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Mirale
08.07.2021, 05:02
Folgende Mail erhielt ich von der KV Berlin:

" aus gegebenen Anlass weisen wir Sie auf den Umgang mit nicht geimpften Ärztinnen und Ärzten hin, welche Impfdienste leisten.

Da bei diesen Personen kein ausreichender Corona-Impfschutz besteht, kann das DRK von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Sie von allen weiteren Impfdiensten ausschließen.
In dem Fall haben Sie keinen Vergütungsanspruch.

Die KV Berlin steht hinter diesen Maßnahmen. Es wird davon ausgegangen, dass jede ärztliche Person bereits die Gelegenheit für eine Impfung hatte.

Falls diese nicht in Anspruch genommen wurde, so ist ein Dienst in einem Impfzentrum bzw. in den Mobilen Impfdiensten nicht mehr zielführend.

Diese Vorgehensweise dient dem Schutz Ihrer Kolleg*innen und den Impflingen."

Ist das rechtens?

Feuerblick
08.07.2021, 05:43
Gegenfrage: Warum sollte ein Arzt, der im Impfzentrum arbeitet, nicht schon geimpft sein? Warum sollte jemand, der sich nicht impfen lassen will, anderen Leuten eine Impfung verpassen wollen?
Meines Wissens passt das mit dem Hausrecht durchaus.

Reflex
08.07.2021, 06:22
Hausrecht ist Hausrecht. Das gilt auch fürs DRK. Wenn Supermärkte oder andere Läden auf die Idee kommen nur noch Geimpfte rein zu lassen, wäre das auch rechtens. Öffentlicher Raum bzw. behördliche Bereiche ist das wieder was anderes. Aber Gegenfrage, wer handelt so unverantwortlich als Arzt in einem Impfzentrum zu arbeiten ohne selbst geimpft zu sein?

davo
08.07.2021, 06:26
Aber Gegenfrage, wer handelt so unverantwortlich als Arzt in einem Impfzentrum zu arbeiten ohne selbst geimpft zu sein?

Das würd ich auch gern wissen...

Fr.Pelz
08.07.2021, 12:50
Klar, und so ein bisschen ist das Hausrecht ja auch eine "Impfpflicht durch die Hintertür" was ich gut finde. Bzw. verantwortungsvoll vom Hausrechtsinhaber. Sobald alle Menschen ein Impfangebot hatten, sollten das viel mehr Arbeitgeber, Geschäftsinhaber, Fluglinienbesitzer etc tun.

Thomas24
08.07.2021, 14:15
Klar, und so ein bisschen ist das Hausrecht ja auch eine "Impfpflicht durch die Hintertür" was ich gut finde. Bzw. verantwortungsvoll vom Hausrechtsinhaber. Sobald alle Menschen ein Impfangebot hatten, sollten das viel mehr Arbeitgeber, Geschäftsinhaber, Fluglinienbesitzer etc tun.

Ja, super Idee.

"Frau Meyer, Sie sind schwanger und bislang ungeimpft? Oh, das ist aber irgendwie blöd für Sie ...herzlichen Glückwunsch, alles Gute für Sie -und da ist die Tür..."😬

"Herr Schmidt, Sie haben eine Kontraindikation zur Impfung? Das ist auch bedauerlich... Auf Wiedersehen" 😑

Bitte einmal kurz nachdenken 😬

Christoph_A
08.07.2021, 14:41
Da kommt wieder so ein bisschen totalitäre Grünendenke durch....Wenns irgendwie nützt, soll der Mensch zu seinem Glück notfalls gezwungen werden. Zumal das verfassungsrechtlich weit über ein gewisses "Hausrecht" hinausgeht, aber wen kümmert das schon, wenn man der Allgemeinheit nutzen will.
Nicht falsch verstehen, ich bin auch für eine möglichst hohe Impfquote, aber sicher nicht für eine generelle Impfpflicht. Erstens würde die eh in Karlsruhe implodieren und zweitens ist das nur Wasser auf die Mühlen der Impfgegner. Wer zu allen Entitäten orientiert und voll geschäftsfähig ist, darf über sein Leben frei entscheiden und wenn man dann halt lieber Covid stattt ner Impfung will, ist das, so schwer es auch sein mag, zu akzeptieren.
Back to topic: Mit dem Impfzentrum ist das natürlich anders, ich werde maximal unglaubwürdig als Arzt, wenn ich leute impfe, aber selber ungeimpft bleiben will!

agouti_lilac
08.07.2021, 15:33
Geht auch andersrum: was, wenn impfende Ärzte schwanger sind oder eine KI gegen eine Impfung haben. Ist es dann rechtens?

