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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nochmal zu Notengrenze, Berechnung, Gleitklausel, etc



iBenz
29.08.2021, 07:21
Huhu!
Ich habe eben nochmal ein bisschen überlegt und ich bin mir nicht 100% sicher, ob ich das alles richtig verstanden habe :-D
1. Es gilt entweder diese Gleitklausel, wo als Referenz die Leistung der Leute, die regulär ohne Pause nach dem 4. Semester das Physik machen, oder die Grenze aufgrund Frageneliminierung? Keine Mischung aus beidem oder so, entweder oder?
2. Da Medilearn ja die Grenze aufgrund unserer Eingaben schon grobberechnet hat, die aber vermutlich auch stimmt, da man ja hier sein Semester mit angibt, bei der Berechnung. D.h. sie wäre bei einem Prozentsatz von 59,38 bei 191, da 190,016 rauskommt und immer aufgerundet wird?
3. Wenn also so ein Ergebnis aufgrund von der Gleitklausel ist, kann man noch auf die Frageneliminierung hoffen. Dort wäre es aber bspw so, dass wenn 8 Fragen rausgenommen würden, die Punktegrenze immer noch „nur“ bei 188, da 187,2 rauskommt und wieder aufgerundet wird?

D.h. im Endeffekt würde einem immer nur die Gleitklausel wirklich sehr weiterhelfen und bei der Frageneliminierung müssten schon wahnsinnig viele Fragen rausgenommen werden, wenn man noch mit 186 oder so bestehen könnte? Mir war nicht klar wie wenig es im Endeffekt ausmacht, wenn Fragen eliminiert werden. Selbst wenn man was davon richtig hatte, steigt die Grenze für einen ja auch wieder und man muss immer schauen, dass man die 60% knackt, was laut meinen Rechnungen gar nicht so leicht ist, selbst bei 187 Punkten oder so.

Ist das alles so richtig oder habe ich noch etwas vergessen oder missverstanden? :-D

LG und nen schönen Sonntag

Sophierauh123
29.08.2021, 16:04
Hi!
Ich verstehe deine Überlegungen nicht ganz. Wenn man 8 fragen rausnimmt dann müsste die bestehensgrenze doch tiefer als 188 liegen oder nicht? 🤔

Sophierauh123
29.08.2021, 16:23
Also ich hab noch was gefunden von einem Forum im Frühjahr. Wenn du es noch nicht selbst gelesen hast, hilft es dir vielleicht weiter:


Soweit ich es verstanden habe, ist es alles noch etwas komplizierter als bisher beschrieben und als im Video zur Bestehensgrenze beschrieben. Auf der IMPP Seite wird das Ganze ziemlich ausführlich beschrieben (https://www.impp.de/pruefungen/allge...engrenzen.html), anhand eines Beispiels der Pharmazeutischen Prüfung. Ich meine aber, dass das in der Ärztlichen Prüfung genauso gehandhabt wird, korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Konkret: Eine Frage wird nur komplett für einen selbst eliminiert, wenn man keine der akzeptierten Lösungen richtig hat. (z.B. IMPP-Lösung A, akzeptierte Lösung B, eigene Lösung C -> Frage eliminiert, gewertete Fragen verringern sich um eine Frage. Soweit so gut)

Hat man jetzt aber A (IMPP-Lösung) oder B (akzeptierte Lösung) angekreuzt, zählt das für einen nicht als eine komplette gewertete Frage. Die Gesamtzahl der gewerteten Fragen erhöht sich nur um den Anteil der Leute (der Referenzgruppe (=Erstprüflinge)), die eine der richtigen Lösungen gekreuzt haben, z.B. A: 40%, B: 30% -> gewertete Fragen erhöhen sich um 0,7 (und eben nicht um 1 - während sich die eigenen richtigen Fragen um 1 erhöhen). Deshalb können zwei Prüflinge, obwohl sie absolut die gleiche Zahl an eliminierten Fragen richtig haben, verschiedene Notengrenzen haben, abhängig davon, WELCHE der eliminierten Fragen sie richtig haben. (Eine eliminierte Frage, die 70% richtig haben, fällt stärker ins Gewicht als eine, die nur 30% richtig haben)

-> Im Großen und Ganzen also ein Vorteil, je niedriger die Gesamtzahl der gewerteten Fragen, desto niedriger die Notengrenzen. Beachten muss man aber wie schon beschrieben, dass man nicht automatisch eine ganze Frage eliminiert bekommt, nur weil die eigene Lösung nicht mit der Dozenten/IMPP-Lösung übereinstimmt, weil es ja mehrere akzeptierte Lösungen gibt (manchmal 3 Lösungen - dann bringt einem die Eliminierung fast gar nichts, weil die 3 Lösungen insgesamt meistens von fast >95% der Leute gekreuzt wurden, die Frage also fast als 1 zählt.)

