Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 A122/B 9 - Rechtschreibfehler: Nach(t)schlaf ?
Unregistriert
18.08.2021, 13:21
Rechtschreibfehler: Nach(t)schlaf ?
Unregistriert
18.08.2021, 13:27
Rechtschreibfehler anfechtbar? Nachtschlaf nicht Nachschlaf ?
Hat es schon jemand eingereicht?
Hat es schon jemand eingereicht?
Was soll das bringen? Ist sowas aussichtsreich? Entsteht dadurch ein ernsthaftes Missverständnis? 😅
Also nicht, dass ich nicht froh wäre, aber ich schätze es hat noch niemand eingereicht, weil nicht klar ist, ob das ansatzweise Sinn macht. Wie ist das denn generell mit Rechtschreibfehlern?
Ich habe mich da noch nicht so eingelesen. Aber Verträge können bei trivialen Formfehlern ja auch nichtig sein, also wer weiß :D
Es gibt aber scheinbar tatsächlich einen Nachschlaf:
Nach|schlaf
Schlafphase nach großem epileptischem Anfall oder akuter zerebraler Störung oder nach Narkose bzw. nach Anw. narkotisch oder hypnotisch wirkender Arzneistoffe (infolge verzögerter Elimination).
Ich kann das gerne einreichen, aber mir ist nicht ganz klar wie ich argumentieren soll :-D Dass man durch den Begriff Nachschlaf auf die Idee kommen könnte, dass eine der o.g. pathologischen Zustände gemeint ist? :D Aber jetzt ist die Frage, ob eine Antwort trotzdem passt. Dann wäre es ja wieder ok 😂
Habe es jetzt mal eingereicht, aber ziemlich formlos. Die angegebenen Stadien stimmen da so wie es aussieht nicht mehr und es kann durchaus sein, dass es zu diesem pathologischen Zustand (aufgrund von Alkohol, sonstiger Intoxikation, Schlafentzug etc.) im Kontext der Auflage kommt
Wenn jemand das nochmal mit Literatur untermauern will gerne :)
JosefMaria
19.08.2021, 22:19
Je mehr Fragen eliminiert werden, desto besser:
Es senkt die Bestehensgrenze für alle.
Also Daumen hoch von mir :)
Hat jemand eigentlich ne Quelle, dass die medi-learn Antwort tatsächlich richtig ist?
Es wird ja nach den zeitlichen Anteilen der Schlafphasen gefragt und müsste da nicht der REM-Schlaf statt Tiefschlaf nach Schlafentzug den größten Anteil ausmachen?
Es gibt ja auch diesen REM-Rebound, oder bezieht sich das nur auf selektiven REM-Schlafentzug?
Obwohl, habe gerade was gefunden.
Wenn ich das richtig verstehe nimmt der REM-Anteil sogar ab, und der Tiefschlaf zu...
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/19788898/
Ist mit Nachschlaf viell. einfach das NACHschlafen gemeint? Es geht doch da um Schlafentzug? 😂
also es nehmen in der nächsten Nacht sowohl der Tiefschlaf-Anteil zu als auch der REM-Schlaf (REM-Rebound) aber weil der Tiefschlaf für sehr viele Funktionen (Langzeitkonsolidierung, Immunsystem usw.) super wichtig ist, wird sich dieser immer zuerst geholt :) bzw. generell ist ja in der ersten Nachthälfte noch Tiefschlaf dabei und in der zweiten steigt dann der REM-Anteil, deswegen ist die Reihenfolge so richtig
Das stimmt, bereits es wird doch nicht nach der zeitlichen Reihenfolge, sondern nach den zeitlichen Anteilen gefragt.
Hat da der REM-Schlaf nicht einen größeren Gesamtanteil am Schlaf?
Das stimmt, bereits es wird doch nicht nach der zeitlichen Reihenfolge, sondern nach den zeitlichen Anteilen gefragt.
Hat da der REM-Schlaf nicht einen größeren Gesamtanteil am Schlaf?
Ich hätte die Frage spontan so verstanden, wie die Reihenfolge der Anteile ist.
Aber wenn die Fragestellung ist "...werden in den darauffolgenden Nächten die zeitlichen Anteile von Schlafphasen in welcher der angegebenen Rehienfolgen nachgeholt?"
bzw. vereinfacht "die zeitlichen Anteile von Schlafphasen werden in welcher Reihenfolge nachgeholt?"
könnte man sich wegen dem Ausdruck "zeitlichen Anteile"
fragen, ob nicht gemeint ist: Welcher Anteil ist der größere?
Die Fragestellung hätte auch lauten können "die Anteile" statt "die zeitlichen Anteile"
Josephine01
23.08.2021, 10:02
Habe es jetzt mal eingereicht, aber ziemlich formlos. Die angegebenen Stadien stimmen da so wie es aussieht nicht mehr und es kann durchaus sein, dass es zu diesem pathologischen Zustand (aufgrund von Alkohol, sonstiger Intoxikation, Schlafentzug etc.) im Kontext der Auflage kommt
Wenn jemand das nochmal mit Literatur untermauern will gerne :)
Wie reicht man das denn ein? Gibt es eine EMail-Adresse oder ähnliches ?
Wie reicht man das denn ein? Gibt es eine EMail-Adresse oder ähnliches ?
https://www.impp.de/pruefungen/allgemein/pr%C3%BCfungskommentare.html
glaub die frist ist vorbei
JosefMaria
23.08.2021, 10:34
Ich denke, solange der Link noch funktioniert und man noch Eingaben tätigen kann, kann man noch Fragen kommentieren/melden.
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