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Croin
22.12.2021, 19:41
Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach einer Ass Stelle (Derma).
Mein Problem, da die Stellen schon sowieso relativ beliebt sind.
Will ich mich nicht von Anfang an in Abseits schießen durch Hinweis auf eine Nebentätigkeit.

Wenn man die Zusage haben sollte, kann man dann einfach im Vertrag angeben dass man einer Nebentätigkeit angeht?
Ohne dass diese zeitlich den Beruf einschränkt?

Die Nebentätigkeit ist zweiter GF einer GmbH. (Keine große Firma, will aber das Gehalt behalten)
Also ich will das ganze nicht an die große Glocke hängen und es "kleiner" machen als es ist.
Hat vlt. jemand einen Tipp wie man das schlau anstellen kann?

Vielen Dank!
Gruß

_calendula_
22.12.2021, 20:16
Hier sind überwiegend anständige kleine Arbeitstiere unterwegs. Und der Rest ist gemein genug sein Erfolgsrezept, das ihn von uns Ameisen unterscheidet, für sich zu behalten.
Davon geh mal aus.

Endoplasmatisches Reticulum
22.12.2021, 21:39
Ich würde nichts erwähnen und wenn ich den Vertrag unterschrieben einreiche die Meldung der Nebentätigkeit mit anhängen.

Auf keinen Fall im Vorfeld erwähnen, erstrecht nicht als Geschäftsführer. Da kriegen Chefs Komplexe und du darfst dir so Dinge anhören wie dass du wohl kaum teamfähig bist, weil du es ja gewohnt bist, selbst zu entscheiden und dein eigener Chef zu sein. Been there, done that.

FirebirdUSA
22.12.2021, 21:58
Wenn du eine Vollzeitstelle antritts wirst du Probleme bekommen. Als GF hast du persönliche Haftung, das ist nicht in Nebentätigkeit in der Regrl machbar. Normalerweise musst du reduzieren (z.B. 80%) es sei denn du kannst gut erklären wie du es schafst die maximal zulässige Wochenarbeitszeit einzuhalten.

Croin
22.12.2021, 22:14
Ich würde nichts erwähnen und wenn ich den Vertrag unterschrieben einreiche die Meldung der Nebentätigkeit mit anhängen.

Auf keinen Fall im Vorfeld erwähnen, erstrecht nicht als Geschäftsführer. Da kriegen Chefs Komplexe und du darfst dir so Dinge anhören wie dass du wohl kaum teamfähig bist, weil du es ja gewohnt bist, selbst zu entscheiden und dein eigener Chef zu sein. Been there, done that.

Danke für den Tipp! Wie sieht eine solche Meldung überhaupt aus? Muss man angeben was man macht?
Wie ist es dann bei dir Ausgegangen? Bei der zweiten Stelle mehr Glück gehabt?



Wenn du eine Vollzeitstelle antritts wirst du Probleme bekommen. Als GF hast du persönliche Haftung, das ist nicht in Nebentätigkeit in der Regrl machbar. Normalerweise musst du reduzieren (z.B. 80%) es sei denn du kannst gut erklären wie du es schafst die maximal zulässige Wochenarbeitszeit einzuhalten.


Es ist ein Familienbetrieb (bin zweiter GF weil ich mich eben nicht an die Arbeitszeit halten muss - als GF ist man davon befreit). Ich muss nicht am aktiven Geschäft Teilnehmen das macht jemand anderes aus der Familie.

Es geht halt darum einfach noch ein zusätzliches Gehalt zu kriegen.
Ohne das mir jemand bei der Einstellung Probleme bereitet.


Btw. Weiß jemand wie die Anzeige aussehen muss, die "vorgesehenen Formulare" wollen sogar ein Gehalt haben :-D. Ich bezweifel mal, dass das rechtlich eine Pflichtangabe ist.

_calendula_
22.12.2021, 22:32
Irgendwie alles typisch Croin, kommt mir vor.

Feuerblick
23.12.2021, 05:38
Irgendwie schon… Ja, die vorgesehenen Formulare wollen gerne auch wissen, welche Wochenarbeitszeit du veranschlagst. Das musst du schon geschickt verpacken. Kleine Nebenjobs sind kein Thema, aber „Geschäftsführer“? Da könnte dein Arbeitgeber halt doch mal genauer hinschauen.

