Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückzahlung von Gehalt, Quarantäne



Dudelwu
29.08.2021, 12:12
Hallo zusammen,
ich habe zu Januar 2021 eine neue Stelle angetreten und gestern einen Brief meiner alten Arbeitsstätte erhalten, mit dem ich überhaupt nichts anfangen kann.
Ich war von 01. bis 13. Juli 2020 in Quarantäne, laut offiziellem Bescheid durfte ich aber Arbeiten gehen. Da zu dem Zeitpunkt wieder große Unsicherheit da war wie man mit Kontaktpersonen umgeht (und so eine sag ich; ich hatte Kontakt 2 zu einem Corona-Patienten), wurde ich trotzdem mündlich durch meinen Chef dazu beordert, die ersten 5 Tage (vom 1.7-5.7) zu Hause zu bleiben.

In dem Schreiben heißt es jetzt, dass ich für den Quarantäne-Zeitraum nach dem Infektionsschutzgesetz eine Entschädigung in Höhe der Nettoentgeldfortzahlungskosten erhalte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Das steuerpflichtige Entgelt wurde mit der Abrechnung einbehalten. Bei der Verrechnung habe sich eine Nettopberzahlubg in Höhe von 320 Euro ergeben, die zurückzuzahlen sind. Die Lohnsteuerkorrektur könne im Rahmen der Lohnsteuererklärung angegeben werden.

Ich stehe jetzt total auf dem Schlauch, meine damalige Personalabteilung konnte den Sachverhalt auch nur bedingt erklären.
Ich frage mich, ob man nach so einem langen Zeitraum (inzwischen 1 Jahr) überhaupt eine Rückforderung stellen darf?
Und ob die Angabe in der Lohnsteuererklärung 2021 dann den Betrag von 320 Euro für mich überhaupt wieder wettmacht? Überhaupt kann ich Mir den ganzen Sachverhalt nicht erklären, dass ich jetzt irgendwas zurückzahlen soll.. hat schonmal jemand von euch eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Viele Grüße

kartoffelbrei
29.08.2021, 13:45
Zu dem konkreten Sachverhalt kann ich nichts sagen. Allgemein kenne ich es aber so, dass Ansprüche wegen zu viel oder zu wenig gezahltem Lohn nach sechs Monaten verjähren.

freak1
29.08.2021, 18:17
Da das ganze aber eine Anordnung des Chefs war (also des Arbeitgebers) und nicht des Gesundheitsamtes, ist es meines Wissens nach das Problem der Klinik. Du hast deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt und der Arbeitgeber hat sie nicht eingesetzt - sein Problem. Da sollten sie auch kein Geld vom Amt für kriegen.