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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Praxisgebühr - wann müssen die 10 € bezahlt werden??



Babe
22.12.2003, 20:54
Hallihallo,

nachdem mich einige aufgrund der Praxisgebühr angesprochen haben, hab ich mich mal bereit erklärt, einige Punkte zusammenzufassen, wann sie gezahlt werden muss, und wann nicht..., die Angaben sind von der KV, Hessen.


Praxisgebühr muss gezahlt werden, wenn....

- der Pat. keine Überweisung besitzt

- man älter als 18 Jahre ist und einer Primär-/Ersatzkasse angehört oder Sozialhilfeempfänger ist,

- man nicht ausschließlich zur Prävention, Mutterschaftsvorsorge, oder Schutzimpfung kommt,

- man keine gültige Zahlungsbefreiung seiner Krankenkasse vorlegt

- man keine Kostenerstattung gewählt hat

- wenn man als Pat. keine Quittung des aktuellen Quartals eines psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten hat, die als Überweisungsersatz dient oder eines NFD-Arztes im organisierten Notdienst (auch Notfallambulanz im Krankenhaus) vorlegt oder

für eine Behandlung der ambulanten Leistungsverbringung eines Krankenhauses z.b. ambulantes Operieren nach § 115 SGB V vorlegt.


Praxisgebühr muss nicht gezahlt werden, wenn. ..

- man der Praxis eine quartalsgleiche Überweisung vorlegt

- man jünger als 18 Jahre ist

- man ausschließlich im Rahmen der Prävention, Mutterschaftsvorsorge oder zur Schutzimpfung kommt,

- man der Praxis eine aktuelle Befreiung von der Krankenkasse vorlegt

- man Anspruchsberechtigter im Rahmen der Sonstigen Kostenträger (Asylstellen, Zwischenstaatliche Sozialversicherungsabkommen, Postbeamtenkrankenkasse, Bundesversorgungsgesetz, Bundswehr, Zivildienst, Polizei, Bundesgrenzschutz, Freie Arzt- und Medizinkasse) ist.

- innerhalb des Quartals seine Krankenkasse gewechselt undb ereits im laufenden Quartal von dem Kassenwechsel die Gebühr entrichtet hat

- man eine gültige Quittung vorlegt, d.h. man hat die Gebühr bereits

bei einem psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder

in der Notdienstzentrale oder Notfallambulanz des KH´s, im Rahmen der ambulanten Leistungserbringung eines KH (z.b. ambulantes Operieren nach § 115 SGB V)
bei einem Praxisvertreter (wg. Urlaub, Krankheit oder Fortbildung)

entrichtet.


Was haltet ihr zu diesen ganzen Geschichte, seid dafür, dagegen oder isses euch egal? Eure Meinung interessiert mich dazu...

LG,

Babe

Spindmaus
22.12.2003, 21:35
Ich finde es nicht in Ordnung. Mehr Eigenbeteiligung und Eigenverantwortung o. k. Aber man sollte bei den finanziell benachteiligten einfach eine Grenze ziehen. Jemand der so gerade mit seinem Geld rumkommt, wird es sich in Zukunft überlegen, ob er wirklich zum Arzt muss. Schön - so geht niemand mehr für Kleinigkeiten zum Doktor, aber ggf. auch bei schweren Erkrankungen nicht, oder erst, wenn es zu spät ist.
Der Gesetzgeber kommt dann mit diesem 2 % vom Brutto - dann Befreiung - Argument. Aber diese Befreiung gab es bisher immer nur im Nachhinein. Ich muss also diese 2 % erst mal bezahlen und solange die Belege sammeln. Und das jedes Jahr von neuem. Welche 80 jährige kranke Frau (oder Mann) hat da wohl Sinn für??
Zumal für wirklich arme Leute 2 % der Einnahmen verdammt viel Geld sein kann.

Ein anderes Kapitel: Eigentlich handelt es sich bei der Praxisgebühr ja um öffentliche Gelder. Und Privatpersonen (mehr ist so ein Arzt schließlich nicht) dürfen öffentliche Gelder gar nicht kassieren. Theoretisch müßte die KK also mit jedem Arzt einen Vertrag abschließen. :-D
Ich frage mich wirklich, wie das rechtlich geregelt ist.