FirebirdUSA
23.12.2021, 09:28
Ja du musst dein Gehalt und Wochenarbeitszeit angeben. Als GF gilst du vermutlich als selbstständig tätig und ihr habt sicher schon ein Statusfeststellungsverfahren der DRV durchlaufen. Gehalt dient als Richtlinie ob die angegebene WAZ realistisch ist. Es interessiert hier im übrigen nicht die durchschnittliche WAZ sondern das mögliche Maximum in der Woche. Als GF kannst du sicher einige tausend Euro Einnahmen mit 8 -12h WAZ angeben, dann wird aber eben Reduktion um 5 - 20% in der Regel gefordert. Wenn du zuwenig WAZ angibst kann im übrigen das Finanzamt dein GF Gehalt als verdeckte Ausschüttung ansehen und ggf hier auch noch Forderung stellen (würde ich zumindest prüfen lassen). Geld ohne Leistung ist eine unzulässige Zuwendung oder Schenkung. Möglich ist viel, aber im Zweifel las dich richtig anwaltlich beraten. Alle meine Aussagen ohne Gewähr.

Endoplasmatisches Reticulum
23.12.2021, 10:14
Ungeachtet der hier natürlich fachkundig zu prüfenden Rechtslage im Bezug auf Steuern etc. entblöden sich Krankenhäuser in meiner Erfahrung tatsächlich eher selten, Ärzten, die mit Opt-Out und anderen kreativen Absurditäten gezielt aus dem Schutz des Arbeitszeitgesetzes herausgeprügelt werden, eine Nebentätigkeit zu verbieten mit Verweis auf eben jenes Arbeitszeitgesetz. Wenn der Chef keine expliziten Einwände hat, schließt sich die Personalabteilung normalerweise ohne Knurren an. Das kommt aber natürlich auf die Art der Tätigkeit bzw. vor allem den Umfang an.

@FirebirdUSA: Wie machen das eigentlich Chefärzte mit ihren zig Nebeneinkünften aus irgendwelchen Beraterposten, Repräsentationsriten, externer Lehre, Buchautorenschaften usw.?

Croin
23.12.2021, 13:03
Ja du musst dein Gehalt und Wochenarbeitszeit angeben. Als GF gilst du vermutlich als selbstständig tätig und ihr habt sicher schon ein Statusfeststellungsverfahren der DRV durchlaufen. Gehalt dient als Richtlinie ob die angegebene WAZ realistisch ist. Es interessiert hier im übrigen nicht die durchschnittliche WAZ sondern das mögliche Maximum in der Woche. Als GF kannst du sicher einige tausend Euro Einnahmen mit 8 -12h WAZ angeben, dann wird aber eben Reduktion um 5 - 20% in der Regel gefordert. Wenn du zuwenig WAZ angibst kann im übrigen das Finanzamt dein GF Gehalt als verdeckte Ausschüttung ansehen und ggf hier auch noch Forderung stellen (würde ich zumindest prüfen lassen). Geld ohne Leistung ist eine unzulässige Zuwendung oder Schenkung. Möglich ist viel, aber im Zweifel las dich richtig anwaltlich beraten. Alle meine Aussagen ohne Gewähr.

Also ich habe mich etwas eingelesen.
Laut Tarifvertrag:
(3) 1Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.

Das schließt nicht Gehalt oder Arbeitszeit mitein, jedenfalls nicht direkt.
Auschließlich die nachfolgenden drei Fragen darf zu Ablehnung führen, wenn diese durch die Mitteilung abgedeckt sind dürfte es ausreichend sein:

1.) Gefährdung des Hauptarbeitsvertrages
2.) Konkurrenztätigkeit
3. )Arbeitszeitgesetz

Soweit diese drei Fragen beantwortet wurden, sind weitere Angaben nicht notwendig.

Ich hoffe die Angabe der Tätigkeit könnte auch folgendermaßen aussehen:
Anzeige der Nebentätigkeit ->
Mitarbeit im Familienbetrieb an freien Wochenenden über Telefon & Computer, selbständig einteilbar (Nicht medizinisch) -> Punkt 2
Die Arbeitstätigkeit unterliegt nicht dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) -> Punkt 3
Somit gibt es keine Einschränkung der maximalen wöchentlichen Arbeitszeit als Arzt. -> Punkt 1 & 3

Sowas in die Richtung, unterschrieben.


