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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 90 TAGE Pflegepraktikum??freie Tage?



Mjay
19.12.2003, 22:59
Hi
Sorry brauch noch mal Hilfe, Habs hier nicht richtig gefunden.

Also ich mach am 5.1.04 mein Pflegepraktikum . Reicht es wenn auf dem Schein nachher steht, dass ich von 5.1.04 bis 5.4.04
praktikum gemacht habe ? oder sollen es ohne meine freie Tage sein die mir zustehen????
Noch ein vorab muss man da auch Nachtdienste machen?




ICH WÄRE EUCH SEHR SEHR DANKBAR
Gruss
MJ

Sidewinder
20.12.2003, 02:53
Wenn vom 5.1. bis 5.4. draufsteht, dann passt das, natürlich zählen nicht nur deine Arbeitstage, sondern die volle Zeit, also auch deine freien Tage, Wochenenden o.ä., sprich die Kalendertage geben den Ausschlag, was Nachtdienste angeht: ich musste keine machen, nur Früh- oder Spätschicht oder die berühmten Zwischendienste!

Hoffe, das hilft etwas!

Sebastian

Hexe
20.12.2003, 09:39
Ich wurde gefragt, ob ich mal einen Nachtdienst mitmachen wollte, nur um zu sehen, was da so los ist. In erster Linie bin ich dann in der chirurgischen Ambulanz rumgeschwirrt, weil es auf Station so ruhig war.
Meiner Erfahrung nach werden Praktikanten am ehesten vormittags eingesetzt, weil da am meisten zu tun ist. Rundgang, Patienten waschen, zu Untersuchungen oder in den OP fahren, Blutentnahmen (Hier kann ich nur empfehlen, ein nettes Gespräch mit den PJlern, AiPs und Assistenzärzten zu beginnen! Ich durfe bereits am 2.Praktikumstag selber unter Aufsicht stechen und das "nur" weil ich mich am 1.Tag noch nicht getraut habe.),... :-)

Aileen
20.12.2003, 17:05
Ich habe da eine Frage, die vielleicht ganz gut hier her passt.

Ich habe vom 3.11 bis zum 15.12 Pflegepraktikum gemacht. Das sind also 43 Tage.
Jetzt meinte meine Freundin (sie studiert seit diesem Semester in Bonn) an der Uni wurde ihr gesagt, dass man das Praktikum nicht zweiteilen dürfe.
Ich meine ich weiß, dass man in abschnitte von 30 Tagen splitten darf oder an einem Stück. Warum darf ich dann nicht 43 und 47 Tage machen??
Sie hat mir das so gesagt, als wenn jetzt nur die 30 Tage zählen und ich noch 60 (bzw 2mal 30 muss) muss.

Habt ihr von so einer Regelung gehört??

Vielen Dank.

Aileen

Aileen
20.12.2003, 17:15
Naja, leider habe die antwort gefunden. Ich finde das aber total schwachsinnig!!!

:-meinung



hab das mal kopiert:

Achtung: Mit dem splitten des Praktikums in mehrere Teile hat sich etwas geändert. Es heisst in dem entsprechenden § nämlich, dass das Praktikum auch "in 3 Abschnitten zu jeweils 30 Tagen" abgeleistet werden kann.
Das heisst aber laut einigen LPÄ (BITTE fragt selbst dort nach, ob euer LPA es auch so auslegt, ich weiss es wirklich nicht von allen), dass wirklich nur ein Split a 30-30-30 in Frage kommt.
Ein Praktikum von 2*45 Tagen würde euch dementsprechend nämlich nur mit 2*30=60 Tagen anerkannt - höchst ärgerlich.

Rico
20.12.2003, 17:15
Erstmal grundsätzlich werden die Regelungen wie ein Pflegepraktikum auszusehen hat von den entsprechenden LPAs gemacht und nicht von den Unis - entsprechend sind auch die LPAs und nicht die Unis die entscheidenden Instanzen.

Zum konkreten Fall:
Soweit ich weiß (und meine Kenntnisse bezihen sich in erster Linie auf Ba-Wü - ich denke aber, daß das in anderen Bundesländern relativ ähnlich sein wird) kann man das Pflegepraktikum nach neuer AO in bis zu 3 Teile à mindestens 30 Tage splitten.

43 und 47 Tage sollten also kein Problem sein (wobei ich grundsätzlich ca. 3 Tage in der Summe mehr machen würde um falls man sich irgendwo verrechnet hat auf der sicheren Seite zu sein und dann nicht wegen eines fehlenden Tages nochmal einen Block à 30 Tage nachmachen zu müssen und wenn möglich noch in den Semesterferien vor dem Physikum.

