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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedingungen, um ein Lehrkrankenhaus zu sein



PrinzessinAmygdala
28.04.2021, 06:49
Hallöchen!
Ich habe auch mal wieder eine generelle Frage. Welche Bedingungen muss ein Lehrkrankenhaus erfüllen, um ein solches zu sein?
Ich habe zumindest mal gehört, dass es eine bestimmte Anzahl an Betten haben muss. Soweit, so gut.
Aber wie sieht's mit der Lehre aus? Müssen die PJ-Unterricht anbieten? Mich nervt es im Moment nämlich total, dass so viel ausfällt. Das kann man auch nicht mehr nur mit Corona begründen.
Kriegen die Kliniken dafür einen Zuschuss, dass sie ausbilden, oder ist das auch nur ein Gerücht?

Dooly
28.04.2021, 18:41
Hi! In der ApprO steht unter §4 welche Bedingungen ein Krankenhaus erfüllen muss, um ALK zu werden:


§ 4 Durchführung des Praktischen Jahres in außeruniversitären Einrichtungen
(1) Sofern das Praktische Jahr nach § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 in Krankenhäusern, die nicht Krankenhäuser der Universität sind, durchgeführt wird, muss in der Abteilung, in der die Ausbildung erfolgen soll, eine ausreichende Anzahl von Ärzten sowohl für die ärztliche Versorgung als auch für die Ausbildungsaufgaben zur Verfügung stehen. Ferner müssen regelmäßige pathologisch-anatomische Demonstrationen durch einen Facharzt für Pathologie und klinische Konferenzen gewährleistet sein. Zur Ausbildung auf den Fachgebieten der Inneren Medizin und der Chirurgie sind nur Abteilungen oder Einheiten geeignet, die über mindestens 60 Behandlungsplätze mit unterrichtsgeeigneten Patienten verfügen. Auf diesen Abteilungen muss außerdem eine konsiliarische Betreuung durch nicht vertretene Fachärzte, insbesondere für Augenheilkunde, für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, für Neurologie und für diagnostische Radiologie oder Strahlentherapie sichergestellt sein.
(2) Die Durchführung der praktischen Ausbildung setzt außerdem voraus, dass dem Krankenhaus den Ausbildungsanforderungen entsprechende Einrichtungen zur Verfügung stehen; insbesondere eine leistungsfähige Röntgenabteilung, ein leistungsfähiges medizinisches Laboratorium, eine medizinische Bibliothek, ein Sektionsraum und ausreichende Räumlichkeiten für Aufenthalt und Unterrichtung der Studierenden.
(3) Die Krankenhäuser sind verpflichtet, die Ausbildung nach § 3 Absatz 1 gemäß dem Logbuch der Universität durchzuführen, mit der sie die Vereinbarung abgeschlossen haben. Die Studierenden nehmen an den auf die Ausbildung nach § 3 Absatz 1 vorbereitenden Lehrveranstaltungen und, soweit möglich, an den begleitenden Lehrveranstaltungen teil. Die Krankenhäuser benennen einen Beauftragten für das Praktische Jahr, der die Ausbildung mit der Universität abstimmt sowie die Evaluation nach § 3 Absatz 7 nach den Vorgaben der Universität durchführt und dieser die Ergebnisse der Evaluation mitteilt.
(4) Für die Durchführung der praktischen Ausbildung in Lehrpraxen und anderen Einrichtungen der ambulanten ärztlichen Krankenversorgung nach § 3 Absatz 2a legen die Universitäten die Anforderungen im Einvernehmen mit der nach Landesrecht zuständigen Stelle fest.

Bezüglich Geld hab ich zufällig in der letzten Woche in zwei unterschiedlichen Zusammenhängen gehört, dass es so ist, dass die ALKs Geld bekommen. Einmal erwähnten es die OÄ, einmal ein Mit-PJ. Näheres weiß ich leider nicht.

Nefazodon
28.04.2021, 22:02
Hallöchen!
Ich habe auch mal wieder eine generelle Frage. Welche Bedingungen muss ein Lehrkrankenhaus erfüllen, um ein solches zu sein?
Ich habe zumindest mal gehört, dass es eine bestimmte Anzahl an Betten haben muss. Soweit, so gut.
Aber wie sieht's mit der Lehre aus? Müssen die PJ-Unterricht anbieten? Mich nervt es im Moment nämlich total, dass so viel ausfällt. Das kann man auch nicht mehr nur mit Corona begründen.
Kriegen die Kliniken dafür einen Zuschuss, dass sie ausbilden, oder ist das auch nur ein Gerücht?

Wenn Du mit der Lehre in deinem Krankenhaus nicht zufrieden bist, solltest Du das auf jedenfall ansprechen.
Ich würde dazu raten, sich zunächst mit den anderen Studierenden abzusprechen und sich dann zunächst an den PJ-Beauftragten der Klinik zu wenden. Das kann ggf. auch über einen PJ-Sprecher erfolgen, wenn ihr so etwas habt.

Ansonsten ist deine Fachschaft(svertretung) für solche Dinge generell eine gute Adresse. Wenn sich Beschwerden häufen, kann die Fachschaft diese ggf. auch an den zuständigen Studiendekan weiterleiten.

Man sollte die Wirkung so einer Beschwerde nicht unterschätzen.

Für die Krankenhäuser hängt Geld und Prestige an dem Titel Lehrkrankenhaus.

Dooly
18.06.2021, 20:11
Zum Thema Kohle hab ich mittlerweile folgende Bestätigung bekommen, dass die Uni, bei der ich im 2. Tertial zu Gast war, ihren ALKs wirklich „finanziellen Anreiz“ in Aussicht stellt. Die Höhe hängt nämlich wohl u. a. von unserer Evaluation ab, um die wir gebeten wurden.

rafiki
20.05.2023, 17:11
Weiß jemand, wer an einer Uni die zuständige Institution für die zugeordneten Lehrkrankenhäuser ist, also nicht für das PJ, sondern allgemein? Für Studenten ist es der Studiendekan, aber wer ist ansonsten Ansprechpartner?

Dooly
20.05.2023, 18:02
Ebenfalls die Dekanate der Med. Fakultäten.