Dem Finanzamt wird überhaupt keine Arbeitszeit mitgeteilt, weil der GF nicht dem Arbeitsschutzgesetz §18 unterliegt.
Ebenfalls im Vertrag ist keine Arbeitszeit angegeben sondern nur der Nebensatz "nach eigenem ermessen.." (anwältlich geprüft).
Die verdeckte Gewinnauschütung bei einem GF kann nur im Falle einer Vergleichsweise unüblichen Vergütung des GF erfolgen.

FirebirdUSA
23.12.2021, 13:15
Du hast einen Logikfehler, als GF unterliegst du nicht dem Arbeitszeitgesetz, aber als Angestellter und dabei hat dein Arbeitgeber auch die zeitliche Inanspruchnahme bei anderen Beschäftigungen zu berücksichtigen. Also ja, die Frage wird kommennund die gesamte Arbeitszeit einschließlich deiner GF Tätigkeit muss bei der wöchentlichen Höchstarbeitszeit berücksichtigt werden.
Bzgl Finanzamt: Es geht darum, dass du deine Arbeitszeit deinem Ag nennen musst und diese dann bei einer Betriebsprüfung auch dem FA bekannt wird. 0h wird dir aber sowieso keiner abnehmen

Croin
23.12.2021, 13:20
Du hast einen Logikfehler, als GF unterliegst du nicht dem Arbeitszeitgesetz, aber als Angestellter und dabei hat dein Arbeitgeber auch die zeitliche Inanspruchnahme bei anderen Beschäftigungen zu berücksichtigen. Also ja, die Frage wird kommennund die gesamte Arbeitszeit einschließlich deiner GF Tätigkeit muss bei der wöchentlichen Höchstarbeitszeit berücksichtigt werden.
Bzgl Finanzamt: Es geht darum, dass du deine Arbeitszeit deinem Ag nennen musst und diese dann bei einer Betriebsprüfung auch dem FA bekannt wird. 0h wird dir aber sowieso keiner abnehmen

Nein muss nicht, diese Frage hab ich bereits mit einem Anwalt besprochen.
Weil die zweite Tätigkeit (GF) eben nicht als "Arbeitszeit die man zählen muss" zählt, wird sie nicht berücksichtigt bei der wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Sie zählt nicht.
Es gibt keine "Arbeitszeit", es ist weder 0h noch 40h - es gibt sie einfach nicht.

Betriebsprüfung von wem?

anignu
23.12.2021, 13:35
Nein muss nicht, diese Frage hab ich bereits mit einem Anwalt besprochen.
Wenn du die Fragen bereits mit einem Anwalt besprochen hast... was willst du dann hier im Forum?
Nebentätigkeiten musst du angeben. Da sind wir uns doch einig, oder? Wann und in welcher Form du das machst klärst du am Besten auch mit deinem Anwalt mit dem du andere Dinge eh schon geklärt hast...

Croin
23.12.2021, 13:40
Wenn du die Fragen bereits mit einem Anwalt besprochen hast... was willst du dann hier im Forum?
Nebentätigkeiten musst du angeben. Da sind wir uns doch einig, oder? Wann und in welcher Form du das machst klärst du am Besten auch mit deinem Anwalt mit dem du andere Dinge eh schon geklärt hast...

Wie gesagt, die Frage mit der Angabe der Nebentätigkeit habe ich nicht geklärt.
Und die Frage war über Tipps wie man es am geschicktesten anstellt.

FirebirdUSA
23.12.2021, 13:52
Dann berichte mal was dein Ag sagt. Ich musste Az bisher immer angeben und natürlich ist diese relevant für die Beurteilung, ob deine Hauptbeschäftigung ggf darunter leidet. Wenn du dich schon beraten hast lassen ist doch alles gut.

anignu
23.12.2021, 16:44
Wie gesagt, die Frage mit der Angabe der Nebentätigkeit habe ich nicht geklärt.
Und die Frage war über Tipps wie man es am geschicktesten anstellt.
Da würde ich gleich mal die erste Antwort nehmen:

Ich würde nichts erwähnen und wenn ich den Vertrag unterschrieben einreiche die Meldung der Nebentätigkeit mit anhängen.
Und welche Angaben du dann tatsächlich machen musst hast du ja schon mit deinem Anwalt geklärt.

