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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärzteversorgung Schock-Rechnung nach 3 Jahren?



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wapp123
17.10.2021, 16:29
Und auf "Sie müssen noch den Antrag machen" hast Du nicht reagiert? Nichtmal nachgefragt?

Aus welchem Land kommst Du denn, wenn ich das fragen darf? Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass man ohne Kontakt zu einer Ärztekammer hier einfach so als Arzt arbeiten kann? Und normalerweise informiert man sich doch vor einem Umzug in ein fremdes Land über die Regelungen dort oder?

Egal, jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen..

Ich komme aus Schweden und ja, ich hab hab gedacht ich hätte dafür mir etwas Zeit gebraucht, ich hatte eben keine Ahnung weder über die Konsequenzen noch über die Pflicht. Ich arbeite normalerweise nur 70 Stunden in der Woche so hatte andere Dinge in Kopf. Ich weiss es ist keine Entschuldigung usw. aber egal

Thomas24
17.10.2021, 16:30
Du kannst dich mal mit der DRV Beratung auseinandersetzen, ob es in deinem Fall eine andere Möglichkeit gibt, oder ob sich die Gesetzeslage mittlerweile geändert haben sollte. Aber ansonsten: ja so ist es. Du hast nun ungewollt zweimal Beiträge entrichtet, und bekommst von der DRV auch nichts zurück- es sei denn, du entrichtest mind. 5 Jahre lang Beiträge in der DRV, um die Mindestbeitragsdauer zu erreichen.

Feuerblick
17.10.2021, 16:30
Ja, so sieht es leider aus. Auch das gehört zu den Regeln. Ich kann verstehen, dass du das blöd findest. Aber es ist cool und legal, dass die DRV das Geld nun behält.
Dennoch: Setz dich doch einfach mal mit Versorgungswerk und DRV in Verbindung. Da wird man dir das sicher gern erklären.

Nefazodon
17.10.2021, 18:40
Du solltest dich übrigens unbedingt erkundigen, ob Du die 30.000, die Du jetzt zahlen musst, unter Umständen wenigstens als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen kannst....

Die nächsten Adressen, an die Du dich unbedingt wenden solltest sind:
-DRV Beratung (Möglichkeit der Erstattung von Beiträgen -generell und in deinem speziellen Fall-, Beitragszeiten, Möglichkeit zur freiwilligen Zahlung um Zeiten voll zu machen)
-das für dich zuständige Versorgungswerk (Zahlungsmodalidäten, ggf. Ratenzahlung)?
-evtl. Steuerberater: (Absetzbarkeit der zusätzlichen Beiträge?)
-evtl. die für dich zuständige Ärztekammer (jetzt alle notwendigen Verwaltungsakte geklärt?)

Eventuell kannst Du eurer Klinikverwaltung die Rückmeldung geben, dass Du dir als ausländischer Arzt mehr Informationen zu Vertragsbeginn gewünscht hättest....vielleicht nützt das zukünftigen Kollegen. Wenn dir das nicht zu peinlich ist.
Eine Verpflichtung dich über irgendetwas aufzuklären hatte die Verwaltung aber wohl nicht. Sodass ich da eher zurückhaltend wäre mit evtl. Rückmeldungen.

wapp123
17.10.2021, 19:00
Du solltest dich übrigens unbedingt erkundigen, ob Du die 30.000, die Du jetzt zahlen musst, unter Umständen wenigstens als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen kannst....

Die nächsten Adressen, an die Du dich unbedingt wenden solltest sind:
-DRV Beratung (Möglichkeit der Erstattung von Beiträgen -generell und in deinem speziellen Fall-, Beitragszeiten, Möglichkeit zur freiwilligen Zahlung um Zeiten voll zu machen)
-das für dich zuständige Versorgungswerk (Zahlungsmodalidäten, ggf. Ratenzahlung)?
-evtl. Steuerberater: (Absetzbarkeit der zusätzlichen Beiträge?)
-evtl. die für dich zuständige Ärztekammer (jetzt alle notwendigen Verwaltungsakte geklärt?)

Eventuell kannst Du eurer Klinikverwaltung die Rückmeldung geben, dass Du dir als ausländischer Arzt mehr Informationen zu Vertragsbeginn gewünscht hättest....vielleicht nützt das zukünftigen Kollegen. Wenn dir das nicht zu peinlich ist.
Eine Verpflichtung dich über irgendetwas aufzuklären hatte die Verwaltung aber wohl nicht. Sodass ich da eher zurückhaltend wäre mit evtl. Rückmeldungen.

ja, vielen dank, das ist eine gute Idee und gutes Plan. Ich werde wahrscheinlich so machen

wapp123
17.10.2021, 19:01
Du solltest dich übrigens unbedingt erkundigen, ob Du die 30.000, die Du jetzt zahlen musst, unter Umständen wenigstens als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen kannst....

