River Song
01.12.2021, 15:58
Hi Leute,
Ich wechsle nach 28 Monaten Weiterbildung in Neurologie die Stelle und bin daher gerade dabei, mich um die Nachweise für mein Logbuch zu kümmern. Dabei ist mir aufgefallen, dass in der 2014er Weiterbildungsordnung der ÄKNO für Neurologie eine sechsmonatige Intensivrotation gefordert wird, ich diese im Logbuch der Bundesärztekammer (https://www.aekno.de/fileadmin/user_upload/aekno/downloads/logbuecher-wbo-2014.pdf) aber nirgendwo angeben kann. Wie seid ihr damit umgegangen? Soll man sich die 6 Monate intensivmed. Versorgung einfach im Arbeitszeugnis durch den Chefarzt bestätigen lassen oder habe ich ein Formular übersehen?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand meine Frage beantworten könnte :)
LG
River
Ich wechsle nach 28 Monaten Weiterbildung in Neurologie die Stelle und bin daher gerade dabei, mich um die Nachweise für mein Logbuch zu kümmern. Dabei ist mir aufgefallen, dass in der 2014er Weiterbildungsordnung der ÄKNO für Neurologie eine sechsmonatige Intensivrotation gefordert wird, ich diese im Logbuch der Bundesärztekammer (https://www.aekno.de/fileadmin/user_upload/aekno/downloads/logbuecher-wbo-2014.pdf) aber nirgendwo angeben kann. Wie seid ihr damit umgegangen? Soll man sich die 6 Monate intensivmed. Versorgung einfach im Arbeitszeugnis durch den Chefarzt bestätigen lassen oder habe ich ein Formular übersehen?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand meine Frage beantworten könnte :)
LG
River