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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zeitpunktbestimmung von Herzrhythmusstörungen



mastermind777
22.12.2003, 17:12
Mein Vater hatte im Sommer einen Verkehrsunfall, bei dem er auf ein parkendes Auto auffuhr, anschließend bewußtlos in die Klinik eingeliefert wurde, wo er nach mehreren Wochen Dauerkoma leider verstarb.

Die zuständige Unfallversicherung verweigert die Zahlung, da im Bericht des Krankenhauses stand: "Nach Bewußtlosigkeit durch Herzrhythmusstörungen Aufprall auf parkendes Fahrzeug." Unfälle durch inneren Ursachen sind gemäß Versicherungsbedingungen stets ausgeschlossen.

Meines Erachtens kann jedoch nicht mit absoluter Sicherheit (100%) bestimmt werden, ob die Herzrhythmsstörungen und die Bewußtlosigkeit VOR dem Unfall eintraten oder unmittelbar DANACH. Es ist zwar mehr oder minder wahrscheinlich, aber eben nicht zweifelsfrei sicher.

Die Klinik verweigert jegliche Aussage und Mitwirkung. Daher meine Fragen:
1. Ist es wirklich möglich, den Zeitpunkt derart exakt zu bestimmen (kurz vor oder kurz nach Unfall) ?

2. Werden bei der Einlieferung von Unfallpatienten derartige - evtl. umfangreiche - Untersuchungen durchgeführt ?

Vielen Dank für jede Hilfe!

airmaria
22.12.2003, 18:15
Original geschrieben von mastermind777
Meines Erachtens kann jedoch nicht mit absoluter Sicherheit (100%) bestimmt werden, ob die Herzrhythmsstörungen und die Bewußtlosigkeit VOR dem Unfall eintraten oder unmittelbar DANACH.

Solange es keine Augenzeugen gibt, wird niemand sich festlegen können, ob die Bewußtlosigkeit aufgrund von Herzrhythmusstörungen (welche wiederum vielleicht auf einem HI beruhen) wenige Sekunden vor, oder wenige Sekunden nach einem Unfallereignis (z.B. wegen der Stressentwicklung) aufgetreten sind!

"Mary" airmaria

Rico
22.12.2003, 20:20
Gewisse unfall-typischen Muster könnten für eine Entstehung bei dem Unfall sprechen, wie z.B. ein aufprallbedingter Abriß einer Koronarie (wurde uns mal in der Rechtsmedizin ein Fall vorgestellt).

Wird aber sehr schwer sein, sowas nachzuweisen, v.a. weil der Tod ja nicht unmittelbar nach dem Unfall eingetreten ist.

Ich würde mal einen Anwalt konsultieren und evt. einen Gutachter anfordern. Das KH hat sich da meiner Ansicht nach zu weit aus dem Fenster gelehnt mit der Aussage, schließlich muß es das ja irgendwie beweisen können. Und da der behandelnde Arzt im Moment des Unfalls kein EKG mitlaufen hatte, können sie das eigentlich nicht mit dieser bestimmtheit da hinschreiben.

Wurde denn eine Obduktion durchgeführt?

mastermind777
22.12.2003, 23:15
Nein, es gab weder Augenzeugen des Unfalls, noch wurde eine Obduktion durchgeführt.

Als Todesursache nach mehreren Wochen Koma (Verletzungen u.a.: Rippenserienbruch + Lungenquetschung) wurde Nierenversagen angegeben. Mein Vater verstarb daher auch nicht vollkommen unerwartet, sodass eine Obduktion aus unserer Sicht nicht angezeigt schien.

Ich möchte mich auf jeden Fall schon mal bei Rico und airmaria für die schnelle und hilfreiche Antwort ganz herzlich bedanken.
Weitere Hinweise (auch wenn sie anderer Ansicht sein sollten) nehme ich aber gern noch entgegen.

Herzstromkurve
26.12.2003, 01:12
Tja, das wird schwierig! :-(

Unfallversicherungen haben das primäre Ziel, Geld zu verdienen. Sie suchen immer nach einer potentiell nicht-traumatischen Ursache selbst bei klaren Fällen )gabs irgendwann mal im Leben einen pathologischen Schilddrüsenwert, gab es irgentwann mall ein Belastungs-EKG mit unspezifischen Erregungsrückbildungsstörungen...). Die fahern dann einen mehr oder minder qualifizierten Gutachter auf, um einen Zusammenhang herzustellen (ich kann das durchaus beurteilen, da ich selber regelmäßig Gutachten schreibe). Daduurch werden eventuelle Gerichtsverfahren über Jahre verschleppt.

Mein Vater erlitt eine schwere Contusio cerebri, da das ganze in Südfrankreich stattfand, war der Verlauf (Verlegungen in versc. Krankenhäuser...) ziemlich kompliziert. Wegen der "guten Qualität" der Rettung dort wurde er erst über einige Tage in Richtung Apoplex abgeklärt (Herzcheo, Doppler, LZ-EKG...

Wir haben die Versicherung erst bei den **ern gekriegt, als ein neurologischer Gutachter über Rhythmusstörungen schwadronierte und somit kardiologisches Gebiet betrat. Darauf folgte ein kardiologisches universitäres Fachgutachten (mein Doktorvater) und dann war eine Abfindung zu erreichen.

In Deinem Fall kann ich mir vorstellen, dass eine kardiale Vorerkrankung bestanden hat, vielleicht gabs auch arrhythmien beim Rettungsdienst, was sagt der Unfallmechanismus? (ungebremst von der Sraße abgekommen?..