Die nächsten Adressen, an die Du dich unbedingt wenden solltest sind:
-DRV Beratung (Möglichkeit der Erstattung von Beiträgen -generell und in deinem speziellen Fall-, Beitragszeiten, Möglichkeit zur freiwilligen Zahlung um Zeiten voll zu machen)
-das für dich zuständige Versorgungswerk (Zahlungsmodalidäten, ggf. Ratenzahlung)?
-evtl. Steuerberater: (Absetzbarkeit der zusätzlichen Beiträge?)
-evtl. die für dich zuständige Ärztekammer (jetzt alle notwendigen Verwaltungsakte geklärt?)

Eventuell kannst Du eurer Klinikverwaltung die Rückmeldung geben, dass Du dir als ausländischer Arzt mehr Informationen zu Vertragsbeginn gewünscht hättest....vielleicht nützt das zukünftigen Kollegen. Wenn dir das nicht zu peinlich ist.
Eine Verpflichtung dich über irgendetwas aufzuklären hatte die Verwaltung aber wohl nicht. Sodass ich da eher zurückhaltend wäre mit evtl. Rückmeldungen.

Es ist übrigens einem anderen Kollegen und der Freunding genauso gewesen... die mussten nach einem Jahr ca. 3000 Euro in Beiträge bezahlen (Beiträge waren weniger weil sie beide Berufsanfänger waren)

freak1
17.10.2021, 19:44
3000€ klingt extrem wenig für ein ganzes Jahr, auch als Berufsanfänger.

Miss Oliver
17.10.2021, 19:57
Hallo wapp123,

du solltest dich auf jeden Fall bei der DRV über eine Beitragserstattung informieren. Unter verschiedenen Voraussetzungen ist das durchaus möglich.
Schau mal unter dem Punkt: Welche Gründe gibt es für eine Beitragserstattung? Grund 1 und Grund 4 könnten auf dich zutreffen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/LS/Beitrags-Erstattung/Beitrags-Erstattung_node.html;jsessionid=00A03F083BDCEA9C9D CF05BF5ACA421F.delivery2-8-replication

Auch informativ ist der Punkt: Welche Beiträge kann man zurückbekommen? Am Ende der Seite findest du sogar einen Antrag auf Erstattung der Beiträge.

Feuerblick
17.10.2021, 20:22
Problem: Der/die TE war nicht befreit, weil kein Befreiungsantrag gestellt wurde. Und Punkt 1 trifft auch nicht zu. Versicherungspflichtig war er/sie. Er/sie hat ja in D gearbeitet. Ohne Befreiung eben in der DRV.

morgoth
17.10.2021, 23:10
Vielleicht irgendwann mal aus Deutschland ausreisen und dann als Ausländer die Rückerstattung der DRV-Beiträge beantragen?

Aber die 30.000 € für das Versorgungswerk werden wohl so oder fällig sein.

Mirale
18.10.2021, 11:54
Es muß nur der Mindestbeitrag an das Versorgungswerk bezahlt werden, das sind monatlich ca. 200 E. Für die aktuelle Stelle wird keine Befeiung von der DRV mehr möglich sein, erst bei einem Stellenwechsel innerhalb der ersten 3 Monate nach Stellenantritt.

wapp123
18.10.2021, 19:20
Es muß nur der Mindestbeitrag an das Versorgungswerk bezahlt werden, das sind monatlich ca. 200 E. Für die aktuelle Stelle wird keine Befeiung von der DRV mehr möglich sein, erst bei einem Stellenwechsel innerhalb der ersten 3 Monate nach Stellenantritt.

Anscheinend ist die Normalabgabe 12% der Berufseinkuenfte des vorletzten Jahres

milz
18.10.2021, 21:14
Bei einer Rückerstattung werden ggf. nur die Arbeitnehmerbeiträge und nicht die Arbeitgeberbeiträge zurückerstattet. Da wäre es dann durchaus zu überlegen darauf zu verzichten und mit einer freiwilligen Zahlung von 83,70€/Monat die 5 Jahre für den Rentenanspruch vollzumachen.