zopiclonus
06.12.2021, 14:57
Guten Tag
mein erster Beitrag, hab bisher ein wenig mitgelesen, konnte aber auf diese Frage keine Antwort finden in diversen Threads:
ich arbeite in CH in einem kleineren Spital in der Chir. in Grenznähe von DE. Habe natürlich jetzt in CH meinen 50h Vertrag - ganz gewöhnlicher WBA-Vertrag. Nun fragt mich ein Kumpel, ob ich an einem Samstag im Dezember einmalig (!) bei einer Impfaktion in DE mitmachen würde - wäre vertraglich wahrscheinlich so eine Geschichte wie in den Impfzentren bisher, wäre versichert und würde am Ende meine Stunden einreichen.
ABER: auch wenn das nur einmalig ist, müsste ich theoretisch einen Antrag auf Nebenbeschäftigung stellen - und laut der Bestimmung meines Spitals (zumindest nach dem Dokument im Intranet) könnte das ein Problem sein, denn
"Die Arbeitszeit in [Soll] am Kantonsspital und die der Nebenbeschäftigung zusammen dürfen die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50h nicht übertreffen. Die gesetzliche Mindestruhezeit ... muss eingehalten werden."
Jetzt ist mir nicht klar,
(1) ob damit ein Durchschnitt gemeint ist oder tatsächlich dass in keiner Woche mehr als 50h gearbeitet werden dürfen. Wenn letzteres der Fall, wäre es nicht möglich.
(2) ob es dramatisch wäre, wenn ich das einfach nicht sage? Klar, ist ein Verstoß und kann schwerwiegende Folgen haben, aber wer sollte es denn dem AG stecken, was ich in meiner Freizeit mache?
Würde mich über die ein oder andere Antwort freuen!
mein erster Beitrag, hab bisher ein wenig mitgelesen, konnte aber auf diese Frage keine Antwort finden in diversen Threads:
ich arbeite in CH in einem kleineren Spital in der Chir. in Grenznähe von DE. Habe natürlich jetzt in CH meinen 50h Vertrag - ganz gewöhnlicher WBA-Vertrag. Nun fragt mich ein Kumpel, ob ich an einem Samstag im Dezember einmalig (!) bei einer Impfaktion in DE mitmachen würde - wäre vertraglich wahrscheinlich so eine Geschichte wie in den Impfzentren bisher, wäre versichert und würde am Ende meine Stunden einreichen.
ABER: auch wenn das nur einmalig ist, müsste ich theoretisch einen Antrag auf Nebenbeschäftigung stellen - und laut der Bestimmung meines Spitals (zumindest nach dem Dokument im Intranet) könnte das ein Problem sein, denn
"Die Arbeitszeit in [Soll] am Kantonsspital und die der Nebenbeschäftigung zusammen dürfen die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50h nicht übertreffen. Die gesetzliche Mindestruhezeit ... muss eingehalten werden."
Jetzt ist mir nicht klar,
(1) ob damit ein Durchschnitt gemeint ist oder tatsächlich dass in keiner Woche mehr als 50h gearbeitet werden dürfen. Wenn letzteres der Fall, wäre es nicht möglich.
(2) ob es dramatisch wäre, wenn ich das einfach nicht sage? Klar, ist ein Verstoß und kann schwerwiegende Folgen haben, aber wer sollte es denn dem AG stecken, was ich in meiner Freizeit mache?
Würde mich über die ein oder andere Antwort freuen!