Neujahrsrakete
23.12.2003, 00:03
Mehr finanzielle Eigenbeteiligung finde ich nicht so dramatisch, vielleicht sogar erforderlich. Der Betrag, 10 Euro, ist gemäßigt und für die meisten Menschen wohl zu verkraften (ich weiß, das ist jetzt sehr vereinfacht dargestellt, aber das wäre eine lange Diskusssion.......).
Was ich allerdings völlig dramatisch finde, ist die Tatsache, daß der Verwaltungsaufwand, der beim Kassieren von 10 Euro entsteht, wahrscheinlich mehr Geld verschlingt, als eingenommen wird. Denn es sind ja nicht für jeden Patienten der die Praxis betritt einfach 10 Euro. Es gibt hier eine Ausnahme, dort ein Ausnahme (nicht jede Ausnahme ist schlecht, aber der Aufwand.....). Und wenn ich an die vielen Diskussionen denke, die entstehen werden, weil die Patienten keine Lust haben zu zahlen, sondern lieber Grundsatzdiskussionen führen..........das wird den Praxisbetrieb wohl zumindest am Anfang sehr stören.
Die nicht gezahlten Praxisgebühren sollen angeblich erst über die KV, bei Nichterfolg dann über die Krankenkassen eingetrieben werden. Man stelle sich die Maschinerie vor.............wegen 10 Euro.
Aber nach der LKW-Maut, dem Dosenpfand und der neuen AO (nur einige Beispiele des Wahnsinns) wundert mich NIX mehr.
Doofheit und Dummheit siegen.
Das, was da insgesamt (in Deutschland, aber bestimmt auch in vielen anderen Ländern) so abläuft, ist wirklich völlig krank.

Marion_EU
25.12.2003, 12:06
Habe ich das jetzt richtig verstanden das ich als Versicherte über das EU-Sozialversicherungsabkommen (E111) zwischen den Staaten die 10 € nicht bezahlen muß?
:-??? :-???

Marion_EU
27.12.2003, 14:06
Komisch bei der KV Nordrhein habe ich jetzt gelesen das die Grenzgänger die Gebühr bezahlen müssen und bei der KV Hessen steht das Gegenteil was stimmt denn nun
:-??? :-??? :-???

Neujahrsrakete
27.12.2003, 14:17
Da blickt doch keiner mehr durch und die Tollen vom Gesundheitsministerium raffens selbst nicht mehr.
Aber Hauptsache, mal n bißchen Aktivismus an den Tag legen und zwischendurch mal die vorherige Regierung oder die Auswanderer anscheißen.
Toll, SPD!!!
Toll, Ulla!!!
Danke, ihr Politiker. Ihr habts echt drauf. Gratulation.

:-??? :-(( :-??? :-(( :-??? :-(( :-??? :-(( :-??? :-(( :-??? :-(( :-??? :-(( :-??? :-(( :-???

Froschkönig
30.12.2003, 19:54
Ich müßte lügen wenn ich behaupten würde, ich hätte die hintergründe dieser 10€ verstanden.
Aber nachdem ich kürzlich gelesen habe, daß der niedergelassene Arzt (nach rechtsstreit, versteht sich) nunmehr 50 Cent von dem Geld behalten darf und "nur" 9,50€ abführen muß (An wen auch immer) ergibt das doch im ganzen eine Mogelpackung :

Der Patient wird in der Praxis zur Kasse gebeten, dabei entsteht verwaltungsaufwand in den Arztpraxen und das Geld fließt....ja wohin eigentlich ? Zu den Kassen ???
Dann ist das ganze doch nur eine erhöhung der Kassenbeiträge und man hat es nur so gedeichselt, daß der Patient statt auf die Kassen auf den Doc wütend ist :-((

Fazit : Weg mit dem Scheiß !!!!

Die Niere
30.12.2003, 19:58
Original geschrieben von Froschkönig
Dann ist das ganze doch nur eine erhöhung der Kassenbeiträge und man hat es nur so gedeichselt, daß der Patient statt auf die Kassen auf den Doc wütend ist :-((
Die 10 EUR wollten nie etwas anderes sein... :-D

Froschkönig
30.12.2003, 20:07
Original geschrieben von Die Niere

Die 10 EUR wollten nie etwas anderes sein... :-D

Hatte das auch immer so verstanden, hab das nur so formuliert, bevor ich mich mit grenzenlosem Unverständnis lächerlich gemacht hätte ;-)
Aber so muß ich feststellen, daß ich doch normal strukturiert bin und das ganze wirklich ein ziemlicher Schrott ist......

Rugger
15.02.2004, 18:04
Und schon wankt sie: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,286535,00.html ...

R.