Felicitas
20.12.2003, 17:23
Also Nachtdienste MUSST Du auf gar keinen Fall machen, in der Regel arbeitest Du auch nur an den Wochentagen und hast am Wochenende und an den Feiertagen frei. Wenn Du ein FSJ machst sind Nachtdienste sogar verboten.

medstud03
20.12.2003, 18:29
Also ich hab sogar eine Woche durchgehend Nachtdienste während meines Praktikums gemacht. Und dass man in der Regel an Wochenenden frei hat, kann ich auch nicht bestätigen. Sorry, so wars zumindest bei mir.

Hexe
20.12.2003, 18:44
Also, das hängt wirklich stark vom jeweiligen Krankenhaus, der Personalsituation und nicht zuletzt auch von einem selber ab. Denn es ist immer die Frage, wie nützlich man im Stationsalltag ist. Wenn man mal den Bogen raushat, wie man eine Oma duscht ohne das Stationsbad unter Wasser zu setzen und vielleicht auch weniger als einen Vormittag dafür braucht, wird man mit Sicherheit vielseitiger eingesetzt.
Üblich war bei mir der Frühdienst, irgendwann wurde ich aber auch gefragt, ob ich mal eine knapp besetzte Wochenendschicht verstärken wollte o.ä., was ja auch nicht das allerschlimmste ist, weil es am WE im allgemeinen auf den Stationen relaxter zugeht, die Schwestern oftmals mehr Zeit haben zum erklären und man dafür einen Wochentag frei hat... ist doch auch nicht verkehrt, wenn alle anderen arbeiten müssen und man ausschlafen kann. :-))

Sebastian1
22.12.2003, 11:14
Original geschrieben von Rico
Soweit ich weiß (und meine Kenntnisse bezihen sich in erster Linie auf Ba-Wü - ich denke aber, daß das in anderen Bundesländern relativ ähnlich sein wird) kann man das Pflegepraktikum nach neuer AO in bis zu 3 Teile à mindestens 30 Tage splitten.

43 und 47 Tage sollten also kein Problem sein ... Tja, Rico, ich würde dir eigentlich gerne Recht geben, kann es aber nicht. Wie bereits im FAQ-Thread geschrieben: Zumindest in NRW werden ENTWEDER 90 ODER 3*30 Tage anerkannt. Bei den gegebenen 43 und 47 Tagen wären es also nur 2*30 Tage=60 Tage. Ich selbst halte diese Regelung für hochgradigem bürokratischen Unsinn (und denke auch nicht, dass die Intention des Gesetzestextes so war, aber dumemrweise ist das eben zumindest in NRW so ausgelegt worden; in weitern Bundesländern ist das zumindest sehr wahrscheinlich; daher NACHFRAGEN! beim ZUSTÄNDIGEN LPA! NIRGENDWO anders! (als ich das unserem Studiendekanat gesagt habe, hat man mir dort ob der Schwachsinnigkeit dieser Regelung erst nicht glauben wollen, bis man es letztlich vom LPA bestätigt bekam).

Ich muss ehrlich sagen, dass ich befürchte, das trotz Bemühungen., das nach aussen zu tragen, an der einen oder anderen Fakultät auf einmal SEHR viele Leute vor ihrem neuen ersten Stex (alt: Physikum) stehen und aufgrund dieses Schwachsinns nicht zugelassen werden.

Gruß,
Sebastian

Aileen
26.12.2003, 13:33
Also, auch wenn man sein Praktikum nur unterbricht, muss man dann auch darauf achten, dass die unterbrechung nach 30 Tagen ist? :-???
Also auch wenn man 90 Tage macht und irgendwann sagen wir für zwei wochen unterbricht und das nicht nach 30 oder 60 Tagen war hat es nicht gereicht?

Ich weiß, dass habe ich jetzt nicht gut dargestellt aber ich hoffe ihr wisst was ich meine :-))


Bin etwas verzweifelt, diese doofe Regelung bringt meine ganze Planung durcheinander! :-(

Aileen

Rico
26.12.2003, 14:40
Frag doch erstmal bei Deinem zuständigen LPA nach, wie die es denn jetzt haben wollen.

Und falls die wirklich nur Blöcke à 30 Tage wollen (was ich für den bürokratischten Unsinn seit Erfindung unserer Studienordnung halte :-??? ), dann kannst Du ja immer noch zu dem Krankenhaus gehen an dem Du das Pflegepraktikum gemacht hast, denen das erklären und sie lieb bitten, Dir doch einfach das entsprechend zu bescheinigen.

