ringskotom
23.01.2022, 09:20
Hallo liebe Community,
ich hätte eine Frage (die mir sicher auch die zuständige Mitarbeiterin von meiner LÄK beantworten könnte), aber ich würde vorher gern eine Zweitmeinung hören. :-winky
Der 1. Februar ist aut Beitragsordnung meiner ÄK der Veranlagungsstichtag.
Am 1. Februar werde ich noch keine zugesagte Arbeitsstelle haben und keine ärztliche Tätigkeit antreten. Das wird sich im Verlauf des Jahres aber ändern, weil ich bis dahin sicherlich arbeiten werde, vielleicht sogar schon im März. Wird man dann anders eingestuft, obwohl der Stichtag zur Datenerhebung und der Feststellung von Beitragsstufe und Beitragsgruppe schon vorbei ist?
Musstet ihr in einer solchen Situation dann nachzahlen? Kam eine Aufforderung?
Danke für eure Antwort
ringskotom
ich hätte eine Frage (die mir sicher auch die zuständige Mitarbeiterin von meiner LÄK beantworten könnte), aber ich würde vorher gern eine Zweitmeinung hören. :-winky
Der 1. Februar ist aut Beitragsordnung meiner ÄK der Veranlagungsstichtag.
Am 1. Februar werde ich noch keine zugesagte Arbeitsstelle haben und keine ärztliche Tätigkeit antreten. Das wird sich im Verlauf des Jahres aber ändern, weil ich bis dahin sicherlich arbeiten werde, vielleicht sogar schon im März. Wird man dann anders eingestuft, obwohl der Stichtag zur Datenerhebung und der Feststellung von Beitragsstufe und Beitragsgruppe schon vorbei ist?
Musstet ihr in einer solchen Situation dann nachzahlen? Kam eine Aufforderung?
Danke für eure Antwort
ringskotom