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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbation beantragen bei extra Studium/Forschung



h3nni
23.10.2021, 20:41
Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei, mich für einige Master- bzw Forschungsprogramme zu bewerben.

Diese würde ich (falls ich sie mache) nächstes Jahr nach Abschluss des Humanmedizin-Studiums anfangen.

Mir stellt sich jetzt die Frage, sollte ich die Approbation um diese Zeit später beantragen, Kammerbeitrag sparen und der Kammer nicht erklären müssen, was ich eigentlich treibe (ein Bekannter hat etwas ähnliches gemacht und meinte, keiner wüsste, was ein Vollzeit-Master als Arzt ist, ist das ärztlich oder nicht ärztlich oder oder) oder doch lieber gleich einsteigen, mich "Arzt" nennen können und einige andere Vorteile, die bereits in anderen Threads genannt wurden.

Es geht für mich nicht um Approbation ja/nein sondern eher Approbation jetzt/in 2 Jahren.

Hat jemand von Euch Erfahrungen damit, vielleicht ein größeres Promotionsprojekt nach dem Studium bewältigt oder ähnliches?

Vielen Dank für Eure Beiträge!

Viele Grüße

h3nni

roxolana
23.10.2021, 21:31
Schau mal in der Beitragsordnung deiner Kammer, ob du überhaupt gleich Kammerbeiträge zahlen musst. Ich musste die ersten Jahre keine zahlen, weil ich in den Bezugsjahren keinen Verdienst hatte - also falls es die hauptsächlich ums Finanzielle geht.

Pflaume
25.10.2021, 00:18
Haupt-Gesichtspunkt ist nicht der Kammerbeitrag, sondern der Rentenbeitrag ans Versorgungswerk. Der Kammerbeitrag ist im Vergleich zu Rentenversicherungsbeiträgen nicht der Rede wert. Wenn du kein Einkommen hast, kannst du dich beitragsfrei stellen lassen oder den Mindestbeitrag pro Monat bezahlen (der aber mehrere hundert Euro sind). In manchen Versorgungswerken hat das Jahr des Beginns der Beitragszahlungen Auswirkungen auf den Rentenmultiplikator auch deiner späteren Beitragszahlungen, so dass sich ein zwei Jahre früherer Eintritt theoretisch langfristig bei der Rente lohnen könnte. Auf der anderen Seite ist zu erwarten, dass die von den Versorgungswerken in 40 Jahren gezahlten Renten sowieso vom Staat geschröpft werden, deshalb ist der Gedanke, da wirklich so wenig Geld wie möglich rein versenken zu wollen und gleichzeitig selbst von höheren Rentenzahlungen später möglicherweise nur marginal zu profitieren, nicht ganz von der Hand zu weisen.

Haupt-Nachteile einer früheren Approbation sind
- dass aus als Arzt ab dem Zeitpunkt der Approbation, selbst wenn man nicht regelmäßig ärztlich tätig ist, eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll ist und letzten Endes auch von der Berufsordnung vorgeschrieben ist. Eine solche Restrisiko-Absicherung ist aber nicht teuer, das sind um die 70 Euro im Jahr
- dass man der Ärztekammer meldepflichtig ist bezüglich irgendwelchen Veränderungen, bzw. bei Wohnortwechsel ggf. in ein anderes Bundesland den ganzen Verwaltungsaufwand nochmal hat.
- die Kosten für Approbation, Berufshaftpflicht, Kammerbeitrag und solches Zeug kannst du nicht von der Steuer absetzen, wenn du in dem Jahr, in dem sie entstehen, kein Geld verdienst (klingt bei dir danach)
- gegebenenfalls eine gewisse Haftungsproblematik. Z.B. wenn einen ein Bekannter um medizinischen Rat fragt, dann ist man ohne Approbation nur ein Ratgeber, mit Approbation ist man Arzt. Aber in der Hinsicht sollte man ja sowieso vorsichtig sein, wobei andererseits das Risiko, wegen eines medizinischen Ratschlags an einen Bekannten später ernsthaft in Regress genommen zu werden, auch sehr gering scheint.
- der größte Nachteil ist das, was du schon oben selbst angedeutet hast: Wenn du mit der Approbation einen Job ergreifst, wirst du feststellen lassen müsesn, ob es sich um eine ärztliche Tätigkeit handelt oder nicht, und zwar sowohl im Sinne der Beitragsordnung der Ärztekammer als auch aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung. Die Beurteilungen der beiden Stellen können durchaus sehr unterschiedlich ausfallen, und insbesondere mit der Rentenversicherung kann es auch zu lästigem Schriftverkehr kommen. Falls du also die hohe Wahrscheinlichkeit siehst, dass du in den 2 Jahren eine aus deiner Sicht nichtärztliche bezahlte Tätigkeit aufnimmst, würde ich mit der Approbation warten und mir den Streß sparen.

Wenn du aber eine solche Arbeitsaufnahme nicht planst, dann würde ich, wenn *ich* an deiner Stelle wäre, würde ich die Approbation frühzeitig beantragen, aber keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlen. Wenn man mit dem Studium im Herbst fertig wird, kann man überlegen, mit der Beantragung der Approbation noch bis zum neuen Jahr zu warten, um schon mal die Kosten fürs erste Jahr zu sparen. Aber ich würde keine 2 Jahre warten, da die Vorteile der Approbation für mich die Nachteile aufwiegen.

