Nefazodon
24.10.2021, 15:10
Liebe Forengemeinde,
ich suche bereits länger nach einer Doktorarbeit. Nun stehe ich tatsächlich kurz davor, eine Promotionsvereinbarung mit meinem Doktorvater in spe zu unterschreiben.
Allerdings habe ich (als guter Pessimist:-oopss) Sorgen, dass das Projekt scheitern könnte (habe mal gelesen, dass 2 von 3 medizinischen Doktorarbeiten abgebrochen werden). Ich würde gerne vor Unterzeichnung der Vereinbarung wissen, welche Konsequenzen das für mich haben kann.
Konkret geht es um Folgendes: In den meisten Promotionsordnungen steht, dass man vor Einreichung seines Projektes angeben muss, ob man schon einmal an einer Promotion gescheitert ist. In einigen Promotionsordnungen wird dann weiter erläutert, dass eine Bedingung der Annahme der Promotionsarbeit ist, dass das nicht der Fall sein darf (teilweise wird auch ein Fehlversuch gestattet).
Meine Frage ist nun: Zählt es bereits als Fehlversuch, wenn es eine Betreuungsvereinbarung über ein Promotionsprojekt gibt, aus dem dann nichts wird, oder ist es erst ein Fehlversuch wenn eine Dissertation eingereicht und nicht angenommen wurde?
Ich weiß, die Frage klingt trivial, aber für mich ist es relativ wichtig, da ich mir unsicher bin, ob ich es mit diesem Projekt versuchen soll oder nicht...
Weiß jemand was dazu? Für Antworten hierzu wäre ich sehr dankbar!
LG Nefazodon:-stud
ich suche bereits länger nach einer Doktorarbeit. Nun stehe ich tatsächlich kurz davor, eine Promotionsvereinbarung mit meinem Doktorvater in spe zu unterschreiben.
Allerdings habe ich (als guter Pessimist:-oopss) Sorgen, dass das Projekt scheitern könnte (habe mal gelesen, dass 2 von 3 medizinischen Doktorarbeiten abgebrochen werden). Ich würde gerne vor Unterzeichnung der Vereinbarung wissen, welche Konsequenzen das für mich haben kann.
Konkret geht es um Folgendes: In den meisten Promotionsordnungen steht, dass man vor Einreichung seines Projektes angeben muss, ob man schon einmal an einer Promotion gescheitert ist. In einigen Promotionsordnungen wird dann weiter erläutert, dass eine Bedingung der Annahme der Promotionsarbeit ist, dass das nicht der Fall sein darf (teilweise wird auch ein Fehlversuch gestattet).
Meine Frage ist nun: Zählt es bereits als Fehlversuch, wenn es eine Betreuungsvereinbarung über ein Promotionsprojekt gibt, aus dem dann nichts wird, oder ist es erst ein Fehlversuch wenn eine Dissertation eingereicht und nicht angenommen wurde?
Ich weiß, die Frage klingt trivial, aber für mich ist es relativ wichtig, da ich mir unsicher bin, ob ich es mit diesem Projekt versuchen soll oder nicht...
Weiß jemand was dazu? Für Antworten hierzu wäre ich sehr dankbar!
LG Nefazodon:-stud