Das alles ist also ein sehr individuelles Ding. Außerdem spielt natürlich noch mit rein, ob die Gleitklausel greift oder nicht, wie hier schon geschrieben wurde. Vom Wert der Bestehensgrenze durch Gleitklausel aus werden dann die für einen individuell gewerteten Fragen (bzw. deren Anteile, also oben z.B. 0,7) dazu addiert.

Dass man letztes Semester allerdings mit 180/181/182 Punkten noch bestanden hat, kann ich auf der Grundlage allerdings nicht bestätigen. Es kommt nämlich entweder die punktebasierte (310*0,6= 186) oder die mittelwertsbasierte (233,6*0,78=182,208 -> 183) Bestehensgrenze zum tragen, hier die mittelwertsbasierte. Für die meisten ist die Bestehensgrenze also 183+X (X= Anteil der richtigen, nicht-eliminierten Fragen, wie oben beschrieben). Mit 180,181,182 zu bestehen ist also in meinen Augen nicht möglich.

iBenz
29.08.2021, 17:32
Hi!
Ich verstehe deine Überlegungen nicht ganz. Wenn man 8 fragen rausnimmt dann müsste die bestehensgrenze doch tiefer als 188 liegen oder nicht? 🤔

Naja das bedeutet ja nicht, dass du 8 Punkte weniger brauchst, um zu bestehen. Du rechnest ja dann einfach nur 60% von 312 und das wären 188 Punkte. Bzw 187,2 aber da aufgerundet wird wären wir bei 188. Und wenn wir also bei einer Bestehensgrenze von 188 wären, dann würde jede Frageneliminierung, bei der du aber eine richtige Antwort hattest, dir zwar einen zusätzlichen Punkt bringen, aber gleichzeitig würde man dir auch eine individuelle Bestehensgrenze von plus diesem einen Punkt machen. Dh du hättest ursprünglich 184 Punkte, von den 8 Fragen 4 richtig, dann hättest du 188 Punkte aber keine bestehensgrenze mehr von 312 sondern von 316. Und zu deinem anderen Beitrag: Da wird individuell auf jeden Fall auch noch einiges berechnet, was dann entweder noch besser oder schlechter für dich wird, je nach Referenzgruppe, aber grundsätzlich ist es nicht so, dass uns viele Frageneliminierungen jetzt das Ergebnis retten. Im Endeffekt wäre es hilfreicher gewesen, wenn die Referenzgruppe nicht so gut gewesen wäre, weil die Grenze dadurch eigentlich viel mehr sinkt (so war es in den letzten Jahren auch bei wenn mal nur 185 oder 183p als Grenze war. Das kam nie durch eliminierte Fragen, nur durch die Examensschwere und laut Medilearnberechnung, die ich für realistisch halte, da man sein Semester angeben musste, war unser Examen jetzt nicht besonders schwer).

Sophierauh123
29.08.2021, 18:25
Okay vielen Dank für die Erklärung!


Dann wird das wohl so sein… 😵*💫

JosefMaria
29.08.2021, 19:33
Wenn tatsächlich 8 Fragen eleminiert werden, dann sind es 312 Fragen, die gewertet werden.
Bliebe es bei 59,38% Bestehensgrenze aufgrund der Gleitklausel, dann bräuchte man mehr als
312*0.5938 = 185.2656 Punkte, also mindestens 186 Punkte zum Bestehen.

iBenz
29.08.2021, 20:05
Ja, das stimmt. Wollte nur 312 als Beispiel nehmen wie viele Fragen es letztlich bräuchte, damit es ohne Gleitklausel hilft… irgendwie habe ich das vom Gefühl überschätzt und war jetzt etwas desillusioniert als ich mal herumgerechnet habe :D Dadurch dass wir aber bei Medilearn noch viele Fragen als richtig haben, die eigentlich falsch sind, habe ich noch Hoffnung, dass die Grenze durch die Gleitklausel noch runtergeht. Da sind einige Fragen, wo aktuell die prozentuale Mehrheit die richtige Antwort hätte, obwohl oft Minderheiten richtig lagen. Die eine Psychofrage hatten eigentlich zB nur 9% der Leute richtig… :D

iBenz
31.08.2021, 06:51
Wenn tatsächlich 8 Fragen eleminiert werden, dann sind es 312 Fragen, die gewertet werden.
Bliebe es bei 59,38% Bestehensgrenze aufgrund der Gleitklausel, dann bräuchte man mehr als
312*0.5938 = 185.2656 Punkte, also mindestens 186 Punkte zum Bestehen.

