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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebentätigkeit wann angeben?



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Sonic the Hedgehog
24.12.2021, 20:58
Ich hab garnichts angegeben und die Klappe gehalten...

anignu
25.12.2021, 00:53
Ich hab mir schonmal Popcorn geholt, ich erwarte hier eine flammende Gegenrede bzgl. des offensichtlich nicht erlaubten Vorgehens und noch mehr...

FirebirdUSA
25.12.2021, 08:27
Zumindest an der Uni ist angeben kein Problem, musst du dort aber in der Verwaltung nicht beim Chef.
Nicht angeben geht natürlich auch, was soll passieren? Wäre vermutlich nur relevant wenn man dich loswerden will. Ich habe bisher alle Nebentätigkeiten angezeigt, einfach um nicht angreifbar zu sein. Bis 4h/Woche war es kein Problem. Darüber wurde von der Verwaltung Reduktion AZ verlangt.
Du kennst ja jetzt verschiedene Möglichkeiten, was bei dir sinnvoll ist kommt vermutlich auch auf die lokale Situation an (wie tickt Verwaltung/Chef/etc).

Croin
25.12.2021, 15:36
Ich hab garnichts angegeben und die Klappe gehalten...

Mhm, und die Weiterbildungszeit die man abgeleistet hat kann einem auch nicht weggenommen werden richtig?
Mehr als einen rausschmeißen können die eh nicht, zumal man dass durch klagen deutlich in die länge ziehen kann.

hebdo
25.12.2021, 16:08
Ich weiß nicht warum es hier so viele Diskussionen gibt. Nebenbeschäftigungen sind anzeigepflichtig, der AG kann sie nur mit Begeündung ablehnen.

Verschweigst du die Nebentätigkeit, machst du die angreifbar und es droht im schlimmsten Fall eine außerordentliche Kündigung. Die WB-Zeit wird dir quasi immer anerkannt. Denke an die 6 Monatsregel.

Aus meiner Erfahrung ist eine Nebenbeschäftigung kein Problem, gerade wenn du selbst die Wochenarbeitszeit frei angeben kannst.

gastro_007
10.01.2022, 15:24
Ich weiß nicht warum es hier so viele Diskussionen gibt. Nebenbeschäftigungen sind anzeigepflichtig, der AG kann sie nur mit Begeündung ablehnen.

Verschweigst du die Nebentätigkeit, machst du die angreifbar und es droht im schlimmsten Fall eine außerordentliche Kündigung. Die WB-Zeit wird dir quasi immer anerkannt. Denke an die 6 Monatsregel.

Aus meiner Erfahrung ist eine Nebenbeschäftigung kein Problem, gerade wenn du selbst die Wochenarbeitszeit frei angeben kannst.

Auch wenn man 4 bis 6 h die Woche abends eine Praxisvertretung machen will?