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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung nach ein paar Monaten



SophaL90
02.07.2021, 07:51
Hallo!
Wie der Titel schon sagt meine Frage: wie sieht es mit der Abrechnung aus, wenn ich nach 8 Monaten kündige? Werden mir dann 8 Monate angerechnet oder nur 6 (weil erst ab 6 Monaten in einem Fach wird das Fach angerechnet)..

MissGarfield83
02.07.2021, 08:25
Dir wird die Zeit angerechnet die du gearbeitet hast, sofern du die Mindestweiterbildungsdauer erreicht hast.

cartablanca
02.07.2021, 09:02
Ab drei Monaten wird alles angerechnet.

Einfgx3
02.07.2021, 09:06
Ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden? Ich dachte immer, dass einem erst alles ab 6 Monaten angerechnet wird.

MissGarfield83
02.07.2021, 09:06
Es kommt auf Fach und Bundesland an.

Moorhühnchen
02.07.2021, 10:48
Ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden? Ich dachte immer, dass einem erst alles ab 6 Monaten angerechnet wird.
Ja, es ist sogar von Fach zu Fach verschieden. Deswegen bitte in die aktuelle Weiterbildungsordnung schauen!!
In Hessen sind zB. 3 Monate Mindestzeit je nach Fach üblich, in einigen Fächern sind die 6 Monate Mindestweiterbildungszeit geblieben (weiß nicht, welche). Das heißt, alles ab 3 Monaten wird als Weiterbildungszeit anerkannt. Und nicht nur in 3 Monatsschritten. Also 3, 4,..., 6, 7, 10,5, dreizehnkommazweifünf etc. Monate. Nach der Mindestweiterbildungszeit fängt kein neuer Block an. :-)

roxolana
02.07.2021, 19:03
Wie ist es eigentlich, wenn man Teilzeit arbeitet? Verlängert sich dann die Mindestweiterbildungszeit?

Moorhühnchen
02.07.2021, 19:09
Lustig, über diese Frage hab ich mir eigentlich nie so wirklich Gedanken gemacht, obwohl es für mich relevant gewesen wäre.... aber ich hab bei einer Stelle nun eben 4 statt 3 Monate Mindestzeit bei 80% TZ gemacht.
Bei so kurzer geforderter Mindestzeit macht das ja auch kaum nen Unterschied.

mbs
02.07.2021, 19:21
Verlängert sich meines Wissens nach. Je nach Fach und gefordertem Katalog ist jedoch eher letzterer das Problem. Es scheitert nicht an der Zeit, sondern daran, dass man bestimmte Untersuchungen oder Eingriffe eben noch nicht in der geforderten Zahl zusammenbekommen hat. Wobei es auch Fächer gibt wo dies kein limitierender Faktor sein dürfte.

Was machst du denn für ein Fachgebiet?

vanilleeis
02.07.2021, 20:11
Wie ist es eigentlich, wenn man Teilzeit arbeitet? Verlängert sich dann die Mindestweiterbildungszeit?

Kommt auf die ÄK an. Was auch dann lustig wird, wenn man die Kammer wechselt und die ursprüngliche den WB-Teil anerkennt, die neue aber nicht. Aus Erfahrung: B ja, WL nein, Nordrhein ja

roxolana
02.07.2021, 20:43
Lustig, über diese Frage hab ich mir eigentlich nie so wirklich Gedanken gemacht, obwohl es für mich relevant gewesen wäre.... aber ich hab bei einer Stelle nun eben 4 statt 3 Monate Mindestzeit bei 80% TZ gemacht.
Bei so kurzer geforderter Mindestzeit macht das ja auch kaum nen Unterschied.

Das stimmt, aber bei einer 50%-Stelle macht es durchaus einen Unterschied, ob man 6 oder 12 Monate machen muss, bzw. ob einem dann 11 Monate ggf. nicht anerkannt werden... Das wäre schon sehr ärgerlich.


Kommt auf die ÄK an. Was auch dann lustig wird, wenn man die Kammer wechselt und die ursprüngliche den WB-Teil anerkennt, die neue aber nicht. Aus Erfahrung: B ja, WL nein, Nordrhein ja

Alles klar, dann muss ich wohl zum Äußersten greifen und meine ÄK fragen.