sioux25
07.07.2021, 16:46
Hey,
in der Weiterbildungsordnung für Arbeitsmedizin meines Bundeslandes steht:
60 Monate bei einem Weiter*bil*der an einer Weiter*bil*dungs*stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon
•24 Monate in einem Gebiet der unmit*tel*ba*ren Pati*en*ten*ver*sor*gung
Bedeutet das, dass man die zwei Jahre auch in einer Praxis, z. B. Allgemeinarztpraxis absolvieren kann, oder muss man unbedingt ins Krankenhaus?
Danke für eure Rückmeldung.
in der Weiterbildungsordnung für Arbeitsmedizin meines Bundeslandes steht:
60 Monate bei einem Weiter*bil*der an einer Weiter*bil*dungs*stätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon
•24 Monate in einem Gebiet der unmit*tel*ba*ren Pati*en*ten*ver*sor*gung
Bedeutet das, dass man die zwei Jahre auch in einer Praxis, z. B. Allgemeinarztpraxis absolvieren kann, oder muss man unbedingt ins Krankenhaus?
Danke für eure Rückmeldung.