Vorteile:
- kannst Arztausweis beantragen, in die Apotheke gehen und dir Medikamente holen, wenn du spontan was brauchst.
- bekommst das Deutsche Ärzteblatt und das Landes-Ärzteblatt nach hause geliefert. Ja, mehr als 90% von dem, was drin steht, ist Müll, aber manches sind auch gerade für einen Berufsanfänger nicht so schlechte Informationen. Und wenn man nur mal aus Langeweile im Zug die Stellenanzeigen durchblättert um mal zu sehen was eigentlich so geht
- allgemein lernt man auf die Weise schon mal frühzeitiger, dass man mit der Ärztekammer zu tun hat und was von denen so kommt
- es ist ohne weiteres möglich, dass sich während deines Masterstudiums Gelegenheiten ergeben, doch irgendwo für ein paar Stunden im Monat ärztlich tätig zu sein und damit relativ gutes und nahezu steuerfreiese Geld nebenher zu verdienen. Hätte jemand vor 2 Jahren geahnt, dass man mit Approbation plötzlich richtig gutes Geld als Impfarzt verdienen kann? Gibt auch andere Möglichkeiten. Wichtig wäre aus meiner Sicht, gerade als Anfänger, aber, sich nur angestellt irgendwo zu verdingen und nicht auf Honorarbasis. Den Ärger, den man sich bei Honorartätigkeit mit Sozialversicherung oder Haftungsproblematik (gerade als Anfänger) einfangen kann, ist es nicht wert.
- Ich glaube, dass es sich bei Bewerbungen auch besser macht, wenn man die Approbation direkt nach dem Studium beantragt hat, als später, aber das ist wohl nicht entscheidend, denn keiner wird sich deshalb für oder gegen einen entscheiden.

Pflaume
25.10.2021, 00:27
Achso, ein cave gibts noch: Du hast oben selbst schon über die Möglichkeit geschrieben, dass du eine aus deiner Sicht nicht-ärztliche Tätigkeit annehmen könntest und dich dann damit rumschlagen darfst, ob die Ärztekammer und die Deutsche Rentenversicherung das als ärztliche Tätigkeit betrachten oder nicht. Falls du wahrscheinlich findest, dass du in den nächsten 2 Jahren eine solche nicht-ärztliche Tätigkeit aufnimmst, könnte man durchaus darüber nachdenken, sich den Stress zu sparen. Wobei so viel Streß ist es auch wieder nicht: Die Ärztekammer-Beiträge, die die Kammer dann haben wollen würde, sind zwar lästig, aber nicht kriegsentscheidend und können immerhin von der Steuer abgesetzt werden. Die Rentenversicherungs sagt entweder das eine oder das andere und dann zahlst du eben entweder ins Versorgungswerk oder in die DRV ein. Sofern du nicht noch Wartezeit-Monate für die DRV sammeln mußt, kann dir das vermutlich einigermaßen egal sein.

h3nni
25.10.2021, 09:08
Danke euch beiden!

@roxolana : in Bayern muss man bei unter 4250 Euro Einkünften auch Beitrag zahlen, aber nur 16 Euro. Insofern wäre das kein großes Problem.

Mir geht es auch nicht um das Finanzielle, eher um das Bürokratische, "Meldepflicht", dann auch im Zusammenhang mit Studium im Ausland, "was ist nun ein Masterstudium, ist das ärztlich, ohne Mrdizinstudium wärst du da ja nicht reingekommen, kriegst du Geld?, wirklich nicht? , lass uns mal den Kammerbeitrag schätzen weil du uns bestimmt anlügst" oder sowas.

Ich gehe wahrscheinlich ins Ausland, da ist es eigentlich unwahrscheinlich, ärztlich tätig zu werden, wobei mir dann die DRV auch nicht in die Quere kommen sollte...

Pflaume
25.10.2021, 15:02
Wenn du ins Ausland gehst, kannst du das der Ärztekammer mitteilen, und im allgemeinen reicht das. Habe noch nie gehört, dass die eine (Ab-)Meldebescheinigung von der Behörde wollten von jemandem, der ins Ausland gegangen bist. Was du machst, mußt du der Ärztekammer auch nicht mitteilen. Denen mußt du nur mitteilen, dass du keine ärztliche Tätigkeit hast. Schau mal in die Meldeordnung oder Satzung oder so. Als ich denen mal mitgeteilt habe, dass ich nicht mehr als Arzt arbeite, kam nach paar Monaten ein Fragebogen, der schien aber reine Neugier zu sein und war glaube ich nicht mal personalisiert. Laut dem Anschreiben haben sie alle angeschrieben, die nicht mehr ärztlich tätig sind, und wollten Näheres zu den Gründen wissen für die Statistik, wohl auch in der Hoffnung, eventuell Potentiale zu identifizieren, wie man die Leute dazu bringen kann, wieder ärztlich zu arbeiten. Da waren so Fragen wie ob man was anderes arbeitet, ob es familiäre Gründe gibt, ob man sich vorstellen kann, irgendwann wieder ärztlich zu arbeiten, lauter solche Fragen. Teilnahme an der Umfrage war auf jeden Fall freiwillig.

Was den Kammerbeitrag angeht, so habe ich noch nicht gehört, dass jemand, der nicht arbeitet, seine Einkünfte nachweisen sollte.

Wenn du die von mir oben aufgeführten Vorteile der Approbation und Mitgliedschaft in der Ärztekammer sowieso nicht nutzen kannst, weil du sowieso im Ausland bist, dann würde ich es glaube ich auch einfach bleiben lassen bis zu deiner Rückkehr.