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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuererklärung Gutachten



Joker83
30.06.2021, 12:38
Hallo alle zusammen,
Ich beschäftige mich heute mit meiner Steuererklärung. Vergangenes Jahr habe ich durch Gutachten mit ein bisschen was hinzuverdient. Normalerweise habe ich bislang immer wieder gut etwas vom FA zurückbekommen, aktuell müsste ich hingegen fast das sonst übliche ans FA nachbezahlen.
Kann das sein?
Ich habe die Gutachterliche Tätigkeit als Freiberufliche Selbstständigkeit gewählt, Klein-Unternehmer Regelung, d.h. keine Umsatzsteuer. Und dann Gewinn-Überschussrechnung. Stimmt das so?
Macht es eigentlich einen Unterschied, ob ich meine Fortbildungskosten bei meinem
Hauptberuf oder dann bei der gutachterlichen Tätigkeit eintrage?
Kann ich eigentlich die Fahrten zum Gutachten steuerlich absetzen- die werden ja vom Gericht erstattet?
Fragen über Fragen- es nervt echt. Wie macht ihr es denn?
Grüsse

Cingulum123
30.06.2021, 16:41
Wieviel Gutachten hast du denn gemacht? Ich hatte das mal gerechnet/geschaut und bei zB 250euro die von der BG kommen, bleiben bei mir etwa 100 euro am Ende übrig. Wenn du viel gemacht hast, kann das schon ne ordentliche Summe sein. Ich mach die Steuererklärung allerdings nicht mehr selbst, weiß nicht wie das angegeben wurde.

milz
30.06.2021, 17:48
.....

morgoth
30.06.2021, 17:50
Sieht alles richtig aus, bzw. ich mache es genauso.
Du kannst ja davon ausgehen, dass ab 55.000 € Jahreseinkommen der Grenzsteuersatz 42% beträgt.
Wenn du also 500€ für ein Gutachten bekommst, ist mit Steuern von etwa 210 € zu rechnen.

Fahrtkosten zu Gutachten habe ich persönlich beim Finanzamt nicht angegeben.

FirebirdUSA
30.06.2021, 18:22
Im Prinzip kannst du die Fahrtkosten angeben, musst dann aber auch die Erstattung des Gerichts als Einnahmen deklarieren. Lohnt sich nur wenn du den Nachweis gebracht hast, dass deine tatsächlichen km Kosten höher sind und du deshslb einen höheren km Satz geltend machen kannst.

Antonia_88
14.07.2022, 11:02
Hallo, ich nutze nochmals dieses Thread, da das Thema passt. Ich habe eine Frage zur Steuererklärung bei Gutachter-Tätigkeit.

Seit Anfang 2022 habe ich insgesamt schon 20 Gutachten geschrieben, alle gut bezahlt, also ich habe damit schon ca. 12.000 Euro verdient. Dazu halte ich Vorträge und verdiene damit Geld. Also die Wahrscheinlichkeit, dass ich 2022 die Grenze für den Umsatzsteuer überschreite, ist sehr hoch.

Jetzt habe ich folgendes Problem: bis jetzt habe ich keine Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen berechnet. Soll ich anfangen das für die 2. Hälfte zu tun? Oder bin ich dieses Jahr vom Umsatzsteuer sowieso befreit, weil ich letztes Jahr viel weniger als die Grenze für den Umsatzsteuer verdient habe?

Dazu habe ich folgendes gefunden: https://www.sage.com/de-de/blog/lexikon/umsatzsteuerbefreiung/ -> "Bewegt sich der Umsatz eines Freiberuflers oder Unternehmers unter einer Grenze von 17.500 Euro im Jahr, kann er die Option wahrnehmen, sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen. Die ausschlaggebende Gesetzesgrundlage ist § 19 Abs. 1 UStG. Dort wurde festgelegt: Kleinunternehmer, deren Umsatz im vergangenen Jahr unter 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 Euro sein wird, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit."

Ich habe versucht, einen Termin mit einer Steuerberaterin zu organisieren, dies verschiebt sich aber immer wieder und ich schreibe Gutachten wie am Band, also würde gerne zeitnah rausfinden wie ich das machen soll ...

Danke für die Antworten!

FirebirdUSA
14.07.2022, 19:42
Mach einen Termin beim Finanzamt, die müssen es dir kostenlos erklären.