Christoph_A
08.07.2021, 15:55
Meiner Meinung nach ebenfalls nicht. Denke nicht, daß bei begründeten Ausnahmen eine Impfpflicht rechtens wäre. Daher auch der Verweis auf Karlsruhe. Mal gucken, ob da ein betroffener Kollege gegen die KV Berlin klagt.

Kandra
08.07.2021, 16:17
Da die Ankündigung als "kann" formuliert ist denke ich, dass der eine Kollege, der wirklich aufgrund einer Kontraindikation ungeimpft ist und im Impfzentrum arbeitet, da sicher eine Lösung mit dem BRK finden kann ;)

Relaxometrie
08.07.2021, 17:32
Hausrecht ist Hausrecht. Das gilt auch fürs DRK. Wenn Supermärkte oder andere Läden auf die Idee kommen nur noch Geimpfte rein zu lassen, wäre das auch rechtens. Öffentlicher Raum bzw. behördliche Bereiche ist das wieder was anderes.
Sehe ich genauso.




"Frau Meyer, Sie sind schwanger und bislang ungeimpft? Oh, das ist aber irgendwie blöd für Sie ...herzlichen Glückwunsch, alles Gute für Sie -und da ist die Tür..."��

"Herr Schmidt, Sie haben eine Kontraindikation zur Impfung? Das ist auch bedauerlich... Auf Wiedersehen" ��


Das wirkt auf mich wie ein kontraproduktives schwarz-weiß-Denken.
Schwangere dürfen geimpft werden, wenn sie zusammen mit dem Impfarzt (in Impfzentren, zumindest dort wo ich arbeite, bisher jedoch nicht) zu dem Entschluss kommen, dass die Impfung, z.B. bei Vorerkrankungen der Schwangeren, dringend indiziert ist.
Und als Kontraindikation gibt es nur eine Allergie gegen Polyethylenglykol und Abkömmlinge davon. Also so gut wie null Kontraindikationen.
Deine beiden Argumente sind also nicht dazu geeignet, die Impfpflicht durch die Hintertür als nicht umsetzbar zu deklarieren.

Kackbratze
08.07.2021, 18:10
Dann das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Tatsache, dass die Impfstoffe weiterhin nicht vollständig zugelassen sind.

Das Hausrecht bleibt davon unberührt.

Thomas24
08.07.2021, 18:33
Da kommt wieder so ein bisschen totalitäre Grünendenke durch....Wenns irgendwie nützt, soll der Mensch zu seinem Glück notfalls gezwungen werden.

Totalitäres Denken kam nie so richtig außer Mode. Nur bei den Grünen schimmert es halt immer so ein bisschen offensichtlicher unter der Oberfläche durch als bei den anderen. "For the greater Good usw..."



Dann das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Tatsache, dass die Impfstoffe weiterhin nicht vollständig zugelassen sind. Das Hausrecht bleibt davon unberührt.

Eben. Solange wir in einer freiheitlichen Gesellschaft leben, in der das Recht auf körperliche Unversertheit gilt, gibt es auch das Recht, sich persönlich gegen eine Vakzination zu entscheiden. Warum nicht.




Deine beiden Argumente sind also nicht dazu geeignet, die Impfpflicht durch die Hintertür als nicht umsetzbar zu deklarieren.

Ich sehe die Impfpflicht durch die Hintertür nicht als nicht umsetzbar an.
Ich bezweifle vielmehr, dass eine Impfpflicht überhaupt geboten ist, sobald ein Großteil der Bevölkerung durchgeimpft wurde. Wer nicht möchte, muss auch nicht. Wer im Rahmen seines Hausrechts anders entscheiden möchte, bitteschön.

John Silver
08.07.2021, 18:36
Es siegt das Recht, das mehr wiegt. Das Hausrecht dürfte deutlich weniger wiegen, als das Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Ich glaube deshalb nicht, dass das verfassungsmäßige Recht auf ebendiese Selbstbestimmung durch einen Verweis aufs Hausrecht ausgesetzt werden kann. Interessant dürfte es eher werden, wenn das DRK sich auf den Schutz anderer Mitarbeiter und der zu impfenden Personen beruft; da sieht die Abwägung nicht so trivial aus.

Thomas24
08.07.2021, 18:39
Interessant dürfte es eher werden, wenn das DRK sich auf den Schutz anderer Mitarbeiter und der zu impfenden Personen beruft; da sieht die Abwägung nicht so trivial aus.

Ich verstehe die Entscheidung des DRK in diesem konkreten Fall- es wäre auch etwas merkwürdig als ungeimpfter Kollege selbst Impfungen zu verabreichen.

Eine generelle Impfpflicht in der allgemeinen Bevölkerung durchsetzen zu wollen- ob offiziell, oder durch die Hintertür- hingegen, sehe ich sehr kritisch.

