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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stex2 Tag 2 A62/ B29 GKV



Maderspacher
14.04.2021, 20:16
Die Frage ist definitiv anfechtbar, weil bei der Antwortmöglichkeit E die korrekte Bezeichnung "Jahresarbeitsentgeltgrenze" ist. Den Begriff Versicherungspflichtgrenze gibt es nicht.

Unregistriert
14.04.2021, 20:18
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Die Versicherungspflichtgrenzen der letzten Jahre und für 2021 können Sie der Übersicht entnehmen.

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/beitraege-faq/zahlen-und-grenzwerte/hoehe-der-jahresarbeitsentgeltgrenze-2033028

Denke eher nicht, dass man die anfechten kann..

M2-Kreuzer
14.04.2021, 20:19
Die Frage ist definitiv anfechtbar, weil bei der Antwortmöglichkeit E die korrekte Bezeichnung "Jahresarbeitsentgeltgrenze" ist. Den Begriff Versicherungspflichtgrenze gibt es nicht.

Sehr spitzfindig. Da schlagen wir das IMPP mit den eigenen Waffen.

Das zugehörige Gesetz kennt den Begriff Versicherungsgrenze jedenfalls nicht: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html

M2_schreiberin
14.04.2021, 20:26
Puh, das wär schön, habs nämlich auch falsch. Mir hat der Begriff auch nichts gesagt, mies!

Aber Wikipedia sagt: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG; nicht amtlich auch Versicherungspflichtgrenze genannt) bestimmt in Deutschland, ab wann Arbeiter und Angestellte versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Übersteigt das Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, endet die Versicherungspflicht in der GKV und die Arbeitnehmer werden freiwillige Mitglieder in der GKV. Sie dürfen in die private Krankenversicherung wechseln.

Weiß nicht, ob das unter dem Hinweis auf das Gesetz anfechtbar ist. Finds super mies, die meisten wissen, dass man ab einem gewissen Einkommen in die PKV kann, wieso so so spitzfindige Begriffe nehmen =_=

Rani90
16.04.2021, 12:32
Hey, Der Jahrgang vor uns hat ein Google Docs für das Sammeln und Einreichen der anfechtbaren Fragen genutzt.

Man hat wohl erst gemeinsam gesammelt und diskutiert, mit welcher Argumentation man beim IMPP einreicht, damit man die beste Chance darauf hat, dass die Frage gestrichen wird, und dann wurde sie von SO VIELEN WIE MÖGLICH eingereicht.

https://docs.google.com/document/d/1yOO-CuQh5I-x4vifK1fE0O3DCsAtQyEwBUjDivyUGP4/mobilebasic#heading=h.llevavtqqpo9

h3nni
16.04.2021, 12:35
@Rani kannst dus vielleicht lassen, unter jeden weiteren Thread diesen Beitrag drunterzuklatschen? Man denkt, es gibt neue fachliche Diskussionen und dann sehe ich den selben Beitrag schon zum 10. Mal. Muss echt nicht sein, zumindest ich hab mittlerweile verstanden, dass es ein google doc gibt.

Und eher ist das IMPP genervt, wenn 100 Leute die selbe Frage mit der selben Begründung anfechten als wenn das einfach wenige stichhaltig machen.

Xybzzz
18.04.2021, 22:28
Wurde das von euch schon angefechtet? Morgen ist der letzte Tag :)!