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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebentätigkeit - Probleme mit Stunden?



zopiclonus
06.12.2021, 14:57
Guten Tag

mein erster Beitrag, hab bisher ein wenig mitgelesen, konnte aber auf diese Frage keine Antwort finden in diversen Threads:
ich arbeite in CH in einem kleineren Spital in der Chir. in Grenznähe von DE. Habe natürlich jetzt in CH meinen 50h Vertrag - ganz gewöhnlicher WBA-Vertrag. Nun fragt mich ein Kumpel, ob ich an einem Samstag im Dezember einmalig (!) bei einer Impfaktion in DE mitmachen würde - wäre vertraglich wahrscheinlich so eine Geschichte wie in den Impfzentren bisher, wäre versichert und würde am Ende meine Stunden einreichen.

ABER: auch wenn das nur einmalig ist, müsste ich theoretisch einen Antrag auf Nebenbeschäftigung stellen - und laut der Bestimmung meines Spitals (zumindest nach dem Dokument im Intranet) könnte das ein Problem sein, denn

"Die Arbeitszeit in [Soll] am Kantonsspital und die der Nebenbeschäftigung zusammen dürfen die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50h nicht übertreffen. Die gesetzliche Mindestruhezeit ... muss eingehalten werden."

Jetzt ist mir nicht klar,
(1) ob damit ein Durchschnitt gemeint ist oder tatsächlich dass in keiner Woche mehr als 50h gearbeitet werden dürfen. Wenn letzteres der Fall, wäre es nicht möglich.
(2) ob es dramatisch wäre, wenn ich das einfach nicht sage? Klar, ist ein Verstoß und kann schwerwiegende Folgen haben, aber wer sollte es denn dem AG stecken, was ich in meiner Freizeit mache?

Würde mich über die ein oder andere Antwort freuen!

Grombühlerin
06.12.2021, 16:25
Meiner Erfahrung nach interessiert das mit den Stunden niemanden......es gibt reichlich Kollegen, die direkt im Anschluss an einen Dienst in der Klinik auf die Rettungswache zum Notarztdienst gehen.
Vermutlich werden da viele Augen zu gedrückt, um die Dienste besetzt zu bekommen.

Aber all das hilft dir ja nicht....nur weil es mancherorts keinen Ärger gibt bei sowas, kann dir keiner garantieren, dass du keinen kriegst. Wenn du Fehler machst, die mit Übermüdung zusammen hängen könnten, könnte es außerdem Probleme mit der Haftpflichtversicherung geben!

Fazit: musst du selbst entscheiden!

Brutus
06.12.2021, 16:47
Ich würde einfach die Nebentätigkeit anzeigen. Nichts weiter.
Dann obliegt es Dir, die Stunden einzuhalten. Und was der AG nicht weiß, macht ihn nicht heiß.:-nix

Frei nach dem Motto: Lieber AG, ich zeige Dir hiermit an, dass ich in meiner Freizeit gelegentliche Nebentätigkeiten ausüben werde, aka NA-Dienste, Impfzentrum, Beratertätigkeiten, Berg- / Tauchmedizin, etc...
LG XY

In D muss man Dir allgemein Nebentätigkeiten erlauben. Wie es in CH ist, keine Ahnung.
Aber wer will Dir ein Ehrenamt verbieten??? ;-)

LG

zopiclonus
06.12.2021, 21:00
Ich würde einfach die Nebentätigkeit anzeigen. Nichts weiter.
Dann obliegt es Dir, die Stunden einzuhalten. Und was der AG nicht weiß, macht ihn nicht heiß.:-nix
LG

Eigentlich gute Idee, einfach mal anmelden. Andererseits, streng genommen darf ich ja, wenn ich 50 Stunden arbeite in meinem 100% Vertrag, keine Minute mehr arbeiten in dieser Woche...ich dachte halt, dann wird das gleich direkt automatisch von Verwaltungsseite abgelehnt.

Aber gut, ich probiers einfach mal aus

Danke!

anignu
06.12.2021, 23:29
??? In deiner Haupttätigkeit ist es dann auch so dass du nach 50h in der Woche keine Minute mehr arbeiten darfst?

zopiclonus
07.12.2021, 18:49
Haha, in der Tat eine berechtigte Frage :-D wahrscheinlich eher theoretisch... sonst müsste man ja Überstunden innerhalb der Woche ausgleichen, und zwar direkt ab der ersten Minute... wahrscheinlich schaut am Ende niemand nach

Endoplasmatisches Reticulum
07.12.2021, 18:52
Meine letzte Klinik hat mir 2 Vordrucke gegeben, auf denen ich auch nichts ändern durfte.

Einmal Opt-Out auf 56 Stunden für die Haupttätigkeit.

Einmal ein Schreiben auf dem ich versichern musste, dass die Summe aus Haupt- und Nebentätigkeit die gesetzlich erlaubten 48 h pro Woche nicht überschreitet.

anignu
08.12.2021, 00:17
@ER: geniale Aktion ;-)

Lakemond
09.12.2021, 10:01
Du sagst es einfach keinem und impfst am WE!

Brutus
10.12.2021, 04:10
Meine letzte Klinik hat mir 2 Vordrucke gegeben, auf denen ich auch nichts ändern durfte.

Einmal Opt-Out auf 56 Stunden für die Haupttätigkeit.

Einmal ein Schreiben auf dem ich versichern musste, dass die Summe aus Haupt- und Nebentätigkeit die gesetzlich erlaubten 48 h pro Woche nicht überschreitet.
Beide nicht unterschreiben und die Nebentätigkeit ANZEIGEN!
Nicht genehmigen lassen oder denen eine Aktionsmöglichkeit geben. Nur ANZEIGEN. Und zurücklehnen.
Und wenn der AG die Nebentätigkeit verbieten lassen will, dann soll es das mal schriftlich begründen. Ist nämlich gar nicht so einfach möglich.

freak1
10.12.2021, 17:15
Diese Nebenabreden kann man übrigens auch jederzeit unabhängig vom eigentlichen Vertrag kündigen...