blackmedusa
02.01.2022, 20:52
Ihr Lieben,
ich habe einen netten Brief vom Versorgungswerk auf dem Tisch, mit der Bitte, anzugeben, ob ich neben meiner angestellten Tätigkeit noch Einkünfte aus einer freiberuflichen (!) ärztlichen Tätigkeit habe und davon auch noch gleich 14% Abgaben zu zahlen :jump::jump:
Ich gehe tatsächlich einer Tätigkeit nach, die aber (aller Voraussicht nach) als nebenberuflich (!) und unter Übungsleiterpauschale fallend anerkannt werden wird. Insofern differenziert das Finanzamt auch sehr bewusst zwischen freiberuflich und nebenberuflich.
Wisst ihr, ob das auch entsprechend für das Versorgungswerk gilt? Also ob ich tatsächlich nur Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit i.S. des EStG da angeben muss, oder ob das Versorgungswerk damit einfach jede Tätigkeit meint, die nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht?
ich habe einen netten Brief vom Versorgungswerk auf dem Tisch, mit der Bitte, anzugeben, ob ich neben meiner angestellten Tätigkeit noch Einkünfte aus einer freiberuflichen (!) ärztlichen Tätigkeit habe und davon auch noch gleich 14% Abgaben zu zahlen :jump::jump:
Ich gehe tatsächlich einer Tätigkeit nach, die aber (aller Voraussicht nach) als nebenberuflich (!) und unter Übungsleiterpauschale fallend anerkannt werden wird. Insofern differenziert das Finanzamt auch sehr bewusst zwischen freiberuflich und nebenberuflich.
Wisst ihr, ob das auch entsprechend für das Versorgungswerk gilt? Also ob ich tatsächlich nur Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit i.S. des EStG da angeben muss, oder ob das Versorgungswerk damit einfach jede Tätigkeit meint, die nicht auf einem Angestelltenverhältnis beruht?