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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruch gegen Prüfungsbescheid beim LPA, Erfahrungen



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dr0drunkenstein
27.11.2021, 14:03
Ich habe mit meinem LPA telefoniert und folgende Infos bezüglich eines Widerspruchverfahrens erhalten:

- man muss innerhalb von einem Monat schriftlich den Widerspruch einlegen. Hier muss man aber noch keine Begründung aufführen, sondern kann einfach sagen, dass die Begründung nachgereicht wird.

- der Widerspruch geht dann an die Anwälte vom IMPP und den Personen, welche die Fragen konzipiert haben. Diese schauen sich dann meine Begründung an und entscheiden, ob meinem Widerspruch zugestimmt werden soll oder nicht. Wenn sich meine Note verändern würde, dann wird dies getan. Verändert sich lediglich die Punktzahl, so wird nichts unternommen. Falls die Prüfer den Widerspruch ablehnen, kann ich gegen diese Entscheidung klagen und dann geht das Ganze vor Gericht. Hier werde ich nur die Kosten tragen müssen, falls ich verliere.

- Sonstige Kosten die auf mich zukommen sind bereits die Organisations-Kosten seitens des LPA und IMPPs. Hier konnte man mir nur den Erfahrungswert von ca. 150€ nennen. Dazu würden dann eben noch Anwaltskosten dazukommen und evtl. Gerichtskosten.

marycherie
02.12.2021, 10:50
Danke für die Infos! Heißt das mit dem formlosen Widerspruch wird bereits eine Summe von 150 Euro fällig?
Hast du den Widerspruch direkt mit einem Anwalt gemeinsam konzipiert?

dr0drunkenstein
05.12.2021, 12:17
Hey,
nein, man muss erst irgendwas bezahlen, wenn der Widerspruch abgelehnt wurde - wird ihm zugestimmt, muss man nichts bezahlen (wurde mir vom LPA so gesagt). Wann man eine Rechnung bekommt, weiß ich nicht.

Den Widerspruch habe ich einfach selbst konzipiert, weil ich wenig Zeit hatte, um die Frist einzuhalten (die Deadline ist das Datum, welches auf deinem Zeugnis steht +3 Tage +1Monat). Habe nur einen Zweizeiler geschrieben mit "Hiermit widerspreche ich fristwahrend meiner Benotung und reiche eine Begründung nach".
In dieser Begründung muss man dann all seine Beweise aufführen. Dieses Schreiben geht dann an den Prof der die Frage konzipiert hat. Dieser entscheidet dann, ob dem zugestimmt wird oder nicht. Falls er ablehnt, kann man nur noch vor einem Verwaltungsgericht klagen, wo die Kosten (falls man verliert) einpaar tausend Euro sind.

In meinen Recherchen habe ich jedoch gemerkt, dass oftmals dem Widerspruch nicht zugestimmt wird (logisch, weil die wenigsten Profs gerne zugeben, Fehler gemacht zu haben) und man eig nur über das Gericht ne Chance hat, dass das Ganze doch noch durchgeht, weil das die einzige Situation ist, wo eine neutrale "Person" mitentscheidet.

dr0drunkenstein
05.12.2021, 12:18
Genau, ich warte bereits ein paar Monate auf eine Rückmeldung, aber vermutlich haben viele für F21 einen Widerspruch eingelegt, weshalb es allgemein länger dauert. Und noch dazu gab es sehr viele Fragen mit Anfechtungs-Potenzial und dementsprechend vermutlich viel Arbeit fürs impp. Bisher musste ich noch nichts zahlen.

Darf ich fragen, bei welchen Anwälten du dich gemeldet hast oder ob du jmd empfehlen kannst?

emml
06.12.2021, 13:22
Darf ich fragen, bei welchen Anwälten du dich gemeldet hast oder ob du jmd empfehlen kannst?

Kannst du einstellen, dass ich dir privat eine Nachricht schreiben kann? :)

dr0drunkenstein
11.12.2021, 11:57
Kannst du einstellen, dass ich dir privat eine Nachricht schreiben kann? :)

Hab ich, kannst mir nun schreiben :)
Danke dir!

marycherie
29.01.2022, 14:11
gibt es schon Neuigkeiten zu dem Widerspruch? Eventuell auch gerne per pm :)

sage99
11.05.2022, 22:40
würde mich auch interessieren :-)

emml
06.06.2022, 15:31
Ja es gibt news - leider wurde mein Widerspruch inzwischen abgelehnt.
Das impp schreibt zu jeder eingereichten Frage eine relativ ausführliche Antwort mit Quellennachweisen. Unterschrieben wird das von Mitarbeitern des impp, daher vermute ich, dass die eingereichten Fragen nicht an Professoren gehen, sondern intern bearbeitet werden. Mit der Ablehnung wird relativ schnell die Gebühr fällig und man hat dann 1 Monat Zeit um ggf. Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben.

Nefazodon
06.06.2022, 16:14
@emml: Tut mir leid für dich. Nach deinem vorherigen Post zu urteilen, hast Du dir ja relativ viel Mühe mit deinem Widerspruch gegeben. Wurde denn bei der Erwiderung auf deine Darlegung und deine Quellen eingegangen?

Wie geht es jetzt weiter für dich?

Nudelsalat20
08.06.2022, 22:20
Wie hoch sind denn die Gebühren die fällig werden wenn der Widerspruch abgelehnt wurde?

emml
21.06.2022, 12:57
Ja, das impp geht auf die eigene Darlegung und z.T. auch Quellen ein.

emml
21.06.2022, 12:58
Das hängt vom Bundesland ab, kostet teilweise nichts und teilweise über 200€. Kann man beim LPA nachfragen

Nefazodon
09.11.2023, 16:36
Ich weiß, dass der Thread schon älter ist, aber da im Forum gerade wieder Fragen zu dem Thema auftauchen, wollte ich es mal versuchen:

@Luise56: Wie ist dein Fall ausgegangen?