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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärztekammer wechseln nur für Prüfung



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urinbeutel
25.08.2021, 13:16
Hallo,

ich hab leider in der Suche nichts Passendes gefunden.
Ist es realistisch sich nur für die Facharztprüfung sich umzumelden? In meinem Fall geht es um die Facharztprüfung. Brandenburg hat für mich die besten Bedingungen, aber ich lebe und arbeite in Berlin.

LG

P.S.: hat jemand eine Ahnung wann Berlin die WBO 2018 einführt?

FirebirdUSA
25.08.2021, 14:35
Also zumindest in BW ist die Ärztekammer die zuständig ist klar definiert: Die des Arbeitsorts zum Zeitpunkt der Prüfung (deswegen steht in der Prüfungszulassung auch immer, dass diese nur so lange gültig ist wie die Ärztekammer formal zuständig ist und ein Umzug oder ein Wechsel des Arbeitgebers ggf. eine neue Prüfungsanmeldung erforderlich macht) --- willst du also extra den Arbeitgeber wechseln?

agouti_lilac
25.08.2021, 16:55
Also zumindest in BW ist die Ärztekammer die zuständig ist klar definiert: Die des Arbeitsorts zum Zeitpunkt der Prüfung ...

Und wenn man zum Zeitpunkt der Prüfung keinen Arbeitgeber hat?
(Ich meine das nicht nur hochtheoretisch, sondern ganz konkret: angenommen, ich ziehe in ein anderes Bundesland, bin arbeitslos, weil ich für den FA lerne, einen Kitaplatz suche, das Kind eingewöhne und mir als FÄ (!) dann einen neuen Arbeitgeber in diesem Bundesland suchen will...?)

][truba][
25.08.2021, 18:05
Dann ist es meiner Meinung nach das Bundesland in dem man wohnt.

Matzexc1
25.08.2021, 18:39
[truba][;2208013']Dann ist es meiner Meinung nach das Bundesland in dem man wohnt.

Ja, das Vergnügen hatte ich letztes Jahr, sobald die Approbation da ist MUSS man in der Ärztekammer sein

urinbeutel
25.08.2021, 19:55
Hmm wundert mich, dass keiner persönliche Erfahrungen hat. Ich telefoniere morgen mal mit der Koordinatorin von Berlin diesbezgülich. Die Vorgaben der WBO in Berlin sind ja katatrophal mit 6 Monaten Chirurgie und 6 Monaten ped oder was das soll.

Feuerblick
25.08.2021, 19:58
Naja, die meisten haben eine Stelle, wenn sie ihre Facharztprüfung machen. Da stellt sich die Frage nicht, weil dann die Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes klar zuständig ist.
Sollte man keine Stelle haben, ist die Ärztekammer des Bundeslandes zuständig, in dem man wohnt. Du müsstest also nur für die Prüfung umziehen, dich ummelden und hoffen, dass die neue Ärztekammer auch deine Unterlagen vollständig akzeptiert.
Ich erinnere mich aber, dass wir die Frage schon öfter hatten. Schmeiß doch mal die Forensuche an.

][truba][
25.08.2021, 20:25
Welches Fach denn? Wo sind denn 6 Monate ped gefordert

epeline
25.08.2021, 20:27
Eine bekannte allg. Medizinerin hat extra noch mal 6 Monate im Nachbarbundesland gearbeitet um die für sie günstigeren Bedingungen dort zu nutzen.

Denke mal, du müsstest dann in BB eben auch eine Stelle für die Mindestdauer finden.

urinbeutel
25.08.2021, 20:33
allgemeinmedizin in berlin. Es gab das Thema 1:1 eins einmal hier, aber es hatte sich keiner mit Erfahrung diesbzeüglich gemeldet. Der Stand des Threads war der Stand bei dem wir jetzt sind. Das Wohnsitz reicht wenn man nicht arbeitet. Da waren noch diskussionen bzgl Zweitmitgliedschafts, was aber insgesamt nicht so plausibel war letztlich.
Danke epeline für die Erfahrung. Nochmal zu arbeiten ist natürlich lästig. Rein theoretisch könnte ich mich bei einem Bekannten in Brandenburg anmelden und dann den Wechsel auf diese Art vollziehen. Ob es praktikel ist muss sich noch zeigen.
Kann auch gut sein, dass in nächster Zeit in Berlin die neue WBO umgesetzt wird, aber Brandenburg hat den Vorteil, dass es auch Zeit bei hausärztlichen Internisten anerkennt.

roxolana
25.08.2021, 21:08
Die Berliner WBO wurde 2019 zuletzt geändert und es wurden Änderungen der Muster-WBO wie die Erweiterung der Fächer der unmittelbaren Patientenversorgung umgesetzt. Mit weiteren Änderungen würde ich 3 Jahre nach Verabschiedung der Muster-WBO nicht rechnen.

