PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückwirkende Gehaltsnachzahlung nach Kündigung



mavo91
12.10.2021, 16:57
Hallo,
mir stellt sich folgende Frage:
Steht einem eine rückwirkende Gehaltsnachzahlung nach der Kündigung bei einem neuen Tarifvertrag zu?
Konkretes Beispiel: Ich habe bei Helios vom 01.01.21 bis 30.04.21 gearbeitet und selbst gekündigt. Der neue Tarifvertrag wurde nach den zähen Verhandlungen erst im Sommer rückwirkend zu 01.01.21 abgeschlossen.
Kann jemand aus eigener Erfahrung berichten.
Vielen dank und viele Grüße

Bille11
12.10.2021, 17:18
Ja. Tut es. Selbst erlebt.

Moorhühnchen
12.10.2021, 17:18
Ja!
Ich habe in einem anderen Tarifvertrag (BG-Kliniken) auch eine rückwirkende Gehaltsnachzahlung nach Tariferhöhung bekommen. Bin Ende Februar gegangen, im August kam die Nachzahlung. Wann letztlich die Tarifeinigung war, weiß ich nicht mehr. Meine März oder April.
Der Tarifvertrag wurde von Seiten des MB ja sogar zum 31.12.2020 gekündigt.

dmtec
31.10.2021, 21:39
Vorsicht viele Verträge haben einen passus dass alle Ansprüche nach 6 Monaten enden

Moorhühnchen
01.11.2021, 19:26
Wie sieht es aus, wenn man eine solche Nachzahlung bekommt: welche Steuerklasse gilt dann?
Ich habe normalerweise Steuerklasse 1, sehe aber gerade dass für die Nachzahlung Steuerklasse 6 auf der Abrechnung steht...

vanilleeis
01.11.2021, 19:39
Wenn du einen anderen/neuen AG hast, Steuerklasse 6. Es gilt ja das Zuflussprinzip und zu dem Zeitpunkt wirst du ja vermutlich ein Beschäftigungsverhältnis haben

Moorhühnchen
01.11.2021, 20:12
Wenn du einen anderen/neuen AG hast, Steuerklasse 6. Es gilt ja das Zuflussprinzip und zu dem Zeitpunkt wirst du ja vermutlich ein Beschäftigungsverhältnis habenUnd was ist mit der Tatsache, dass ich ja eigentlich zu dem Zeitpunkt, als die Zuschläge erworben wurden, in Steuerklasse 1 war?
Gleicht sich das in der Steuererklärung wieder aus?

vanilleeis
01.11.2021, 20:35
Ja das sollte so sein. Bis auf den eventuell erhöhten Steuersatz in diesem Jahr
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/steuerrecht-fuer-arbeitnehmer/steuerrecht-fuer-arbeitnehmer/themen/beitrag/ansicht/steuerrecht-fuer-arbeitnehmer/arbeitgeber-muss-steuerschaden-ersetzen/details/anzeige/?type=999&cHash=ce54f92db64f71f1250600e3f8246d9a

Moorhühnchen
01.11.2021, 20:42
Ich bin ganz offensichtlich zu doof für sowas... :-oopss

Muss ich bei der Steuererklärung da irgendwas besonderes angeben oder errechnet sich das bei Eingabe der Jahreswerte dann automatisch? (Ja, sorry für die blöde Frage...)

vanilleeis
02.11.2021, 07:07
Passiert mit den gängigen Steuerprogrammen automatisch :-)

Moorhühnchen
02.11.2021, 15:45
Danke Dir, vanille!! :-)

Mukopolysaccharid
02.11.2021, 17:16
Erhöht sich für Oktober das Gehalt oder wurde diese Vereinbarung gekippt? Sry bin Anfänger und bei meiner Klinik muss man aufpassen … die stufen Assistenten auch net ordentlich hoch

freak1
02.11.2021, 17:45
TV Ärzte (Unis) haben zum 01.10 +2% bekommen:

"Entgelterhöhung: +2,0% gültig 01.10.2021 bis wahrscheinlich 30.06.2022"

Mukopolysaccharid
02.11.2021, 18:53
Danke! Und Kommunale Häuser nicht ?:/

Naja, sind ja eh nur peanuts. Viel ist es nicht. Im öffentlichen Dienst oder sonst wo gibt’s mehr. Und Corona Prämien auch.