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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 2 A24/B53 Einweisung Lara Psychiatrie



matthiasds
06.10.2021, 18:15
Ich finde hier sowohl B passt eigentlich besser als D. Obwohl die ganze Frage schwammig ist.

Lara ist ja in der Frage noch ein Kind. Und falls der Arzt Lara als noch nicht reif genug einschätzt ist B sehr wohl möglich. Also die Einweisung gegen ihren Willen.

Und müsste bei D nicht das Familiengericht entscheiden, statt dem Jugendamt?

Wilhelm Tell
06.10.2021, 18:20
Ich dachte auch, dass das Gericht hier zuständig wäre, nicht das JA.
Allerdings geht es hier ja nicht um eine Unterbringung (PsychKG, BGB) da explizit gesagt ist, dass keine Fremd- oder Eigengefährdung besteht. Somit wäre es also eine freiwillige Behandlung auf einer offenen Station. Meines Erachtens macht hier dann Antwort E am meisten Sinn, da eine Behandlung eigentlich nur Sinn macht wenn auch der zu Behandelnde zustimmt. (Es sei denn es ist gegen seinen Willen, aber dann wäre ja eine Unterbringung notwendig - welche hier als nicht notwendig beschrieben wird?)
Zumindest ist Antwort E im Bezug auf eine freiwillige Behandlung nicht unzutreffend?

Unregistriert
06.10.2021, 18:31
Mhm. E wäre glaube ich richtig wenn das Kind als Einsichtsbegabt eingeordnet wird. Da sieht man ja 14 Jahre als inoffizielle Grenze. Danke ans IMPP die das mit 14,5 Jahren etwas schwammiger machen. --> Falls einsichtig wäre E richtig, falls nicht dann B, oder? Könnte man doch bestimmt anfechten. Auch mit dem Jugendamt...

BarEv
06.10.2021, 18:34
Ab 14 können Kids theoretisch selbst entscheiden, oder? Sie war 14,5, oder so.

Unregistriert
06.10.2021, 18:36
Aber ist 14 nicht nur so ein Richtwert und nicht rechtlich bindend? Also 14,5 ist ja dann noch im Graubereich und alles andere als "wasserfest einsichtfähig". Besonders bei einer psychiatrie Patientin kann man ja nicht sofort davon ausgehen...

Unregistriert
06.10.2021, 19:20
Ist zwar nicht Kindeswohl gefährdet - aber sie kommt ihrer Schulpflicht nicht nach (wofür zu sorgen die Eltern haben). Dh müsste es eigtl auch gegen elterlichen Willen gehen aber nicht übers Jugendamt bzw nur indirekt, weil's dann vors Gericht geht.

Wilhelm Tell
06.10.2021, 19:38
Aber auch dann wäre keine Unterbringung gerechtfertigt. Aus psychiatrischer Sicht ist nur eine freiwillige Behandlung indiziert. Für das Schulverweigern wäre im Zweifel die Polizei zuständig, nicht die KJP oder?

BarEv
06.10.2021, 20:34
Die Frage ist vom Tag 1

Unregistriert
06.10.2021, 20:53
Ab 14 können Kids theoretisch selbst entscheiden, oder? Sie war 14,5, oder so.

Das habe ich in einem Famulatur erlebt. Der Patient war 17 und wollte dass seine Eltern nicht wissen. Der Oberarzt hat seine Eltern nicht angerufen. Als ich gefragt habe, meinte er dass es entscheidend ist dass er emotional reif genug ist das selbst zu entscheiden weil er über 14 ist. In der Frage aber kann man nicht rauslesen ob Lara so ein Eindruck macht. Genau das ändert die Antwort. Man kann diese Frage anfechten.

bricolux1993
08.10.2021, 14:54
Ist schon angefochten?

FairMagic
08.10.2021, 15:35
Ist denn hier nicht eher A die gesuchte Antwort?
Auf Amboss steht dazu:

Alter zwischen dem 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: Eine rechtswirksame Einwilligung ist möglich, wenn von Seiten des Arztes folgendes berücksichtigt wird

Art und Schwere des konkreten Eingriffs machen ein zeitnahes Handeln notwendig

oder
Es kann von einer Einsichts- und Urteilsfähigkeit des minderjährigen Patienten zur sachgemäßen Bewertung ausgegangen werden

in Antwort A steht, dass eine stationäre Aufnahme auch ohne Einverständnis der Eltern erfolgen KANN. Und ja, das KANN sie definitiv, unter der Bedingung, dass Lara als einsichts- und urteilsfähig eingestuft wird.
Anfechten? Was meint ihr?

kradaX
08.10.2021, 15:49
Sehe ich auch so. Aus der Frage bzw. der Fallvorstellung wird nicht ganz klar, ob Lara einsichts- und urteilsfähig ist. Eine Entscheidung für einen stationären Aufenthalt, wie vom Oberarzt vorgeschlagen, zeugt allerdings eher von einer vorhandenen Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Sollte man anfechten.

kradaX
08.10.2021, 15:51
Sehe ich auch so. Aus der Frage bzw. der Fallvorstellung wird nicht ganz klar, ob Lara einsichts- und urteilsfähig ist. Eine Entscheidung für einen stationären Aufenthalt, wie vom Oberarzt vorgeschlagen, zeugt allerdings eher von einer vorhandenen Einsichts- und Urteilsfähigkeit. Sollte man anfechten.

Ich weiß leider nicht, wie man Einträge bearbeitet. "Sehe ich genauso" ist auf den Beitrag von FairMagic bezogen, dass A die richtige Antwort sein sollte.