Unsichtbar
20.08.2021, 09:17
Meiner Meinung nach ist C auch oder sogar eher richtig.
Im Faller/Lang steht im Kapitel "Soziale Normen und rechtliche Regelungen" folgendes: "Ein Kranker kann die an einen Gesunden gerichteten Rollenerwartungen nicht erfüllen. Er ist nicht in der Lage seine Arbeit auszuüben" (S.12) Das deckt sich ja sehr stark mit dem in der Aufgabenstellung angegebenen Beispiel.
Die Funktionale Norm wird im Faller/Lang beschrieben als "Zustand, der mit Funktionsfähigkeit einhergeht. Beispiel: In Klassifikationssystemen für psychische Störungen wird ein Symptom dann als krankhaft bewertet, wenn es die Fähigkeit der betroffenen Person, ihren Alltag zu bewältigen, beeinträchtigt." Zum Alltag einer berufstätigen Person gehört das Erbringen der Arbeitszeit und der beruflichen Leistung ja unzweifelhaft dazu. Daher ist die Unfähigkeit diese alltägliche Situation zu bewältigen nach dieser Definition als Abweichung von der Funktionsnorm zu sehen.
Was denkt ihr?
Im Faller/Lang steht im Kapitel "Soziale Normen und rechtliche Regelungen" folgendes: "Ein Kranker kann die an einen Gesunden gerichteten Rollenerwartungen nicht erfüllen. Er ist nicht in der Lage seine Arbeit auszuüben" (S.12) Das deckt sich ja sehr stark mit dem in der Aufgabenstellung angegebenen Beispiel.
Die Funktionale Norm wird im Faller/Lang beschrieben als "Zustand, der mit Funktionsfähigkeit einhergeht. Beispiel: In Klassifikationssystemen für psychische Störungen wird ein Symptom dann als krankhaft bewertet, wenn es die Fähigkeit der betroffenen Person, ihren Alltag zu bewältigen, beeinträchtigt." Zum Alltag einer berufstätigen Person gehört das Erbringen der Arbeitszeit und der beruflichen Leistung ja unzweifelhaft dazu. Daher ist die Unfähigkeit diese alltägliche Situation zu bewältigen nach dieser Definition als Abweichung von der Funktionsnorm zu sehen.
Was denkt ihr?