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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenjob - Arbeitszeitgesetz - Höchstgrenze 48h - OptOut ?



Croin
29.10.2021, 17:18
Hallo zusammen,

nach dem Arbeitsschutzgesetz ist eine Arbeitszeit von 48h nicht zu überschreiten.
Ebenfalls darf man die Arbeitszeit von 48h nicht bei zwei Tätigkeiten überschreiten.

Wie sieht es den jetzt aus wenn man als Arzt ein OptOut Unterschreibt?
Dann darf doch die Tätigkeit die Höchstgrenze überschreiten?

Gilt das ebenfalls für beide Jobs?
Und wie verhält es sich mit Diensten?

Danke Gruß!