Jukka666
05.09.2021, 13:46
Liebes Forum,
Weiss jemand zufällig wie das mit im Titel genannten Sachverhalt so aussieht momentan?
Hintergrund:
- ich möchte meine Tätigkeit als Angestellter in der Klinik deutlich reduzieren zugunsten mehrerer, bislang NICHT sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten.
- u.a. Rettungsdienst als Notarzt
- Dozent auf Honorarbasis
- Anbieter von Reanimationskursen/Workshops
Diese Tätigkeiten habe ich bislang regulär bei der Steuer angegeben.
Die Tätigkeit als Angestellter bleibt erstmal offiziell die „Haupttätigkeit“.
Aber sollte ich mit den Nebentätigkeiten mal einen kräftigen Schwung Geld reinkriegen, muss ich damit rechnen, dass die Krankenkasse ihre 15% davon haben will?
(Alles natürlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze, soviel hab ich verstanden).
Wie sieht es mit Rettungsdienst aus? Da gab es doch neulich das Urteil, dass das sicher nicht sozialversicherungspflichtig werden wird? Solange man nicht richtig angestellt wird?
Danke !
Weiss jemand zufällig wie das mit im Titel genannten Sachverhalt so aussieht momentan?
Hintergrund:
- ich möchte meine Tätigkeit als Angestellter in der Klinik deutlich reduzieren zugunsten mehrerer, bislang NICHT sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten.
- u.a. Rettungsdienst als Notarzt
- Dozent auf Honorarbasis
- Anbieter von Reanimationskursen/Workshops
Diese Tätigkeiten habe ich bislang regulär bei der Steuer angegeben.
Die Tätigkeit als Angestellter bleibt erstmal offiziell die „Haupttätigkeit“.
Aber sollte ich mit den Nebentätigkeiten mal einen kräftigen Schwung Geld reinkriegen, muss ich damit rechnen, dass die Krankenkasse ihre 15% davon haben will?
(Alles natürlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze, soviel hab ich verstanden).
Wie sieht es mit Rettungsdienst aus? Da gab es doch neulich das Urteil, dass das sicher nicht sozialversicherungspflichtig werden wird? Solange man nicht richtig angestellt wird?
Danke !