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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitgeber verstößt gegen Absprache und Arbeitsrecht. Aus Vertrag rauskommen



Biene88
24.06.2021, 06:32
Ich hab in Deutschland meinen Facharzt (allgemeine Innere Medizin) gemacht und den Plan in der Schweiz, wenn möglich, den Kardiologen draufzusatteln, wobei ich mir mittlerweile auch einfach ein nettes Praxisteam mit guter ambulanter Medizin vorstellen kann.

Es war hier in der Schweiz dann in einer Klinik eine 50 Prozent Stelle ausgeschrieben, so dass ich dachte das wäre erstmal nach 6 Jahren stressiger Assistenzarztzeit ganz nett um hier in Ruhe anzukommen.

Im Vorstellungsgespräch wurde mir dann erläutert, dass ich mir mit einer Kollegin die Stelle teile und wir wochenweise uns abwechseln, was mir natürlich sehr entgegen kam, da ich auf Grund meiner Familie auch gerne noch häufig nach Deutschland fahren wollte. Zudem wurde gefragt, ob es in Ordnung wäre 2-3 Nachtdienste im Monat zu machen, was für mich völlig ok wäre.

Die Stelle war von vornherein auf Dreieinhalb Monate befristet.

Jetzt der Kracher: ich habe dort letzte Woche angefangen und erfahren, dass wir dort 32 Stunden im Dienst sein sollen, wenn wir für Nächte eingeteilt sind (die andere ist ja im Frei, dann ist man sozusagen noch sein eigener Tagdienst) am nächsten Tag gibt es keinen Ausgleich und man darf um 8 Uhr wieder dort antanzen. So weit ich mich informiert habe sind 32 Stunden natürlich auch in der Schweiz nicht zulässig.

Das kleinere Übel wäre, dass man sich die Nächte so legt, dass man einen 24 Stunden Dienst hat und in seinen ersten freien Tag reinarbeitet. Das wäre für mich grad noch so ok (vor allem um die 32 Stunden zu umgehen), allerdings funktioniert das natürlich nicht immer.

Zudem war mir im Vorfeld klar, dass meine Kollegin im Juli zwei Wochen Urlaub hat und man dann in dem Zeitraum 100 Prozent arbeitet. Auch das war für mich ok, da sie ja natürlich auch mal Urlaub haben möchte und soll.

Jetzt eröffnete sie mir nach meinem 24 Stunden Dienst, dass sie im September auch noch zwei Wochen Urlaub nimmt. Das heißt, der einzige Monat in dem ich tatsächlich 50 Prozent arbeite wäre der August!

Ich bin mir ganz sicher, dass der Arbeitgeber ihr angeraten hat ihren Urlaub jetzt zu nehmen während ich da bin, da die Stelle zuvor länger nur durch sie besetzt war und sie entsprechend natürlich keinen Urlaub hatte.

Ich fühle mich total ans offene Messer ausgeliefert und veräppelt und hab überlegt, ob ich noch mit den Vorgesetzten ins Gespräch geh oder direkt kündige.

Jetzt hab ich allerdings gelesen, dass man in der Schweiz aus einem befristeten Verhältnis nicht kündigen kann.
In meinem Arbeitsvertrag steht weder eine Probezeit noch Kündigungsfrist (muss man selbst bei befristeten Verträgen vorher festlegen, wusste ich nicht). Da war ich wirklich etwas blauäugig und hätte mich informieren sollen.

Fakt ist, dass ich da weg möcjte, bevor ich nochmal so krank werde wie einmal in meiner Klinikzeit in Deutschland. Ich hab die Stelle angenommen, weil ich erstmal Entlastung wollte und zur Ruhe kommen und jetzt ist es genau das Gegenteil.

Habt ihr einen Tipp, wie man hier doch aus befristeten Verhältnissen rauskommt? Soll ich mir gleich einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen? Oder doch erst ins Gespräch gehen?

Danke schonmal im Voraus

davo
24.06.2021, 08:37
Erkundige dich doch einfach mal bei der für dich zuständigen VSAO-Sektion.

ProximaCentauri
24.06.2021, 09:00
Ja, den VSAO wird die ganze Arbeitszeitregelung etc. auch interessieren.

Biene88
24.06.2021, 09:07
Ich bin noch kein Mitglied in der VSAO (werde das natürlich nachholen). Ich weiß nur, dass
Ich unter solchen Bedingungen nicht (mehr) arbeiten möchte

Biene88
24.06.2021, 09:19
Meine klinik (Privatklinik) hat keinen VSAO Vertreter. Die haben mich jetzt auf die Seite der Anwaltskammer verwiesen, sprich, ich soll mir Rechtsbeistand suchen

ProximaCentauri
24.06.2021, 12:35
Ich würde trotzdem einfach mal dem VSAO in deinem Kanton ein Mail schicken, bei uns sind die sehr nett und unbürokratisch - du kannst ja sagen dass du dich gleichzeitig für eine Mitgliedschaft anmeldest. Einerseits haben die immer Verbandsjuristen, die sich auch mit den Arbeitsgesetzen auskennen, andererseits interessieren die sich auch bezüglich der Weiterbildungsstellen über Arbeitsgesetzverletzungen - in manchen Fällen kann Kliniken dann auch mit dem Verlust der Weiterbildungsberechtigung gedroht werden, wenn das illegal ist.

Nefazodon
24.06.2021, 14:50
Ich würde das machen, was ProximaCentauri gesagt hat. Zusätzlich würde ich eventuell nochmal das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.

Zu 32-Stunden-Diensten würde ich mich auf keinen Fall zwingen lassen, erst recht nicht, wenn ich vorher schonmal stressbedingt erkrankt gewesen wäre.

Wie sieht es denn mit Krankschreibungen in der Schweiz aus? Ich meine, nur theoretisch natürlich, was würde passieren, wenn Du nach so einem 32 Stunden Dienst aufgrund der Erschöpfung schwer erkranken würdest und die restlichen 3 1/2 Monate nicht mehr arbeitsfähig wärest?

davo
24.06.2021, 15:06
Weil es mir gerade einfällt: Ist es in der Schweiz nicht allgemein so, dass die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit nur sieben Tage beträgt?

Biene88
24.06.2021, 19:02
das blöde ist ja, dass das nur gilt, wenn eine Probezeit festgelegt wurde. Das haben die bei mir aber nicht. Daher kann man dann aus nem befristeten Vertrag nur raus, wenn das Arbeitsschutzgesetz nicht eingehalten wird oder Abmachungen nicht eingehalten wurden

davo
24.06.2021, 19:25
Hm. Erstaunlich, dass das bei befristeten Arbeitsverträgen anders ist. Das ist natürlich doof.

Feuerblick
24.06.2021, 19:26
Da das bei dir doch der Fall ist: Einfach kündigen, würde ich sagen.

Biene88
25.06.2021, 09:35
Hab mir jetzt einen Termin bei einem Arbeitsrechtler organisiert und bespreche alles. Die beiden 32 Stunden Dienste nächsten Donnerstag und dann am Montag werde ich so kurzfristig vermutlich nicht mehr abwenden können. Ich hab sowas selsbt in Zeiten schlimmster Überlastung nicht gemacht aber: dann bin ich halt ggf. danach einfach krank