Wenn es nur um Pädiatrie geht, kannst du nicht stattdessen wie in der WBO vorgesehen einen Kurs machen? Ansonsten wirst du um einen Arbeitsplatzwechsel oder um eine mehrmonatige Arbeitslosigkeit mit "Umzug" wohl nicht herumkommen.

urinbeutel
26.08.2021, 12:16
Ich habe eine Email bekommen von der ÄRztekammer:
"Der Prozess der Umsetzung der neuen (Muster-)Weiterbildungsordnung in eine neue Weiterbildungsordnung für den Berliner Kammerbereich konnte bisher noch nicht abgeschlossen werden. Hierbei sind die Weiterbildungsgremien, der Vorstand und die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin einzubeziehen. Sobald die Ärztekammer Berlin eine neue Weiterbildungsordnung (WbO) verabschiedet hat, ist diese abschließend von der aufsichtführenden Behörde, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, zu genehmigen, bevor sie mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass dieser Prozess im Laufe des Jahres 2021 abgeschlossen sein wird. "

roxolana
26.08.2021, 13:36
Interessant. Bei der Berliner Ärztekammer scheint ja alles sehr lange zu dauern. Warte selbst seit Monaten auf eine Antwort von denen bezüglich meiner Weiterbildung. Ich bleibe daher weiterhin skeptisch, dass sie es dieses Jahr gebacken bekommen, noch irgendwelche Änderungen zu verabschieden. :-))

Kate79
29.08.2021, 17:56
Hallo,

für Berlin und Brandenburg kann ich dir die Frage nicht beantworten, da es jede LÄK unterschiedlich zu handhaben scheint, aber ich habe das Problem gerade genau anders herum. Eigentlich wollte ich meine FA-Prüfung in Niedersachsen machen, wo ich meine gesamte Weiterbildung gemacht habe, aber da ich nun eine Stelle in Bremen angenommen habe, fühlt sich meine jetzige Ärztekammer nicht mehr zuständig und ich muss meinen Antrag bei der neuen Kammer stellen. Diese hat möglicherweise eine andere WBO.. Es lebe der Föderalismus. Allein schon der Vorlauf zur Prüfungsanmeldung ist ein ganz anderer. Somit verzögert sich meine Prüfung um 8 Wochen. Andersherum würde Bremen seine Weiterbildungsärzte aber noch prüfen, wenn sie über die Grenze ziehen.
Also Augen auf, wann man den Job nach dem Facharzt annimmt.

LG

bipoka
29.08.2021, 21:44
Also Augen auf, wann man den Job nach dem Facharzt annimmt.

LG

Auch wenn es nur ein Stück Papier ist. Jobtechnisch liegen da manchmal Welten zwischen.
Am einfachsten haben es die Leutle bei der ÄK Sachsen Anhalt. In Magdeburg kann man also ruhig schlafen vor der Prüfung. Am schwierigsten ist es in Hamburg und Westfalen. Die Unterschiede sind aber im Prozentbereich und eher fraglich signifikant (Ca. 95% besteh, in der einen Kammer wenige Prozent mehr, in der anderen weniger). Über eine einfache Google findet man da nen Artikel drüber.

bipoka
29.08.2021, 21:45
Auch wenn es nur ein Stück Papier ist. Jobtechnisch liegen da manchmal Welten zwischen.


Damit meine ich Jobs für Assis und FA.

hipo
01.10.2024, 18:41
Also zumindest in BW ist die Ärztekammer die zuständig ist klar definiert: Die des Arbeitsorts zum Zeitpunkt der Prüfung (deswegen steht in der Prüfungszulassung auch immer, dass diese nur so lange gültig ist wie die Ärztekammer formal zuständig ist und ein Umzug oder ein Wechsel des Arbeitgebers ggf. eine neue Prüfungsanmeldung erforderlich macht) --- willst du also extra den Arbeitgeber wechseln?

