftsdienst an WE oder Feiertag leiste bekomme ich diese Stunden als Mehrarbeit bezahlt, sie werden meinem Stundenkonto NICHT gutgeschrieben. Ich bekomme einen Zeitzuschlag der ausbezahlt wird von 35% (angeben ist Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich). Ich bin der Meinung, dass das falsch ist.. aber unsere Personalabteilung sperrt sich dagegen (ein Kollege hatte sich ebenfalls deswegen schon beschwert).
Im VKA heißt es:
1Die Ärztin/Der Arzt erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen – auch bei teilzeitbeschäftigten Ärz- tinnen und Ärzten – je Stunde
a) für Überstunden
b) für Nachtarbeit
c) für Sonntagsarbeit
d) bei Feiertagsarbeit
- ohne Freizeitausgleich
- mit Freizeitausgleich
e) für Arbeit am 24. Dezember und
am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 16
A) 15 v.H., b) 15 v.H., c) 25 v.H.,
D) 135 v.H., 35 v.H.,
E)35 v.H.,
Ich (und auch mein Kollege) sind der Meinung, dass unser Zuschlag 135 v.H. betragen müsste. Immerhin können wir keine Zeit abfeiern die uns nicht gut geschrieben wird. Übersehen wir etwas?
Ich habe mal eine Frage bezüglich der Vergütung von Feiertagen.
Wenn ich Bereitschaftsdienst an WE oder Feiertag leiste bekomme ich diese Stunden als Mehrarbeit bezahlt, sie werden meinem Stundenkonto NICHT gutgeschrieben. Ich bekomme einen Zeitzuschlag der ausbezahlt wird von 35% (angeben ist Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich). Ich bin der Meinung, dass das falsch ist.. aber unsere Personalabteilung sperrt sich dagegen (ein Kollege hatte sich ebenfalls deswegen schon beschwert).
Im VKA heißt es:
1Die Ärztin/Der Arzt erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. 2Die Zeitzuschläge betragen – auch bei teilzeitbeschäftigten Ärz- tinnen und Ärzten – je Stunde
a) für Überstunden
b) für Nachtarbeit
c) für Sonntagsarbeit
d) bei Feiertagsarbeit
- ohne Freizeitausgleich
- mit Freizeitausgleich
e) für Arbeit am 24. Dezember und
am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 16
A) 15 v.H., b) 15 v.H., c) 25 v.H.,
D) 135 v.H., 35 v.H.,
E)35 v.H.,
Ich (und auch mein Kollege) sind der Meinung, dass unser Zuschlag 135 v.H. betragen müsste. Immerhin können wir keine Zeit abfeiern die uns nicht gut geschrieben wird. Übersehen wir etwas?