Ist das nicht falsch das so zu berechnen? Es werden ja nicht Gleitklausel und Eliminierung vermischt. Es zählt doch entweder oder? Das heißt wenn man durch die Gleitklausel nur auf 191 käme und durch die Eliminierungen auf 190, dann wäre die Grenze 190, da immer der geringere von beiden Werten zählt und man müsste 60% erreichen und nicht mehr den Gleitklauselprozentsatz. so habe ich das auf jeden Fall auf der IMPP-Seite gelesen?

JosefMaria
31.08.2021, 11:14
Ist das nicht falsch das so zu berechnen? Es werden ja nicht Gleitklausel und Eliminierung vermischt. Es zählt doch entweder oder? Das heißt wenn man durch die Gleitklausel nur auf 191 käme und durch die Eliminierungen auf 190, dann wäre die Grenze 190, da immer der geringere von beiden Werten zählt und man müsste 60% erreichen und nicht mehr den Gleitklauselprozentsatz. so habe ich das auf jeden Fall auf der IMPP-Seite gelesen?

Zunächst werden Fragen eliminiert (wenn es dazukommt).
Als Beispiel seien mal 10 Fragen eliminiert.
Verbleiben also noch 310 Fragen: 60% von 310 sind 186 Punkte. Mit diesen 186 Punkten hat man sicher bestanden.

Szenario 1: Angenommen, die Referenzgruppe erreicht im Schnitt 75% der möglichen Punkte (= 310 Punkte).
Dies entspricht dann 232,5 Punkte.
Laut Gleitklausel hat man dann bestanden, wenn man nicht weniger als 22 Prozent von 232,5 Punkten erreicht hat.
In diesen Fall erhält man also 232,5 * 0,78 = 181,35 Punkte.
Da 182 < 186, gilt als Bestehensgrenze nun 182 und nicht 186.

Szenario 2: Angenommen, die Referenzgruppe erreicht im Schnitt 77% der möglichen Punkte.
Dies enstpricht dann 238,7 Punkte.
Nun ergibt sich 238,7 * 0,78 = 186,186.
Hier bräuchte man dann 187 Punkte, um über die Gleitklausel zu bestehen.
Da 187 > 186, gilt weiterhin die Bestehensgrenze von 186, d.h. die Gleitklausel kommt gar nicht zur Anwendung.

Es hängt also sehr viel davon, wie die Referenzgruppe abschneidet.

iBenz
31.08.2021, 11:23
Aber wieso hast du einen Beitrag weiter oben die 312 mal 0,5938 gerechnet? Musst du nicht 312 * 0,6 rechnen, weil in dem Moment die Gleitklausel ja gar keine Rolle mehr spielt, da die Grenze durch die Eliminierungen niedriger war und somit das einzige Grundlage ist?

JosefMaria
01.09.2021, 09:38
Aber wieso hast du einen Beitrag weiter oben die 312 mal 0,5938 gerechnet? Musst du nicht 312 * 0,6 rechnen, weil in dem Moment die Gleitklausel ja gar keine Rolle mehr spielt, da die Grenze durch die Eliminierungen niedriger war und somit das einzige Grundlage ist?

Es ist kein entweder oder, sondern kombiniert. Die Gleitklausel findet Anwendung, wenn
Durchschnitt der Referenzgruppe x 0,78 < 0,6
gilt.
Da 0,5938 < 0,6 gilt, findet sie Anwendung.

iBenz
01.09.2021, 09:42
Es ist kein entweder oder, sondern kombiniert. Die Gleitklausel findet Anwendung, wenn
Durchschnitt der Referenzgruppe x 0,78 < 0,6
gilt.
Da 0,5938 < 0,6 gilt, findet sie Anwendung.

Ah super, danke! Ich hatte das grundlegend falsch verstanden und dachte es ist entweder oder. Was deprimierend (noch deprimierender) gewesen wäre 😂 Hab‘s jetzt verstanden und hoffe, dass die Ergebnisse bald veröffentlicht werden 😅 Im Forum hier habe ich gesehen, dass im
frühjahr Leute, die was angefochten haben, nach zwei Wochen schon eine Email bekommen haben mit der Info, welche Fragen eliminiert wurden. Noch bevor es die Lösungen dann gab.