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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einschätzung Suizidalität



SophaL90
15.06.2021, 21:10
Hallo!
Würde euch kurz um eure Meinung/Erfahrungen bitten.

Wir hatten nen Patienten (Alkoholiker) der sich gestern in der Notaufnahme eines Nachbarkrankenhauses vorstellte und wohl angab, Suizidgedanken gehabt zu haben (aber aktuell gestern bei Verlegung in die Psychiatrie keine mehr). Er wurde dann wohl trotzdem in der geschlossenen aufgenommen aber aufgrund 2.5 Promille auf unsere ITS zur Ausnüchterung weitertransferiert.
Heute Morgen dann wurde er schnell entzügig und war auch wieder ziemlich klar und wollte sofort entlassen werden. Ich fragte meine Kollegin, die mehr Erfahrung hat als ich und sie meinte, ich solle mich mit den Psychiatern in Verbindung setzen. Ich rief dann in der Psychiatrie an und fragte, ob der Patient nochmal zu ihnen muss (ggf. mit Polizei) oder ob ich ihn entlassen kann wenn er aktuell jegliche Suizidalität glaubhaft verneint. Die diensthabende Ärztin meinte, dass wenn der Patient sich glaubhaft von den Gedanken distanziert er entlassen werden könne, dies würden sie vor Ort auch nicht anders machen. Ich solle es gut dokumentieren.
Dann habe ich den Patienten gegen Unterschrift entlassen. Bei Entlassung war der Patient sehr klar, nett.
Am Nachmittag rief dann die Tochter an, dass sie den Vater nicht erreichen könne und er ja eigentlich in der geschlossenen Psychiatrie sei?!
Habe ich da jetzt etwas nicht richtig gemacht? Was meint ihr? Hätte ich den Patienten nochmal (mit Polizei) in der Psychiatrie vorstellen sollen?

Feuerblick
15.06.2021, 21:19
Meinst du nicht, dass es reicht, die Story einmal zu posten?

vanilleeis
16.06.2021, 07:10
Wenn der Patient nicht freiwillig in die Psychiatrie gehen wollte, mit welcher Rechtsgrundlage hättest Du ihn dann dorthin bringen lassen wollen? Lies Dir am besten Mal die rechtliche Situation eines PKGs in Deinem Bundesland durch.
Gut dokumentieren, vor allem was die Einwilligungsfähigkeit des Pat. bei Entlassung angeht. Aus Deiner Beschreibung sehe ich nichts, was Du hättest anders machen können (vorausgesetzt es gibt keinen gesetzlichen Betreuer o.ä.)