DrSkywalker
08.07.2021, 18:55
Ich habe die Tage mal rein hypothetisch überlegt, wie es wäre in meiner Praxis nur noch geimpfte Patienten zu behandeln,Notfälle und härtefälle ausgenommen. Werde ich natürlich nicht tun, aber denGedanken mal weiter spinnen war interessant.

Rein tendenziell sind mir Menschen, die sich impfen lassen, angenehmer als die impfgegner, mit denen ich zu tun hatte die letzte Zeit. Auch im Hinblick auf eigenschutz und fremdschutz hätte es Vorteile.

Sicherlich würde man mit dieser Regelung ein großes mediales echo hervorrufen und Zielscheibe für die ganzen bekloppten werden. Aber gewisse Sympathien hätte ich durchaus.

Und zu thomas24 Beispielen: es gibt immer Ausnahmen, die die Regel bestätigen, das ist doch klar.

Thomas24
08.07.2021, 19:11
Sicherlich würde man mit dieser Regelung ein großes mediales echo hervorrufen und Zielscheibe für die ganzen bekloppten werden. Aber gewisse Sympathien hätte ich durchaus.

Mal abgesehen von den sog. "Bekloppten", deren ungewollte Aufmerksamkeit man damit in diversen Foren auf sich ziehen würde... glaube ich, dass ein solches Vorgehen auch sehr rasch Ärger mit der KV bedeuten würde. Sowohl die KV, als auch die Kammer würden Dir ein solches Vorgehen sicher rasch untersagen und mit Sanktionen drohen. Schließlich sind wir zur Behandlung "ohne Ansehen der Person" verpflichtet. Also würde das schon allein aus praktischen Erwägungen nicht gehen.

DrSkywalker
08.07.2021, 19:23
Ich bin eigentlich davon ausgegangen dass ich niemanden behandeln muss, Notfälle ausgenommen. Ein bis zweimal im Jahr lehne ich ja auch die Behandlung von Patienten ab, das ist ein normaler Vorgang.

Es wäre wirklich interessant was passieren würde wenn man sowas mal durchzieht.

GelbeKlamotten
08.07.2021, 21:58
Ja, so ist das meistens. Man fordert die Freiheitseinschränkungen „zum Wohle der Allgemeinheit“. Dann dauert keine 5 Minuten und die wahren Motive der Menschen fangen an durchzuscheinen („dann muss ich nicht mehr diese nervigen Impfgegner behandeln“ oder auch „dann muss ich endlich keine Menschen mehr behandeln, deren politische Gesinnung ich nicht teile“).

Könnte man leicht weiter eskalieren. Aber so weit würde ja sicher keiner gehen. Ist ja nicht so, als wären solche totalitären Vorstellungen schon mal ordentlich schief gegangen… Oder war da mal was??

Relaxometrie
08.07.2021, 22:23
Ich sehe die Impfpflicht durch die Hintertür nicht als nicht umsetzbar an.
Ich bezweifle vielmehr, dass eine Impfpflicht überhaupt geboten ist, sobald ein Großteil der Bevölkerung durchgeimpft wurde. Wer nicht möchte, muss auch nicht. Wer im Rahmen seines Hausrechts anders entscheiden möchte, bitteschön.
Das sehe ich auch so. Wobei mir die Anwendung des Hausrechts, wenn es jemand anwenden möchte, wahrscheinlich "egaler" ist, als Dir. Du scheinst es kritischer zu sehen (ist ja völlig ok) als ich.
Wenn eine ausreichende Anzahl von Menschen geimpft ist, wird das Durchsetzen eines Hausrechts (was hier im Thread bedeutet, dass ungeimpfte Personen keinen Zutritt, oder nur Zutritt nach Test haben) ja auch immer uninteressanter. Wo es tatsächlich noch sinnvoll sein kann, das Hausrecht durchzusetzen, sind Orte, an denen Personengruppen zu finden sind, bei denen eine schlechte Immunantwort auf die Impfung zu erwarten ist; also Personen, die -aus welche Gründen auch immer- eine Immunsuppression haben, oder sehr alt sind.
Die Impfzentren zähle ich auch zu solchen Orten, an denen ein Hausrecht wirklich streng durchgezogen werden sollte, weil dort ja per definitionem (bis auf die Mitarbeiter) ausschließlich nicht vollständig geimpfte Personen anwesend sind.

Zum Glück kann man sich in dem meisten Fällen ja gut selbst schützen und durch Einhalten der AHA-Regeln und durch Impfung das eigene Risiko deutlich reduzieren. Inwieweit man sich potentiell gefährlichen Situationen stellt, ist ja jedem selbst überlassen. Insofern verlange ich keine übermäßige Durchsetzung des Hausrechts. Aber an Orten, die man nicht gut vermeiden kann (z.B. ÖPNV/ Supermarkt/ Tankstelle), finde ich derzeit eine Fortführung mindestens der AHA-Regeln noch richtig.