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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag3 A73/B30 - Impfdokumentation



Unregistriert
07.10.2021, 15:56
Hier hat die Mehrheit der Leute für D gestimmt. Ich bin aber der Meinung, dass man NICHT (immer) den Namen der Erkrankung dokumentiert, gegen die geimpft wird, sondern den Erreger. Man impft bspw gegen Pneumokokken und nicht gegen die Pneumokokkenpneumonie, ähnlich ist es mit Meningokokken etc.

wlr75
07.10.2021, 16:04
Da hast du einen guten Punkt…aber was soll dann richtig gewesen sein?
Alle anderen hab ich auch ausgeschlossen :/

Unregistriert
07.10.2021, 16:07
ich hab mich aus Mangel an Alternativen letztendlich für A entschieden. Auf der Seite des RKI steht, dass eine schriftliche Zustimmung nicht verpflichtend ist, jedoch dazu geraten wird sie einzuholen. Sehe auch ein, dass damit A nicht wirklich stimmt. Aber dann ist meiner Meinung nach keine Antwort wirklich richtig.

zxmyx22
07.10.2021, 16:14
Der Impfausweis oder die Impfbescheinigung muss über jede Schutzimpfung enthalten:
1. Datum der Schutzimpfung
2. Bezeichnung und Chargen-Bezeichnung des Impfstoffes
3. Name der Krankheit, gegen die geimpft wird
4. Name und Anschrift des impfenden Arztes sowie
5. Unterschrift des impfenden Arztes oder Bestätigung der Eintragung des Gesundheitsamtes

Ich finde auch D falsch, weil der Name und der Unterschrift von dem Arzt fehlen.


https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_RechtlFragen/FAQ04.html

wlr75
07.10.2021, 16:22
Der Impfausweis oder die Impfbescheinigung muss über jede Schutzimpfung enthalten:
1. Datum der Schutzimpfung
2. Bezeichnung und Chargen-Bezeichnung des Impfstoffes
3. Name der Krankheit, gegen die geimpft wird
4. Name und Anschrift des impfenden Arztes sowie
5. Unterschrift des impfenden Arztes oder Bestätigung der Eintragung des Gesundheitsamtes

Ich finde auch D falsch, weil der Name und der Unterschrift von dem Arzt fehlen.


https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/AllgFr_RechtlFragen/FAQ04.html

Dass das fehlt ist irrelevant, weil bei D ja „unter anderem“ steht, somit kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aussage.

Unregistriert
07.10.2021, 17:43
Was spricht denn gegen C (Die Doku im Impfausweis des Patienten ist ausreichend)? Da steht ja gar nicht was genau dokumentiert wird. Also ich ging natürlich von der normalen Doku aus !

whatshername
07.10.2021, 17:46
Da wollen sie darauf hinaus, dass du es auch in deiner Patientenakte in der Praxissoftware dokumentieren musst. Also die Doku im Impfausweis nicht ausreicht

Unregistriert
07.10.2021, 17:51
Achso OMG das ist also nicht selbstverständlich bei einem Arzt ? 🙈 wtf. Ich hab das darauf bezogen dass man keine schriftliche Zustimmung einholen muss, und die Doku einfach reicht

KarlaLosSantos
07.10.2021, 18:01
Außerdem ist der abgebildete Impfpass eh Quatsch, da eine Mmrv impfung in Deutschland erst seit 2006 zugelassen ist

Unregistriert
07.10.2021, 19:58
Außerdem ist der abgebildete Impfpass eh Quatsch, da eine Mmrv impfung in Deutschland erst seit 2006 zugelassen ist

wow. wenn dem so ist: anfechten. Gutes Auge!

exXOoTic
08.10.2021, 00:42
wow. wenn dem so ist: anfechten. Gutes Auge!
Sorry aber wieso soll das deswegen angefochten werden? Das ist ein exemplarisches Beispiel. Man kann es auch echt ein wenig übertreiben..

MarieMarie
09.10.2021, 08:28
Das Dokument ist völlig falsch ausgefüllt. Die Kreuze im Impfpass sind völlig falsch gesetzt. Rotarix ist eine Impfung gegen Rotavirus und nicht gegen Pneumokokken. Genau so wie Menjugate gegen Meningokokken B und nicht Pneumokokken B ist. Dann ist bei Covaxis Polio anstelle von Pertussis angekreuzt und dieses Wissen benötigt man tatsächlich für die Beantwortung der Frage mit der Auffrischimpfung gegen Pertussis.

viciz
09.10.2021, 09:39
Das Dokument ist völlig falsch ausgefüllt. Die Kreuze im Impfpass sind völlig falsch gesetzt. Rotarix ist eine Impfung gegen Rotavirus und nicht gegen Pneumokokken. Genau so wie Menjugate gegen Meningokokken B und nicht Pneumokokken B ist. Dann ist bei Covaxis Polio anstelle von Pertussis angekreuzt und dieses Wissen benötigt man tatsächlich für die Beantwortung der Frage mit der Auffrischimpfung gegen Pertussis.

Finde das ist definitiv etwas, was man einreichen kann. Machst du das? Hab gerade die Fragen nicht mehr vor Augen, aber es würde dann “nur” die erste Frage des falls betreffen (B28?) oder noch andere?

wlr75
09.10.2021, 11:49
Man könnte hier auch weiter argumentieren, dass die Dame zweimal Rotarix Impfstoff mit derselben Chargennummer bekommen hat ;) Und es ist auch faszinierend, dass sie 1999 schon gegen Windpocken geimpft wurde, obwohl die Varizellenimpfung von der STIKO erst seit 2004 empfohlen wurde. Finde den Impfausweis insgesamt auch sehr seltsam und die Frage(n) deshalb formal anfechtbar.