dmtec
22.08.2021, 16:55
Hallo
ich habe einmal gelesen dass das Ausstellen von Rezepten für Leute die prinzipiell nicht der Familie angehören um es legal durchzuführen nur dann möglich ist, wenn man auch eine Rechnung stellt.
Diese sollte dann zumindest ein Gespräch in eine Untersuchung in irgend einer Art und Weise enthalten und möglicherweise ist dies ja auch nach dem TeleMedizingesetz telefonisch möglich. Wäre es dann irgendein Konstrukt "korrekt" ein PrivatRezept auszustellen?
Kennt sich damit irgendjemand aus welche Punkte und Gesetze in einer Rechnung nach GOÄ relevant wären?
Danke
Dmtec
ich habe einmal gelesen dass das Ausstellen von Rezepten für Leute die prinzipiell nicht der Familie angehören um es legal durchzuführen nur dann möglich ist, wenn man auch eine Rechnung stellt.
Diese sollte dann zumindest ein Gespräch in eine Untersuchung in irgend einer Art und Weise enthalten und möglicherweise ist dies ja auch nach dem TeleMedizingesetz telefonisch möglich. Wäre es dann irgendein Konstrukt "korrekt" ein PrivatRezept auszustellen?
Kennt sich damit irgendjemand aus welche Punkte und Gesetze in einer Rechnung nach GOÄ relevant wären?
Danke
Dmtec