Reflex
24.12.2021, 06:41
Ich empfinde vieles, was der TE schreibt inzwischen eher als Hochstapelei. Für mich ALLE relevanten rechtlichen Fragen kläre ich als Selbstständige direkt mit meinem Anwalt. Das kostet mich ein Anruf und kommt im Tagesgeschäft sowieso immer wieder vor. Für arbeitsrechtliche Fragen hab ich da direkt einen Ansprechpartner, der verbindliche und valide Aussagen tätigt. Ich käme gar nicht auf die Idee mich da auf ein anonymes Forum zu verlassen… und dann fehlt sogar noch die Transferleistung des TE der relevanten Informationen, was schon in anderen Threads auffällig war… klingt jetzt nicht gerade Erfolgsversprechend…

Reflex
24.12.2021, 06:53
Wenn du die Fragen bereits mit einem Anwalt besprochen hast... was willst du dann hier im Forum?
Nebentätigkeiten musst du angeben. Da sind wir uns doch einig, oder?

Selbstbeweihräucherung? Professionell wirkt das hier für einen vermeidlichen Geschäftsführer nicht gerade…

Sonic the Hedgehog
24.12.2021, 18:56
Ich bin zwar kein GF einer GmbH aber hab auch ein kleines Gewerbe laufen, arbeite dabei ebenfalls in einem relativ kleinen Nischenfach mit hoher Bewerberzahl. Meine Erfahrung: Was meine Chefin nicht weiß, macht sie nicht heiß. Ich würde aber an deiner Stelle als GF nichts machen womit ich übermäßig in der Öffentlichkeit stehe (Youtube, Firmenwebseite, Presseerklärungen, etc.); problematisch ist auch, dass deine Tätigkeit problemlos über eine simple google Suche auffindbar sein könnte (northdata etc.).

P.S. wenn du bereits GF bist und ein akzeptables Gehalt bist, frage ich mich wieso man sich die Drecksarbeit in der Klinik freiwillig antut?

Croin
24.12.2021, 20:43
Ich empfinde vieles, was der TE schreibt inzwischen eher als Hochstapelei. Für mich ALLE relevanten rechtlichen Fragen kläre ich als Selbstständige direkt mit meinem Anwalt. Das kostet mich ein Anruf und kommt im Tagesgeschäft sowieso immer wieder vor. Für arbeitsrechtliche Fragen hab ich da direkt einen Ansprechpartner, der verbindliche und valide Aussagen tätigt. Ich käme gar nicht auf die Idee mich da auf ein anonymes Forum zu verlassen… und dann fehlt sogar noch die Transferleistung des TE der relevanten Informationen, was schon in anderen Threads auffällig war… klingt jetzt nicht gerade Erfolgsversprechend…

Ich habe hier keine rechtlichen Fragen gestellt....
Sondern wie die Erfahrung mit Chefs ist und ob damit jemand Erfahrungen hatte.

Die rechtlichen Fragen haben andere USER eingebracht und ich habe auf diese geantwortet.
->Cognitive bias


Ich bin zwar kein GF einer GmbH aber hab auch ein kleines Gewerbe laufen, arbeite dabei ebenfalls in einem relativ kleinen Nischenfach mit hoher Bewerberzahl. Meine Erfahrung: Was meine Chefin nicht weiß, macht sie nicht heiß. Ich würde aber an deiner Stelle als GF nichts machen womit ich übermäßig in der Öffentlichkeit stehe (Youtube, Firmenwebseite, Presseerklärungen, etc.); problematisch ist auch, dass deine Tätigkeit problemlos über eine simple google Suche auffindbar sein könnte (northdata etc.).

P.S. wenn du bereits GF bist und ein akzeptables Gehalt bist, frage ich mich wieso man sich die Drecksarbeit in der Klinik freiwillig antut?

Darf ich fragen, wann du die Tätigkeit angegeben hast?
Das Geld aus der Klinik brauch icht nicht, aber ich will ein FA machen und mich dort weiter wirtschaftlich entwickeln.