Zilia
26.05.2021, 09:12
Liebe Leute,
ich arbeite vorübergehend in einem alternativen Berufsfeld als Ärztin. Leider kapiert die Abrechnungsabteilung das mit den Versorgungswerksabgaben nicht so ganz.
Situation: Erstmal hat sich die Deutsche RV viiiieeeelll Zeit gelassen, meinen fristgerechten Antrag auf Befreiung von ihnen zugunsten der Ärzteversorgung zu bearbeiten (über 3 Monate). Solange hat mein AG ganz normal an die DRV gezahlt. Sobald ich den Befreiungsbescheid hatte, habe ich diesen meinem AG zugestellt. Dann bekomme ich eine Mahnung von der Ärzteversorgung, dass noch nichts übergeleitet worden sei.
Der Brief kam natürlich samstags und versetzte mich angesichts von Nachforderungen, orientiert an der Beitragsbemessunggrenze (was ja nur ein Muster war, aber ich habe im Moment nur eine Teilzeitstelle und meine Beiträge sind natürlich nicht annähernd so hoch), erstmal in leichte Schnappatmung. Habe nun meine Urlaubstage mit Telefonaten und E-Mails mit Versorgungswerk, KV und ausgelagerter Personalabteilung des AG verbracht.
Des Rätsels Lösung: Abrechnungsabteilung des Arbeitgebers sieht sich außerstande, die Versorgungswerksbeiträge direkt über die KV von der RV an die Ärzteversorgung weiterzuleiten.
Stattdessen muss ich diese Arbeit für sie übernehmen.
Sie haben sich jetzt die bisher gezahlten RV-Beiträge zurückgeholt und werden diese an mich überweisen mit der nächsten Gehaltsabrechnung und ich zahle die dann an die Arzteversorgung. In Zukunft stocken sie mein Gehalt um die Versorgungswerksbeiträge auf und ich zahle das dann an das Versorgungswerk.
Mit der Summe der rückwirkenden Beiträge stimmt auch alles. Nun das Problem: Sie kapieren aktuell nicht, dass sie mir in Zukunft monatlich nicht nur den Arbeitgeberanteil am Versorgungswerk auszahlen müssen, sondern auch meinen Anteil, da es ja halbe/halbe ist. Also bisheriges Netto plus Anteil Versorgungswerk Arbeitgeber (50%) plus Anteil Versorgungswerk Arbeitnehmer (50%).
Für mich wäre es finanziell eine Katastrophe, da ich nur eine Teilzeitstelle habe, von der ich grade so leben kann. Bisher haben sie ja auch beide Anteile an die RV bezahlt. Habe schon 2mal mit der Abrechnungsstelle gesprochen (die als ausgelagerter Dienstleister im Ausland sitzt) und sie wollten sich kümmern, aber bisher ohne Rückmeldung, zumal heute auch noch ein Problem mit der Telefonanlage besteht.
Was kann ich tun, wenn sie nicht kapieren, dass sie auch meinen Anteil am Versorgungswerk auszahlen müssen?
Verbringe jetzt meinen Urlaub mit diesem M*st.
Gewerkschaft? Anwalt?
Herzlichen Dank!
Liebe Grüße
Zilia
ich arbeite vorübergehend in einem alternativen Berufsfeld als Ärztin. Leider kapiert die Abrechnungsabteilung das mit den Versorgungswerksabgaben nicht so ganz.
Situation: Erstmal hat sich die Deutsche RV viiiieeeelll Zeit gelassen, meinen fristgerechten Antrag auf Befreiung von ihnen zugunsten der Ärzteversorgung zu bearbeiten (über 3 Monate). Solange hat mein AG ganz normal an die DRV gezahlt. Sobald ich den Befreiungsbescheid hatte, habe ich diesen meinem AG zugestellt. Dann bekomme ich eine Mahnung von der Ärzteversorgung, dass noch nichts übergeleitet worden sei.
Der Brief kam natürlich samstags und versetzte mich angesichts von Nachforderungen, orientiert an der Beitragsbemessunggrenze (was ja nur ein Muster war, aber ich habe im Moment nur eine Teilzeitstelle und meine Beiträge sind natürlich nicht annähernd so hoch), erstmal in leichte Schnappatmung. Habe nun meine Urlaubstage mit Telefonaten und E-Mails mit Versorgungswerk, KV und ausgelagerter Personalabteilung des AG verbracht.
Des Rätsels Lösung: Abrechnungsabteilung des Arbeitgebers sieht sich außerstande, die Versorgungswerksbeiträge direkt über die KV von der RV an die Ärzteversorgung weiterzuleiten.
Stattdessen muss ich diese Arbeit für sie übernehmen.
Sie haben sich jetzt die bisher gezahlten RV-Beiträge zurückgeholt und werden diese an mich überweisen mit der nächsten Gehaltsabrechnung und ich zahle die dann an die Arzteversorgung. In Zukunft stocken sie mein Gehalt um die Versorgungswerksbeiträge auf und ich zahle das dann an das Versorgungswerk.
Mit der Summe der rückwirkenden Beiträge stimmt auch alles. Nun das Problem: Sie kapieren aktuell nicht, dass sie mir in Zukunft monatlich nicht nur den Arbeitgeberanteil am Versorgungswerk auszahlen müssen, sondern auch meinen Anteil, da es ja halbe/halbe ist. Also bisheriges Netto plus Anteil Versorgungswerk Arbeitgeber (50%) plus Anteil Versorgungswerk Arbeitnehmer (50%).
Für mich wäre es finanziell eine Katastrophe, da ich nur eine Teilzeitstelle habe, von der ich grade so leben kann. Bisher haben sie ja auch beide Anteile an die RV bezahlt. Habe schon 2mal mit der Abrechnungsstelle gesprochen (die als ausgelagerter Dienstleister im Ausland sitzt) und sie wollten sich kümmern, aber bisher ohne Rückmeldung, zumal heute auch noch ein Problem mit der Telefonanlage besteht.
Was kann ich tun, wenn sie nicht kapieren, dass sie auch meinen Anteil am Versorgungswerk auszahlen müssen?
Verbringe jetzt meinen Urlaub mit diesem M*st.
Gewerkschaft? Anwalt?
Herzlichen Dank!
Liebe Grüße
Zilia