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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was zählt als Fehlversuch bei der Promotion?



Nefazodon
24.10.2021, 15:10
Liebe Forengemeinde,

ich suche bereits länger nach einer Doktorarbeit. Nun stehe ich tatsächlich kurz davor, eine Promotionsvereinbarung mit meinem Doktorvater in spe zu unterschreiben.
Allerdings habe ich (als guter Pessimist:-oopss) Sorgen, dass das Projekt scheitern könnte (habe mal gelesen, dass 2 von 3 medizinischen Doktorarbeiten abgebrochen werden). Ich würde gerne vor Unterzeichnung der Vereinbarung wissen, welche Konsequenzen das für mich haben kann.

Konkret geht es um Folgendes: In den meisten Promotionsordnungen steht, dass man vor Einreichung seines Projektes angeben muss, ob man schon einmal an einer Promotion gescheitert ist. In einigen Promotionsordnungen wird dann weiter erläutert, dass eine Bedingung der Annahme der Promotionsarbeit ist, dass das nicht der Fall sein darf (teilweise wird auch ein Fehlversuch gestattet).

Meine Frage ist nun: Zählt es bereits als Fehlversuch, wenn es eine Betreuungsvereinbarung über ein Promotionsprojekt gibt, aus dem dann nichts wird, oder ist es erst ein Fehlversuch wenn eine Dissertation eingereicht und nicht angenommen wurde?

Ich weiß, die Frage klingt trivial, aber für mich ist es relativ wichtig, da ich mir unsicher bin, ob ich es mit diesem Projekt versuchen soll oder nicht...

Weiß jemand was dazu? Für Antworten hierzu wäre ich sehr dankbar!
LG Nefazodon:-stud

Endoplasmatisches Reticulum
24.10.2021, 16:15
Prinzipiell würde ich zwischen einer abgebrochenen (= die Promotion wurde formel angemeldet und dann nicht zuende geführt, d.h. irgendwann formell der Abbruch gemeldet) sowie einer gescheiterten (= die Promotionsprüfung wurde nicht bestanden) unterscheiden. Aber: Frag dein Promotionsbüro/Prüfungsamt. Verbindliche Auskunft geben nur die dir.

Nefazodon
24.10.2021, 21:13
Danke dir für deine Antwort.

Ja, ich würde auch hoffen, dass es so ist....zumal ich einige Leute kenne, die einen zweiten Anlauf benötigt haben.
Andererseits waren die Promotionsordnungen damals vielleicht auch noch nicht so streng...
ändert sich ja einiges in letzter Zeit.

Nefazodon
14.11.2021, 17:58
Ich weiß nicht ob das hier jemals für jemand anderen von Interesse oder Belang sein wird, aber für den Fall, dass sich mal jemand diesselbe Frage stellt wie ich oben, und diesen Thread ausgegräbt:

Ich habe zu dieser Frage das Promotionsbüro an meiner angestrebten Uni kontaktiert, und jetzt auch eine Antwort erhalten:
Zumindest an dieser Uni (n=1) ist es so, dass die Promotion nur dann als gescheitert gilt, wenn der Antrag auf mündliche Prüfung gestellt wurde und ein Gutachten zur Promotion vorliegt.
D.h. wenn man irgendwann zwischendrin abbricht, zählt es nicht als Fehlversuch im Sinne der Promotionsordnung.

autumnsoliloquy
24.11.2021, 01:04
Vielen Dank für die Info! Ich habe mich tatsächlich in der letzten Zeit mit diesem Thema beschäftigt, da ich erneut auf der Suche nach einer Doktorarbeit bin. Ich musste meine Doktorarbeit im Studium sogar vor Schreiben der Diss abbrechen (und formell abgemeldet) aufgrund mangelhafter Betreuung. Nun habe ich große Hemmung neues anzufangen, falls die nächste wieder nicht klappen sollte.

Ich vermute aber leider dass die Definition eines Fehlversuches von Uni zu Uni stark variiert.