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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klage gegen IMPP!?



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tim20210
06.05.2021, 13:47
In jedem halbjahr gibt es immer sogenannte ''Schreiphase''...

dr. doom
07.05.2021, 07:14
Vielleicht sollte wirklich mal jemand mit Versicherung klagen.
Wenn die nach einer Woche noch zwei Fragen gefunden haben, die ungültig waren, wer sagt uns denn das da nicht noch weiter zwei, drei oder vier Fragen liegen, die angefochten wurden, die aber übersehen o.ä. wurden? :D

600tay
04.06.2021, 14:14
Hallo, könntest du mir bitte deine Frangen schicken? Ich war nicht in Deutschland und heute merke ich, dass es mir 2 Punkte feht zum Bestehen. Vielleicht kann ich auch eine Anklage machen oder etwas anfechten.

meine email Adresse: [email protected]

Danke

LewR
07.06.2021, 18:10
hallo). Was planst du machen? bei mir ist es auch so...und jetzt gibt es noch 2 Tage.

600tay
07.06.2021, 18:56
Hi, ich bin dabei mit dem medilearn darüber zu schreiben, um zu sehen, welchen Punkt man angreifen könnte, um zwei Punkte zu bekommen.
Der Anwalt sagt mir, er würde es machen, am besten als Widerspruch ohne Begründung, denn es ist billiger und da ein Widerspruch lange dauert, so dass man zu Ende kommt, sagt er, ich sollte ein Widerspruch einlegen, so dass wenn ich im dreitten Versuch nicht bestehen würde (was man sich nicht wünscht), dann würde man auf diesen Widerspruch vom Frühling zurück greifen.
Ich bin noch dabei zu überlegen.
Bei mir war die Zustellung am 14.05., also laut dem Anwalt habe ich bis zum 14. Juni.

Die Dozenten von medi-learn finden keine anderen Fragen, wo man angreifen kann, um die zwei Punkte zu kriegen, denn impp hat schon alle diese Fragen rausgeholt.

600tay
07.06.2021, 18:58
Hat jemand Fragen/Aufgaben, die man agreifen kann?

LewR
07.06.2021, 19:57
danke für deine Antwort. ich schreibe dir per email

Amini
02.09.2021, 15:34
Hallo, bitte wäre es möglich das du mir noch die Liste auf meine persönliche E- Mail Adresse ([email protected]) zusendest, da ich es dringend benötige sowie für mich um die Existenz geht. Ich wäre dir sehr Dankbar falls du sie noch hast.. Verbleibe mit freundlichen Grüßen Jaleh

n.elmuayed
20.10.2021, 16:00
Hallo emml, ich intresiere mich auch für das Theam und wollte fragen ob sich was ergeben hat?
Vg

emml
03.11.2021, 12:48
Hallo zusammen, ich habe noch keine Rückmeldung bzgl. meines Widerspruchs erhalten, wie vermutlich 90% aller die für das Examen im F21 einen eingereicht haben.

Allgemein zum Widerspruch, da das aktuell vermutlich einige interessiert: Die Frist für den Widerspruch steht in der Rechtshelfsbelehrung, falls keine dabei ist kann man das beim LPA nachfragen. Für einige ist vermutlich auch die Gebühr relevant, die fällig wird, falls der Widerspruch abgelehnt wird… das kann man auch beim LPA anfragen und hängt vom Bundesland ab. Man kann den Widerspruch alleine oder mit einem Anwalt machen - die wissenschaftliche Ausarbeitung der Fragen bleibt einem i.d.R. selbst überlassen (verständlich und natürlich auch gut). Da würde ich persönlich aber darauf achten, dass der Anwalt mit dem impp bzw. den medizinischen Examina vertraut ist.
Prinzipiell habe ich meinen Widerspruch mit Lehrbüchern, Leitlinien und Papern begründet (mit vielen Quellen, meist mind. 10 pro Frage). Habe immer die entsprechenden Stellen zitiert. Außerdem habe ich mich teilweise (falls es passend war) an einem alten Gerichtsurteil orientiert. Da hatte der Kläger Argumente/Quellen für die in seinen Augen richtigen Lösungen und Argumente/Quellen gegen die Lösung des impps dargelegt.

mechonit
03.11.2021, 13:14
Also nach 6 Monaten könnte man tatsächlich ja mal darüber nachdenken auch nach §75 VwGO tätig zu werden. Finde ich schon wirklich sehr lange, um einen Widerspruch zu bearbeiten.

emml
03.11.2021, 13:41
Ja, das wäre theoretisch möglich im Verlauf, aber ich habe meine Begründung erst vor ca. 3 Monaten eingereicht.