Also beispielsweise:
Du machst
47 Tage im März/April und 43 Tage im Juli/August = 90 Tage

das KH bescheinigt Dir
60 Tage im März/April und 30 Tage im Juli = 90 Tage

Und alle sind glücklich. :-top

doc84
27.12.2003, 22:53
hallo zusammen!
ich spreche nur für nrw... und dort gilt folgendes: bei 90 tagen darf das praktikum in 3 teile gesplittet werden...

also leute, ich habe ja einen schock bekommen... jemand meinte auch in nrw würden unterbrechungen nur glatt, sprich 30 tage, 60 tage anerkannt werden...diese aussage ist für NRW nicht korrekt!!!!!! denn ich habe wegen krankheit nach 19 tagen gesplittet....

vor mir liegen die unterlagen des landesprüfungsamts für medizin und pharmazie... und dort heißt es

"Im Falle einer Unterbrechung sind zusammenhängende Mindestzeiträume von 14 Kalendertagen einzuhalten."

ich denke damit ist es für nrw klar!!! kalendertage wohlgemerkt, nicht arbeitstage...

ich hoffe den anderen damit weitergeholfen zu haben... und eine freundliche bitte noch: ich denke mit rein spekulativen äußerungen ist wirklich keinem geholfen. im gegenteil: sie lösen in der regel panik aus, unsicherheit... deshalb: wenn jemand auf eine frage antwortet, so soll er verlässliche quellen besitzen... natürlich entstehen missverständnisse&es ist ja normal... aber immer daran denken, dass man anderen doch mit genauen infos weiterhelfen möchte... in diesem sinne, viel erfolg bei euren praktika.

Finchen
28.12.2003, 10:21
Hi!

Also ich hab in Hessen mein Pflegepraktikum gemacht und hatte das Glück dass die von der Pflegedienstleitung wirklich Ahnung hatten.
Als ich mit dem Praktiukum anfing wurde es nämlich gerade von 2 auf 3 Monate verlängert....

Ich hab mein Praktikum in 3 Teilen gemacht, jeweils 30 Tage.
Hatte dazwischen dann immer so 1 oder 2 Wochen frei.

Liebe Grüße, Finchen

SynC
23.10.2004, 23:39
Also, hier hat es noch niemand richtig klar für NRW gesagt, also nochmal die Frage:
Bei 90 Tagen die man machen muss werden nur die Arbeitstage (an denen man im Krankenhaus gearbeitet hat) oder auch die ZUGEHÖRIGEN freien Tage gezählt?
Wäre jetzt ziemlich wichtig, weil mit den zugehörigen freien Tagen wäre man ja viel schneller fertig!

mfG Jonas

morgoth
23.10.2004, 23:56
Wichtig ist nur, was hinterher auf deiner Bescheinigung steht:
vom 01.03 bis 01.04 = 31 Tage Praktikum, ganz gleich, ob du jetzt an allen 31 Tagen gearbeitet hast oder aber nur jeden 2. Tag angetreten bist (wobei beide Fälle wohl eher die Ausnahme sein sollten ... ) Auf jeden Fall zählen also die Tage, an denen du nicht gearbeitet hast, mit.
~*_*~ M. ~*_*~

D_FeNs
25.10.2004, 00:56
Habe dazu auch nochmal eine Frage. Weiss hier jemand, wie das mit der zeitlichen Frist für die Anerkennung des Pflegepraktikums in NRW aussieht?
Habe von Nov. 03 bis Jan 04 zwei Monate PP abgeleistet und werde wohl noch ca. 5 Sem. warten müssen. Jetzt hatte ich hier schon mal irgendwo gelesen, dass in manchen Bundesländern das Praktikum innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren vor dem Studium abgeleistet werden muss, oder anderenfalls verfällt und man nochmal ran muss... :-???

Rakeem
28.10.2004, 14:48
Wie ist es wenn man krank war??
Bin für ne woche ausgefallen wegen ner Grippe, wird das dann in der bescheinigung bestätigt?
Die ziehen mir dann aber dir tage nicht ab oder??

questionmark
28.10.2004, 14:58
Krankheitstage werden abgezogen. Das wird auch in der Bescheinigung vermerkt.

Ich war während des Praktikums zwei Tage krank, diese wurden abgezogen. Ich hab deswegen einfach zwei Tage hinten dran gehangen, damit die 45 Tage voll sind. War kein Problem bei mir. Also einfach mal mit der Pflegedienstleitung sprechen.