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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dienstplan Ideen - wer hat eine Alternative?



pbohlen
29.01.2022, 17:12
Hey,
ich wollte mich mal umhören, was Ihr so für Dienstmodelle habt!

Bei uns im Haus sollen immer zwei Chirurg:innen anwesend sein + 1 Rufdienst (geht immer bis 23:00).
Der Nachtdienst kommt dann jeweils um 19:00 Uhr und bleibt bis 08:00 Uhr.

Wir sind auf der Suche nach einem Dienstmodell, das die Dienstbelastung so gering wie möglich hält - vor allem auch an den Wochenenden!

Habt ihr irgendwelche Vorschläge?

Liebe Grüße und vielen Dank,
Leon

freak1
29.01.2022, 19:28
Als ND erst um 19 Uhr kommen ist doch ein Traum. Wir arbeiten einfach 24h durch, Mo-Fr also 9h Regelarbeitszeit gefolgt von 15h "Bereitschafts"dienst, am WE volle 24h BD. Unsere Chirurgen genauso, die stehen halt einfach 24h am Tisch.

Mr. Pink online
30.01.2022, 10:17
Und wieso lässt man sowas mit sich machen?

Muriel
30.01.2022, 10:31
24h Dienste in einem Fach, in dem ein BD tatsächlich ein solcher ist, finde ich super, weil er perfekt Geld und nutzbare (!) Freizeit kombiniert. In allen anderen Konstellationen ist das eine Katastrophe.

Matzexc1
30.01.2022, 10:47
24h Dienste in einem Fach, in dem ein BD tatsächlich ein solcher ist, finde ich super, weil er perfekt Geld und nutzbare (!) Freizeit kombiniert. In allen anderen Konstellationen ist das eine Katastrophe.

Es kommt auch auf das Haus an:
Vorher Uni mit 24h Diensten unter der Woche von 7-ca 13 Uhr, normales arbeiten ab 15:30(1.Dienst Pause von 13-18 Uhr) regelhaft im OP, je nachdem welcher Dienst ging es auch die Nacht durch.
Wochenende 24h Schichten. Oberärzte allgemein meist ab 10Uhr im Bett. Dienstmannschaft 6 Ärzte+RD
Intensiv eigenständig mit 12h Schichten

Aktuell Grund und Regelversorger. Dienst unter der Woche ab 12 Uhr bis zum nächsten Morgen um 8 Uhr. Am Wochenende 8-8:30.
Intensiv und OP im Dienst, Kreißsaal ist zu. Freizeitausgleich für Feiertags und Wochenenddienste

Mr. Pink online
30.01.2022, 10:52
Auch für BD gilt die Höchstarbeitszeit von 12h. Aber gut, wems gefällt :-nix

abcd
30.01.2022, 16:05
Höchstarbeitszeit sind 10h,
Davon kann abgewichen werden (ArbZG):
§ 7 Abweichende Regelungen
(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1. abweichend von § 3
a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,

Mr. Pink online
30.01.2022, 18:24
Tarif sagt 12h.

abcd
30.01.2022, 19:11
Wär halt sinnnvoll den Tarifvertrag zu nennen, es gibt da ja diverse Mögichkeiten.
Im VKA sind 12h im Schichtdienst möglich. Eine Aussage zur Arbeitszeit außerhalb des Schichtdienstes finde ich nicht, dann würde das Arbeitszeitgesetz greifen. Arbeitszeit kann, wenn BD enthalten ist, im VKA auf 24h ausgedehnt werden.

Mr. Pink online
30.01.2022, 19:40
10 Stunden ist Höchstarbeitszeit von Gesetz aus. Darf überschritten werden in einzelnen Ausnahmen wo es so im Tarif festgelegt ist. Das ist bei TdL und TVÄ VKA so geregelt. BD 24h darf auch nur max. 12h effektive Arbeitszeit enthalten. Steht genau so im Tarif. Ich kenne nicht jeden einzelnen Tarif der privaten Konzerne, würde mich aber wundern wenn es dort anders wäre.

Quintessenz: egal ob 12h effektive Arbeitszeit im Schichtdienst, Regeldienst... formell musst du dann den Löffel fallen lassen.

Endoplasmatisches Reticulum
30.01.2022, 20:06
BD 24h darf auch nur max. 12h effektive Arbeitszeit enthalten.
Bereitschaftsdienst = maximal 50 % Arbeit. Standardmodell dürfte 8 Stunden Vollarbeit + 16 Stunden anschließende Bereitschaft sein, also bis zu 16 Stunden (8 + 16/2) effektive Arbeitszeit. Wie realistisch das in der Praxis ist und was man vom Umständ hält, dass es die Ausnahmeregelung überhaupt gibt und dass sie bei uns alles andere als eine Ausnahme ist, steht auf einem anderen Blatt.

Bei 24 h reinem Bereitschaftsdienst, z.B. am Wochenende, hast du m.E. Recht.

