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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsmedizin Weiterbildung: unmittelbare Patientenversorgung



sioux25
07.07.2021, 16:46
Hey,

in der Weiterbildungsordnung für Arbeitsmedizin meines Bundeslandes steht:
60 Monate bei einem Weiter*bil*der an einer Weiter*bil*dungs*stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon
•24 Monate in einem Gebiet der unmit*tel*ba*ren Pati*en*ten*ver*sor*gung

Bedeutet das, dass man die zwei Jahre auch in einer Praxis, z. B. Allgemeinarztpraxis absolvieren kann, oder muss man unbedingt ins Krankenhaus?

Danke für eure Rückmeldung.

denkstdu
07.07.2021, 19:15
Also meiner Meinung nach geht da auch Praxis.Aber eine definitive Aussage bekommst du bei deiner entsprechenden Landesärztekammer.