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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : E-Logbuch und WBB



Dudelwu
01.12.2021, 19:14
Hallo zusammen,

ich habe 2018 die Weiterbildung angefangen und kann falle jetzt in die Gruppe rein, die sich das ‚aussuchen kann‘, ob ich die Weiterbildung Allgemeinmedizin nach der alten oder nach der neuen Weiterbildungsordnung mache. Ich hab bereits zwei Weiterbildungsstellen ‚hinter mir‘, bei beiden wurde mir noch das Papier-Logbuch unterschrieben. Mein aktueller Weiterbildungsbefugter hat mir jetzt auch das Papierlogbuch unterschrieben und ich bin schon seit zwei Monaten dran, ihn regelmäßig an die Abzeichnung im E-Logbuch zu erinnern. Er hat sich auch mein Papier-Logbuch kopiert, weil ich ihn gebeten habe, mir auch die Sachen abzuzeichnen im elektronischen Buch, was bereits durch die vorherigen Weiterbilder auf Papier unterzeichnet wurde.


Mittlerweile geht mir dieses Anbetteln aber ziemlich auf den Keks und ich frage mich, ob ich wirklich darauf angewiesen bin, dass er sein Zeichen auch im E-Logbuch setzt oder ob ich mir sonst das E-Logbuch komplett durch den Weiterbilder im letzten Abschnitt (Hausarztpraxis) abzeichnen lassen könnte?

Liebe Grüße und danke schonmal!

Pflaume
01.12.2021, 20:22
Warum erinnerst du ihn andauernd daran? Der soll dir das einmal im Jahr bescheinigen im Papierlogbuch und meinetwegen zusätzlich im E-Logbuch. Das E-Logbuch brauchst du nur für die Anmeldung nach der neuen Weiterbildungsordnung. Für das Eintragen von bei anderen Weiterbildern absolvierten Inhalten ins E-Logbuch würde ich mich als Weiterbilder nicht zuständig fühlen, da soll derjenige zu den früheren Weiterbildern gehen, wenn er unbedingt nach der neuen WBO zur Prüfung will.

Dudelwu
01.12.2021, 22:01
Warum erinnerst du ihn andauernd daran? Der soll dir das einmal im Jahr bescheinigen im Papierlogbuch und meinetwegen zusätzlich im E-Logbuch. Das E-Logbuch brauchst du nur für die Anmeldung nach der neuen Weiterbildungsordnung. Für das Eintragen von bei anderen Weiterbildern absolvierten Inhalten ins E-Logbuch würde ich mich als Weiterbilder nicht zuständig fühlen, da soll derjenige zu den früheren Weiterbildern gehen, wenn er unbedingt nach der neuen WBO zur Prüfung will.

Das hat weniger damit zu tun, dass ich die Weiterbildung nach der neuen WBO machen wollen würde, sondern eher damit, dass es für mich knapp werden könnte bis Juni 2027 durch Elternzeit und ausstehende Weiterbildungszeit.