Mr. Pink online
30.01.2022, 21:32
Mehr als 8h Normalarbeit mit anschließend 16h BD sind auch nicht zulässig. Theoretisch kommt man dann bei höchster BD Stufe auf maximal 16h effektive Arbeitszeit, was an sich eigentlich schon skandalös ist (mehr als 12h geplante Arbeitszeit wären definitiv nicht zulässig). Deswegen hätte ich mich auch nie auf derlei Konstellationen eingelassen. Bereitschaftsdienste sind ok, wenn man weiß, dass man die meiste Zeit seine Ruhe hat, was wohl in der Praxis noch seltenst der Fall sein dürfte. Es ist nur ein Werkzeug mehr das man der Verwaltung an die Hand gegeben hat um Personal einsparen zu können und zusätzlich dem Personal das arbeitet, auch noch weniger Arbeitszeit anzurechnen oder Entgeld auszuzahlen.

FirebirdUSA
02.02.2022, 06:05
Manche Arbritsrechtler sind der Meinung, dass 8h +15,5BD (0,5h Pause) in der höchsten BD Stufe gar nicht zulässig sind, da man dann über 12h Arbeitszeit kommt. Mir wäre aber nicht bewusst, dass es dazu eine feste Entscheidung o.ä. gibt.

Autolyse
06.02.2022, 17:19
Manche Arbritsrechtler sind der Meinung, dass 8h +15,5BD (0,5h Pause) in der höchsten BD Stufe gar nicht zulässig sind, da man dann über 12h Arbeitszeit kommt. Mir wäre aber nicht bewusst, dass es dazu eine feste Entscheidung o.ä. gibt.
Die gibt es nicht und wird es auch nicht geben. Als Arbeitnehmer kann man keine subjektiven Rechte geltend machen, die einem eine entsprechende Überprüfung ermöglichen würde, denn selbst wenn der Arbeitgeber rechtswidrig die falsche Dienstform anordnet führt das nicht zu einem höheren Vergütungsanspruch (für Rufbereitschaft statt Bereitschaftsdienst BAG 6 AZR 264/20 und für Bereitschaftsdienst statt Vollarbeitszeit ständige Rechtsprechung seit BAG 7 AZR 552/82). Die rechtswidrige Anordnung kann damit nur die Aufsichtsbehörde unterbinden, denn solange die Höchstarbeitszeit eingehalten ist wird der Arbeitsvertrag nicht verletzt. Da die Behörde sowieso nicht kommt ist das eher theoretischer Natur.

Mr. Pink online
07.02.2022, 10:14
Gewisse Werkzeuge hat man theoretisch schon. Bei Bereitschaftsdiensten kann man eine Belastungsanalyse durchführen und je nach Ergebnis dann über ein alternatives Dienstmodell diskutieren. Falls der Arbeitgeber von sich aus nicht darauf eingeht wären die nächsten Instanzen natürlich der Betriebsrat (der muss glaube ich sogar für die Belastungsanalyse schon involviert werden) und die Gewerbeaufsicht/Regierungspräsidium.
Wie immer ist man aber als Arbeitnehmer in der Beweispflicht. Die Belastungsanalysen sind aufwändig, oft langwierig und es müssen alle Beschäftigten an einem Strang ziehen. Erfahrungsgemäß scheitert es meistens an letzterem. Leider wird vieles schon auf Ebene der Personaloberärzte blockiert, bevor überhaupt Verwaltung involviert ist.

Autolyse
08.02.2022, 23:33
Gewisse Werkzeuge hat man theoretisch schon. Bei Bereitschaftsdiensten kann man eine Belastungsanalyse durchführen und je nach Ergebnis dann über ein alternatives Dienstmodell diskutieren. Falls der Arbeitgeber von sich aus nicht darauf eingeht wären die nächsten Instanzen natürlich der Betriebsrat (der muss glaube ich sogar für die Belastungsanalyse schon involviert werden) und die Gewerbeaufsicht/Regierungspräsidium.
Wie immer ist man aber als Arbeitnehmer in der Beweispflicht. Die Belastungsanalysen sind aufwändig, oft langwierig und es müssen alle Beschäftigten an einem Strang ziehen. Erfahrungsgemäß scheitert es meistens an letzterem. Leider wird vieles schon auf Ebene der Personaloberärzte blockiert, bevor überhaupt Verwaltung involviert ist.
Das hängt vom bisherigen Stand ab. Wenn man eine Rufbereitschaft wegen zu viel Auslastung (die Schwelle ist schnell erreicht und wenn wir ehrlich sind faktisch bereits bei fast jedem Rufdienst bereits, aber da beschwert sich eben keiner) in Bereitschaftsdienst wandeln möchte, dann ist der Arbeitgeber beweispflichtig für die Einstufung, weil eine niedrige Einstufung logischerweise für ihn günstig ist. Dazu weiß der gute Arbeitgeber, dass die Belastungsanalyse möglichst so komplex gestaltet werden muss, dass der Aufwand sie auszufüllen mindestens eine Stunde pro Dienst umfassen muss, damit es niemand vernünftig macht und auf jeden Fall das rauskommt was dem Arbeitgeber nützt.
Die Gewerbeaufsicht besteht in den Regierungspräsidien im Schnitt aus 4-5 Vollzeitäquivalenten für mehrere Millionen von Arbeitsverhältnissen, wenn Du nicht gerade tot vom Stuhl kippst, dann kommt da keiner.