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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stex2 Tag 2 A52/ B19 - Pflegeversicherung Leistungen



Unregistriert
14.04.2021, 15:57
laut Experten ist c, also Einzahlungen in die Rentenversicherung die gesuchte Falschaussage, ich habe jedoch diverse Flyer von Rentenversicherungen gefunden, die damit werben, dass unter bestimmten Bedingungen (und im Aufgabentext steht ja auch "gewährt werden können") die Pflegeversicherung für die Angehörigen die Beitrage zahlt.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Angehoerige-pflegen/angehoerige-pflegen_node.html (Deshalb zahlt die Pflegeversicherung für Sie als pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung. Zahlreiche nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind auf diese Weise durch die gesetzliche Rentenversicherung geschützt. Das alles kostet Sie keinen Cent.)
Zu Podologie finde ich hingegen nur Informationen bei den GKVs (https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/weitere-leistungen/reha-massnahmen-und-vorsorge-kuren/krankengymnastik-massagen-heilmittel/kostenuebernahme-podologie-medizinische-fusspflege-2009080)

Unregistriert
14.04.2021, 16:11
Sehe ich genauso! Da sollten die Experten nochmal drüber schauen. Gibt es eine Möglichkeit, diese darauf Aufmerksam zu machen?

Bahar78
14.04.2021, 16:15
Das ist meiner Meinung nach falsch gelöst...

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/soziale-absicherung-der-pflegeperson.html

Die Fussdruckulzera werden von der KV bezahlt. Ist keine Pflegeleistung...

Unregistriert
14.04.2021, 16:25
Ich habe meinen Mann gepflegt, und bin mir sicher dass ich von der Pflegekasse einen Bescheid darüber erhalten habe dass sie in die Rentenkasse eingezahlt haben für mich.
Fußpflege ist meines Wissens eine Leistung der Krankenkasse, nicht der pflegekasse

Unregistriert
14.04.2021, 16:45
Hier haben die Experten einen Fehler gemacht, Fußpflege bekomme ich auf Rezept, und ist Leistung der Krankenkasse, aber NICHT der Pflegeversicherung.

Unregistriert
14.04.2021, 16:46
Die Expertenlösung ist definitiv falsch, podologische Leistungen werden via Rezept verordnet

Unregistriert
14.04.2021, 17:15
Frage: Die Kostenübernahme welcher der folgenden Leistungen gehört am wenigsten zum Leistungsspektrum der Pflegeversicherung
korrekte Antwort: regelmäßige polologische Behandlung von Flußdruckulzera

Ihr habt angegeben das Antwort C (Einzahlung in die Rentenversicherung pflegender Angehöriger) nicht zum Leistungsspektrum gehöre.

Dies ist aber nicht stimmig: "Deshalb zahlt die Pflegeversicherung für Sie als pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung. Zahlreiche nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind auf diese Weise durch die gesetzliche Rentenversicherung geschützt. Das alles kostet Sie keinen Cent."

Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Angehoerige-pflegen/angehoerige-pflegen_node.html


Die medizinisch polologische Behandlung von Fußdruckullzera wird vom Arzt als medizinische Leistung verordnet und von den Krankenkassen übernommen .“ Die Kosten der Behandlung werden von der Krankenkasse gemäß dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) übernommen, wenn der Arzt krankhafte Veränderungen am Fuß feststellt und die medizinische Fußpflege auf Rezept („Heilmittelverordnung“) verschreibt. "

https://www.pflege.de/leben-im-alter/medizinische-fusspflege/

Unregistriert
14.04.2021, 17:17
Sehe ich genauso, die Füßpflege wird ovn der Krankenkasse und nicht der Pflegeversicherung erstattet

Hier eine Quelle:
Die Kosten der Behandlung werden von der Krankenkasse gemäß dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) übernommen, wenn der Arzt krankhafte Veränderungen am Fuß feststellt und die medizinische Fußpflege auf Rezept („Heilmittelverordnung“) verschreibt. Dies ist beispielsweise der Fall bei Patienten mit Gefäßerkrankungen oder bei Durchblutungsstörungen. Seit 2020 zählen ausdrücklich auch Erkrankungen des Nervensystems und die Folgen eines Querschnittsyndroms zu den Gründen für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

https://www.pflege.de/leben-im-alter/medizinische-fusspflege/

Unregistriert
14.04.2021, 17:31
Ich stimme Euch dabei zu. Wurde von unseren Dozenten auch exakt so erwähnt

M2-Kreuzer
14.04.2021, 17:37
C ist definitiv nicht die gesuchte Falschantwort.

Die Pflegeversicherung zahlt gemäß § 44 Abs. 1 S. 1 SGB XI an den zuständigen Träger der Rentenversicherung.

Unregistriert
14.04.2021, 17:49
sehe ich auch so. Die Podologie wird (wenn überhaupt nur mit Rezept) von der KK gezahlt...

Unregistriert
14.04.2021, 19:55
Was war mit der Antwort Pflege in einer vollstationären Einrichtung? Die Pflegeversicherung bezahlt doch nur einen Anteil, aber nicht komplett?