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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2, Gruppe A, Frage 120, Normbegriffe



Unsichtbar
20.08.2021, 09:17
Meiner Meinung nach ist C auch oder sogar eher richtig.
Im Faller/Lang steht im Kapitel "Soziale Normen und rechtliche Regelungen" folgendes: "Ein Kranker kann die an einen Gesunden gerichteten Rollenerwartungen nicht erfüllen. Er ist nicht in der Lage seine Arbeit auszuüben" (S.12) Das deckt sich ja sehr stark mit dem in der Aufgabenstellung angegebenen Beispiel.
Die Funktionale Norm wird im Faller/Lang beschrieben als "Zustand, der mit Funktionsfähigkeit einhergeht. Beispiel: In Klassifikationssystemen für psychische Störungen wird ein Symptom dann als krankhaft bewertet, wenn es die Fähigkeit der betroffenen Person, ihren Alltag zu bewältigen, beeinträchtigt." Zum Alltag einer berufstätigen Person gehört das Erbringen der Arbeitszeit und der beruflichen Leistung ja unzweifelhaft dazu. Daher ist die Unfähigkeit diese alltägliche Situation zu bewältigen nach dieser Definition als Abweichung von der Funktionsnorm zu sehen.

Was denkt ihr?

Unsichtbar
20.08.2021, 09:21
Es ist Frage A130 und nicht 120. Mm ein Fehler!

iBenz
20.08.2021, 09:26
Funktionsnorm doch auch als Lösung eingetragen? Oder was meinst du?

iBenz
20.08.2021, 09:27
*ist 😬

iBenz
20.08.2021, 09:30
Ach du meinst als Überbegriff wegen der Faller Lang Beschreibung müsste soz. Norm auch richtig sein? Dann stimme ich zu :D Ist das dort getrennt voneinander beschrieben? Ich würde das auf jeden Fall einreichen mit Quellenangabe. Wenn dort Arbeit klar erwähnt ist, müsste die Frage eigentlich rausgenommen werden. Psycho ist super beim Anfechten.. da findet man immer einiges 😄

Thekittycupcake
20.08.2021, 09:41
Ich hatte auch soziale Norm genommen und hatte auch zunächst nicht ganz verstanden, warum Funktionsnorm richtig ist. Mit deiner angegebenen Quelle hört sich das doch sehr plausibel an und würde ich auf jeden Fall einreichen. Klingt jedenfalls vielversprechend.

iBenz
20.08.2021, 09:48
Ich habs mal unter Angabe der beiden Seitenzahlen in der 4. Auflage eingereicht und damit begründet, dass nach beiden Definitionen beide Antworten korrekt sein müssen.