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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tätigkeit in zwei Bundesländern- Doppelte ÄK Anmeldung ?



verocai
09.12.2021, 22:26
Abend zusammen! Ich habe eine Teilzeit stelle in einem anderen Bundesland angeboten gekriegt und bin nur etwas ahnungslos wie man hier mit der Anmeldung der Ärztekammern vorgeht. Ich bin hauptberuflich in Thüringen angestellt und habe ein Angebot in einer Privatpraxis in Nordbayern angeboten bekommen, sozusagen als Nebentätigkeit. Muss ich dann bei beiden Ärztekammern Mitglied sein und Beiträge zahlen ? Ich finde dazu leider keinerlei Information/einheitliche Regelung .

Lieben Dank

anignu
09.12.2021, 22:53
Mei, auf der Homepage der BLÄK (zuständig für Nordbayern) steht:


Meldepflicht
Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat, ist verpflichtet, sich unverzüglich ‒ spätestens innerhalb eines Monats ‒ bei dem für ihn zuständigen Kreisverband oder Bezirksverband (Melde*stelle) anzumelden.

Ansonsten gibt es für Fragen die

Zentrale Mitgliederverwaltung (ZMV)
Sachbearbeitung
Telefon: 089 4147-114
Fax: 089 4147-738
E-Mail: [email protected]

Nefazodon
09.12.2021, 23:00
Soweit ich weiß, musst Du dich auch bei der anderen Kammer anmelden. Wie das mit den Beiträgen läuft, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Entweder Du musst in beiden Kammern Beiträge zahlen, aber natürlich nur in der Höhe deines jeweiligen Verdienstes im Kammergebiet, oder Du bist nur in der Kammer beitragspflichtig, in der der Hauptanteil deiner Arbeit und deines Verdienstes stattfindet und zahlst in der anderen Kammer dann den Mindestbeitrag von 10 Euro.

Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Am besten ist, Du schreibst deine Kammer in Thüringen kurz an und fragst nach.
Das geht mindestens genauso schnell, wie hier im Forum zu posten und Du bekommst eine definitive Antwort.

Ich fänds gut, wenn Du die Antwort dann hier posten würdest.

Edit: In der Beitragsordnung der Ärztekammer Thüringen habe ich tatsächlich nichts zur Beitragshöhe bei Tätigkeit in zwei Kammergebieten gefunden.
Aber in der Beitragsordnung der Ärzekammer Westfalen-Lippe steht:


(6) Ärzte, die in mehreren Kammerbereichen tätig sind, stufen sich selbst nach den im Bereich der Ärztekammer Westfalen-Lippe erzielten Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit ein. Dies gilt nicht, wenn hierfür kein Nachweis erbracht wird.

Ich nehme stark an, dass diese Dinge in allen Ärztekammern ähnlich gehandhabt werden.

Aber wie schon gesagt: Einfach die Ärztekammer anschreiben. Und meldepflichtig bist Du in der ÄK Bayern auf jedenfall.

Pflaume
10.12.2021, 03:38
Beim Versorgungswerk muß man sich auch melden. Die Versorgungswerke haben meines Wissens aber alle miteinander ausgemacht, dass man bei gleichzeitiger Tätigkeit in mehreren Bundesländern die Rentenversicherungs-Beiträge aus allen Einkünften in das Versorgungswerk des Bundeslandes einzahlen muß, in dem sich auch der Hauptwohnsitz befindet.

vanilleeis
10.12.2021, 06:31
Ja, Du musst Dich bei beiden anmelden. Ich habe der jeweiligen Kammer dann den Beitrag zahlen müssen, den ich in ihrem Bereich verdient habe, war kein Problem

verocai
10.12.2021, 08:25
Aber wie schon gesagt: Einfach die Ärztekammer anschreiben. Und meldepflichtig bist Du in der ÄK Bayern auf jedenfall.

Leichter gesagt als getansowohl K B und Thüringen antworten nicht auf Emails. Telefonisch ist die Zuständige Fachkommission Dauer besetzt....