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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ÄK-Beitrag im ersten Jahr nach Approbation



ringskotom
23.01.2022, 09:20
Hallo liebe Community,

ich hätte eine Frage (die mir sicher auch die zuständige Mitarbeiterin von meiner LÄK beantworten könnte), aber ich würde vorher gern eine Zweitmeinung hören. :-winky

Der 1. Februar ist aut Beitragsordnung meiner ÄK der Veranlagungsstichtag.

Am 1. Februar werde ich noch keine zugesagte Arbeitsstelle haben und keine ärztliche Tätigkeit antreten. Das wird sich im Verlauf des Jahres aber ändern, weil ich bis dahin sicherlich arbeiten werde, vielleicht sogar schon im März. Wird man dann anders eingestuft, obwohl der Stichtag zur Datenerhebung und der Feststellung von Beitragsstufe und Beitragsgruppe schon vorbei ist?

Musstet ihr in einer solchen Situation dann nachzahlen? Kam eine Aufforderung?

Danke für eure Antwort

ringskotom

freak1
23.01.2022, 09:27
Wenn du am 1.2 nicht arbeitest, zahlst du für das Jahr entsprechend den Beitrag für nicht berufstätige Ärzte.

ringskotom
23.01.2022, 09:29
Danke für die Antwort!

Pflaume
23.01.2022, 10:23
Da gibts aber bei den Ärztekammern unterschiedliche Regelungen, z.B. war in der Beitragssatzung meiner ÄK früher eine Klausel, dass bei Aufnahme einer ärztl. Tätigkeit nach dem 1.2. zusätzlicher Beitrag nachberechnet wird.

ringskotom
23.01.2022, 11:36
Nach der Sichtung der Beitragsordnung meiner Ärztekammer stelle ich fest: So eine Klausel gibt es nicht. :-angel