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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärztekammerbeitrag und Steuererklärung



cfg20
19.11.2021, 20:18
Hallo,

ich sitze gerade an meinen ersten Steuererklärungen (2019-2021) und habe gesehen, dass man Ärztekammerbeiträge absetzen kann. Diese wurden von der Kammer aber noch gar nicht abgebucht, vermutlich weil der Einkommensteuerbescheid noch fehlt. Der soll nämlich vorgelegt werden (ÄK Niedersachsen). Jetzt frage ich mich, wie ich denn die Beiträge absetzen kann, wenn ich erst den Einkommensteuerbescheid benötige, damit ich diese überhaupt zahlen kann??? Wie macht ihr das? Kann man die vorläufige Selbsteinstufung dem Finanzamt als Nachweis einreichen?

Ich war 12/2018 mit dem Studium fertig. Beim durchgehen meiner Kontoauszüge habe ich gerade bemerkt, dass weder von 2019, 2020, noch 2021 Kammerbeiträge abgebucht wurden. Da ich vor 2019 keine Einkünfte hatte, habe ich von den Jahren davor auch gar keine Steuererklärung abgegeben. Das hatte ich bei der Selbsteinstufung auch so angekreuzt, dass es aufgrund von fehlender Berufstätigkeit in den Jahren davor, keine Steuererklärung geben wird und wundere mich nun, dass gar nichts abgebucht wurde.... Hatte jemand ein ähnliches erlebt?

Ich hoffe,dass mir hier vielleicht irgendjemand weiterhelfen kann?

Vielen Dank im Voraus!

Gendra
19.11.2021, 20:22
Du kannst natürlich nur Beiträge angeben, die auch im entsprechenden Jahr bezahlt wurden.

Also wenn der Beitrag erst 2022 abgebucht wird, dann musst die ihn als Werbungskosten eine der Steuererklärung für 2022 angeben. Für welches Jahr der Beitrag erhoben wurde, ist dabei egal.

Feuerblick
20.11.2021, 07:34
Warst du denn in der Ärztekammer deines Bundeslandes angemeldet ab 2019? Wenn nicht, dann wurden natürlich auch keine Beiträge abgebucht und keine Selbsteinschätzung an dich verschickt. :-ni