PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbation erteilt, ich gehe aber ins Ausland. Frage bzgl Ärztekammer



Aegagrus
28.01.2022, 12:56
Hallo,

ich habe nämlich die folgende Situation und würde mich sehr freuen, wenn jemand mir helfen könnte.

Noch als Student habe ich in November 2021 zusammen mit den Unterlagen für M3 die Approbation beantragt. Einiges hat sich jedoch seitdem geändert und ich plane ins Ausland zu gehen. Gestern habe ich das Zeugnis und die Approbation bekommen. In der beiliegenden Broschüre steht es jedoch das man verpflichtet ist, innerhalb 1 Monat sich bei der Ärztekammer anzumelden.

Weil das anscheinend mit bestimmten Gebühren verbunden ist, die ich ungern bezahlen würde, wenn ich nicht mehr in Deutschland wohne, möchte ich gerne fragen, wie man vorgehen sollte. Sollte ich das einfach ignorireren? Oder der Kammer schreiben, dass ich nicht mehr in Deutschland bleiben werde.

Ich entschuldige mich um die etwas dummen Fragen, bin aber kein Deutscher und die ganze juristische Terminologie ist etwas verwirrend. Ich freue mich sehr auf eure Hilfe :)

roxolana
28.01.2022, 16:41
Oft zahlt man im ersten Jahr nach der Approbation eh keine Gebühren. Schau doch mal in die Beitragsordnung deiner Ärztekammer. So lange du in Deutschland lebst, musst du dich meines Wissens nach aber erstmal anmelden.

Jukka666
28.01.2022, 21:35
Normalerweise ist die Grundlage für die Gebührenhöhe das Beitragsbemessungsjahr, und das ist nie das Jahr, in dem man die Approbation erhält oder sich zum erst mal anmeldet, sondern meistens (zumindest hier bei mir in Bayern) das vorletzte Jahr. D.h. wenn du die zwei Jahre davor nicht als Arzt tätig warst und daher auch nichts verdient hast, wirst du nur die minimale Gebühr zahlen oder gar keine Gebühr. Wenn du wirklich unmittelbar nach der Approbation ins Ausland gehst, würde ich persönlich überhaupt nichts machen und einfach gehen und niemanden etwas sagen.. Was sollen die denn machen? :-)
Ist ja keine Straftat. Und da du in Deutschland nicht als Arzt arbeiten wirst, besteht sicher auch keine rechtliche Problematik.

PsychoFan
28.01.2022, 21:40
Damit Deine Approbation im Ausland anerkannt wird, brauchst Du ein certificate of good standing. Und das bekommst Du nur als Mitglied einer Ärztekammer.

Pflaume
28.01.2022, 21:52
D.h. wenn du die zwei Jahre davor nicht als Arzt tätig warst und daher auch nichts verdient hast, wirst du nur die minimale Gebühr zahlen oder gar keine Gebühr.
Nicht unbedingt. Meine Ärztekammer verlangt z.B. in den ersten 2 Jahren nach Approbation pauschal 250 Euro.

Wenn du wirklich unmittelbar nach der Approbation ins Ausland gehst, würde ich persönlich überhaupt nichts machen und einfach gehen und niemanden etwas sagen.. Was sollen die denn machen? :-)
Ist ja keine Straftat. Und da du in Deutschland nicht als Arzt arbeiten wirst, besteht sicher auch keine rechtliche Problematik.
Keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Was sie machen können: Bussgeld verhängen und Beiträge nacherheben. Wird jetzt nicht so unendlich viel sein. Aber in meinem Bundesland meldet z.B. das Landesamt, das die Approbation ausstellt, die Ausstellung dieser Approbation an die Ärztekammer. Wenn man seinen Wohnsitz im Bundesland hat und sich danach nicht bei der Ärztekammer anmeldet, melden die sich. Und selbst wenn man kurz darauf ins Ausland wechselt, kriegt die Ärztekammer auf die Weise mit, dass man sich wenigstens kurzfristig nicht bei ihnen angemeldet hat.

Ich persönlich fände es komplett bescheuert, direkt nach der Approbation Ärger mit der Ärztekammer zu riskieren, denn es kann sehr gut sein, dass man die Ärztekammer selbst nach dem Wechsel ins Ausland noch wieder braucht. Zum Beispiel weil sich die Pläne doch wieder ändern und man nach Deutschland zurück will oder anderes.

Es reicht doch schon vollkommen, dass die ausländische Aufsichtsbehörde bei der deutschen Ärztekammer nachfragt, ob das mit der Approbation und so auch alles echt ist, und erfährt "der war bei uns nie angemeldet" oder "der schuldet uns noch Geld". Viel Spaß dabei, das dann alles schön zu aufklären und zu regeln, während man sich eigentlich gern auf die erste Anstellung konzentrieren würde. Macht bestimmt auch im Ausland gleich einen richtig guten Eindruck. Vielleicht sogar beim ersten Arbeitgeber, wenn die ausländische Kammer sich weigert, einen arbeiten zu lassen, bis das alles zur Zufriedenheit aufgeklärt ist. Und: Bürokratie in manchen anderen Ländern arbeitet dabei oft noch langsamer als die deutsche.

@OP: Ich würde der deutschen Ärztekammer mitteilen, dass du die Approbation erhalten hast, aber zum [Datum] ins Ausland verschwinden willst, und fragen, was du machen sollst. Kann auch sein, die Ärztekammer verzichtet dann auf eine Anmeldung. Aber ist so auf jeden Fall besser als einfach nix zu machen. Und wenn die Geld wollen: Bezahlen. Beim Umzug der Ärztekammer die neue Anschrift im Ausland mitteilen.

Leucovorin
28.01.2022, 23:17
Einfach bei der ÄK fragen...

Aegagrus
29.01.2022, 16:32
Danke für eure Antworten :)