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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues Urteil Arbeitszeiterfassung Emden



Mometasonfuroat
25.10.2021, 21:31
Liebe Alle,

Es scheint nun endlich Bewegung reinzukommen nachdem das EU-GH bereits 2019 AGs dazu verpflichtet die Arbeitszeit zu erfassen, ist seit 2020 in Deutschland das Gericht in Emden via Urteil dazu übergegangen dass das Gesetz bereits anzuwenden ist.
Darüber hinaus dieses Urteil:
https://www.humanresourcesmanager.de/news/arbeitsrecht-neues-vom-eugh-wann-bereitschaftszeit-zu-arbeitszeit-wird.html

Leider kommt mein derzeitiger AG mir mit Vertrauenszeit und einem Dienstplan. Wie ist es bei euch? Wird das Gesetz bei euch angewandt?
Auch Rufbereitschaft gilt als Arbeitszeit und ist zumindest mit dem Mindestlohn zu vergüten.

Feuerblick
26.10.2021, 07:49
Was ist denn „Vertrauenszeit“, wo kommt dieser Begriff her und was hat der Dienstplan mit Arbeitszeiterfassung und Definition Arbeitszeit vs. Ruhezeit zu tun?

morgoth
26.10.2021, 08:37
Vertrauenszeit bedeutet irgendwie, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vertraut, dass er 40 Stunden arbeitet.
Es wird also nicht kontrolliert.
Der aus Arbeitgeberseite gewünschte Effekt ist, dass keine Überstunden aufgeschrieben werden und die Arbeitnehmer durchschnittlichn 50+ arbeiten und nur für eine reguläre Vollzeitstelle bezahlt werden.

Feuerblick
26.10.2021, 08:39
Vertrauen ist gut, Zeiterfassung ist Pflicht :-))

Bonnerin
26.10.2021, 08:40
Vertrauen ist gut, Zeiterfassung ist Pflicht :-))

Nur bei einem Tarifvertrag nach MB, sonst nicht...

WiWi18
26.10.2021, 08:53
Nur bei einem Tarifvertrag nach MB, sonst nicht...

Das EuGH-Urteil gilt doch unabhängig vom Tarifvertrag?

Korrigiert mich bitte, wenn ich da etwas falsch verstanden habe.

Feuerblick
26.10.2021, 09:29
Nur bei einem Tarifvertrag nach MB, sonst nicht...Nach EU-Recht eigentlich schon… Wird halt nur nicht umgesetzt bzw. wurde nur vom MB mal so wischiwaschi in den TV reingeschrieben. So zumindest meine Kenntnis.

Bonnerin
26.10.2021, 10:27
Jo. Aber da die Strafzahlungen ja für die Kliniken, wenn es gemeldet wird, immer noch günstiger sind würde ich nicht sagen, dass besagtes EUGH-Urteil eine wirkliche Geltung hat, auch wenn es das haben sollte.

Der MB ist ja selbst bei Tarifvertragskliniken eher so semi-hinterher, ohne halt gar keiner.

Feuerblick
26.10.2021, 10:37
Was aber nichts daran ändert, dass es EIGENTLICH Pflicht ist. Es setzt nur keiner um, weil offenbar niemand bisher gegen Kliniken bis zum bitteren Ende geklagt hat.