Ich möchte mal diesen alten Thread wieder aufgreifen, da meine Frage hier gut anschließt. Mir wurden mittlerweile alle Weiterbildungsinhalte für die Facharztprüfung Innere Medizin bescheinigt. Ich habe zuletzt in Thüringen gearbeitet. Aktuell ruht mein Arbeitsverhältnis in Thüringen. Ich habe heute den Antrag zur Facharztprüfung eingereicht (und mich geärgert, dass ich das nicht 3 Monate vor Ende der Weiterbildungszeit gemacht habe). Ich überlege um nun ein Jobangebot in Sachsen-Anhalt anzunehmen. Ich würde wirklich gern vermeiden, dass die LÄK Sachsen-Anhalt noch mal alles prüft und denen dann vielleicht noch einfällt, dass irgendwas nicht vollständig ist, während mir in Thüringen bereits Vollständigkeit bescheinigt wurde.

Meine Frage: bekommt die LÄK Thüringen mit, wenn ich in Sachsen-Anhalt arbeite? Das Ruhenlassen des Arbeitsverhältnis wurde noch nicht an die LÄK Thüringen gemeldet. Gibt es eine Strafe, wenn ich mich, vielleicht 3 Monate, nicht bei der LÄK Sachsen-Anhalt anmelde, obwohl ich in Sachsen-Anhalt arbeite? Kann ich auf eine Vereinbarung zwischen der LÄK Sachsen-Anhalt und LÄK Thüringen bauen, nach der die LÄK Thüringen noch meine Unterlagen prüft, und Vollständigkeit bescheinigt und die LÄK Sachsen-Anhalt dann "nur" prüft? Ich meine - diese ganzen bescheinigten Weiterbildungsinhalte und auch die Prüfung selbst sind doch eine absolute Farce ... aber die LÄKs sehen das wahrscheinlich anders.

Speranza100
01.10.2024, 20:41
Ich vermute dass du das nicht verheimlichen kannst. Da hängt ja auch das Versorgungswerk dran. Da würde ich es ehrlicherweise auch nicht drauf ankommen lassen, das sind Bürokraten...
Ich glaube man muss das auch irgendwo unterschreiben, dass man versichert dass sich nichts geändert hat. Die Regeln sind leider so. Prüfung findet da statt, wo man 1. Arbeitet oder 2. Wohnt wenn man nicht arbeitet. Und das Ganze gilt für den gesamten Prozess der Anmeldung, Zulassung bis zur Prüfung. Es wird sicher auffallen.
Sprich wenn du jetzt vor der Prüfung eine Arbeit in Sachsen Anhalt annimmst musst du dich da neu anmelden zur FA Prüfung.

Speranza100
01.10.2024, 20:43
PS also entweder warten bis die Prüfung stattgefunden hat oder nochmal neu zur FA Prüfung anmelden in Sachsen Anhalt... Wenn du dich heute erst angemeldet hast wäre ja je nach Datum eines Jobstartes nicht so viel Zeit verloren. Es müssen halt die Weiterbildungsordnungen gleich sein, das würde ich vorher zwingend prüfen damit du dir da nicht selber HIndernisse baust...

anignu
02.10.2024, 12:28
Ich glaube man muss das auch irgendwo unterschreiben, dass man versichert dass sich nichts geändert hat.
Ich weiß nicht mehr ob ich es unterschreiben musste oder mündlich gereicht hat. Aber ich wurde ganz klar am Beginn der Prüfung gefragt ob ich noch im Zuständigkeitsbereich der BLÄK arbeite und ob die BLÄK damit für mich zuständig sei. Zum Zeitpunkt der Prüfung. Und ohne die klare Bestätigung beginnt die Prüfung erst gar nicht.

Letztlich ist es doch so: wenn die LÄK nicht mehr zuständig ist und man sich dennoch dort prüfen lässt dann kann es sein dass man sich einen Abschluss/Titel "erschlichen" hat. Klar muss man da auch erstmal drauf kommen. Aber willst du das riskieren?