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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mündliches Physikum endgültig nicht bestanden - Studium in Österreich möglich?



fabian321
01.02.2022, 16:07
Hallo,
Ich habe leider mein mündliches Physikum endgültig nicht bestanden und wurde letztes Semester exmatrikuliert. Jetzt bin ich gerade dabei mich neu zu orientieren. Ich habe mich mit dem Medizin Studium in Österreich beschäftigt und bereite mich gerade auf den MedAt vor, da ich im TMS ein Ergebnis >90% hatte rechne ich mir hier gute Chancen aus. Dabei bin ich auf folgende Fragen gestoßen:

1. Darf ich mit endgültig nicht bestanden Physikum in Österreich Medizin studieren und wäre eine Anerkennung des Abschlusses nach Beendigung des Studium in Deutschland ohne Probleme möglich?
2.Gibt es Universitäten in Österreich bei denen ich Teile der Vorklinik anerkennen lassen kann und so evtl. das Studium um ein oder zwei Semester verkürzen könnte?
3. Wie sehen meine Jobaussichten mit einem etwas ungeraden Lebenslauf aus? Ich habe direkt nach dem Abi mit dem Medizinstudium in Deutschland begonnen und wäre bei Studienbeginn in Österreich ca. 23-24 Jahre alt, also etwa 30 Jahre bei Beendigung des Studiums. Ich möchte nicht in einer großen Metropole wie Berlin, Frankfurt oder München arbeiten. Am liebsten würde ich nach dem Studium in der Radiologie oder Augenheilkunde an einer kleinen Uniklinik in Bayern beginnen (Augsburg, Erlangen, Würzburg, Regensburg).

Falls ich keinen Studienplatz bekommen sollte, hätte ich schon einen Plan B und würde Wirtschaftsinformatik studieren. Aber eigentlich würde ich schon gerne auf das gelernte Aufbauen und weiter Medizin studieren, zumal die Berufsaussichten mit ungeraden Lebenslauf in der Medizin wahrscheinlich am Besten sind..

morgoth
01.02.2022, 16:41
Woran lags?
Maßnahmen, damit der Lebenslauf nicht noch ungerader wird?

fabian321
01.02.2022, 17:09
Ich hatte regulär nach 4 Semestern das schriftliche Physikum mit einer 3 bestanden und das mündliche relativ knapp nicht. Beim Zweitversuch hatte ich das ganze etwas auf die leichte Schulter genommen, da ich beim Erstversuch nur knapp nicht bestanden hatte. Beim Drittversuch hatte ich mich eigentlich sehr gut vorbereitet, hätte mich gern mit anderen Studenten getroffen um uns gegenseitig abzufragen, war aber wegen Corona nicht möglich. Zudem hatte ich hier drei Prüfer von einer anderen Uni und keine Altfragen. Im Großen und Ganzen fand ich es schwierig zu wissen inwieweit ich ins Detail lernen soll. Bei uns hatte jeder Prüfer zwei Fragen gestellt, über die man dann jeweils 7,5 Minuten reden sollten. Beispielsweise wurde in Biochemie nach einem Versuch gefragt, dazu standen bei Amboss zwei Sätze. Ich hab das Ganze kurz allgemein erklärt (ca. 2min), daraufhin ist dann der Prof weiter ins Detail gegangen und ich konnte die Fragen nicht mehr beantworten.
Im Großen und Ganzen hätte ich wahrscheinlich mehr mit Altfragen lernen sollen.

Dooly
01.02.2022, 19:00
Darf ich mit endgültig nicht bestanden Physikum in Österreich Medizin studieren und wäre eine Anerkennung des Abschlusses nach Beendigung des Studium in Deutschland ohne Probleme möglich?Wir haben letztens im Freundeskreis diskutiert, ob es wirklich so einfach ist nach endgültigem Nichtbestehen mit EU-ausländischen Abschluss in Deutschland eine Approbation zu bekommen und eine Person brachte als Problem die Bundesärzteordnung an, in der steht

Eine Approbation wird nicht erteilt, wenn eine ärztliche Prüfung oder ein Abschnitt der ärztlichen Prüfung nach der Rechtsverordnung gemäß § 4 Abs. 1 endgültig nicht bestanden wurde.https://www.gesetze-im-internet.de/b_o/BJNR018570961.html
Vielleicht lohnt sich zu diesem Thema ne Anwältin oder nen Anwalt zu fragen.

fabian321
01.02.2022, 19:41
Hier wurde das Thema auch diskutiert https://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?77437-2012-zum-3-mal-durchs-physikum-gefallen

Falls ich keine eindeutige Antwort erhalte, werde ich auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen.

fabian321
01.02.2022, 20:43
Hab gerade ein Urteil hierzu gefunden: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-12781?hl=true

"Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus § 3 Abs. 1 Satz 8 BÄO, wonach Satz 7 keine Anwendung findet, wenn der Antragsteller einen nach der Richtlinie 2005/36/EG anzuerkennenden Ausbildungsnachweis besitzt, denn einen solchen Ausbildungsnachweis hat die Klägerin nicht. Die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen führt lediglich dazu, dass innerhalb der Europäischen Union erworbene Berufsqualifikationen von den anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden müssen. Somit kann nach endgültigem Nichtbestehen in Deutschland auch dann eine Approbation erreicht werden, wenn etwa nach einem kompletten Medizinstudium im EU-Ausland dort eine entsprechende Qualifikation erworben wurde (vgl. VG Lüneburg, Beschluss vom 27.10.2016 Az. 5 B 141/16). Die Klägerin hat ihre Qualifikation jedoch in China erworben. § 3 Abs. 1 Satz 8 BÄO ist im Jahr 2007 aus zwingenden europarechtlichen Gründen eingeführt worden (vgl. hierzu Haage, § 3 BÄO, Rn. 14) und stellt die Anwendbarkeit des § 3 Abs. 1 Satz 7 BÄO bei Drittstaatsabschlüssen nicht in Frage. Die Anerkennung der in China erworbenen Qualifikation als gleichwertig nach § 3 Abs. 3 BÄO ist nicht möglich, weil dies durch § 3 Abs. 1 Satz 7 BÄO ausgeschlossen ist."

Somit müsste ich nach Abschluss eines Studiums in Österreichs auch die deutsche Approbation erhalten, auch wenn ich endgültig eine ärztliche Prüfung nicht bestanden habe.

Dooly
02.02.2022, 12:06
Ja, das müsste dir wohl echt ein Jurist beantworten, wann was Anwendung findet. Oder vielleicht das LPA, das in deinem Fall die Approbation ausstellen wird. Ich bin da echt auch neugierig, für mich ist es jetzt zu spät, um endgültig nicht zu bestehen. Wäre nice, wenn du hier Neuigkeiten schreiben würdest.
Der andere Thread ist ja auch schon 10 Jahre alt. Ah so und 2025 wird es ja wahrscheinlich auch noch ne neue ApprO geben …

PS: hab jetzt mal nachgelesen was "§ 3 Abs. 1 Satz 8 BÄO" ist und ja, das klingt doch echt so, als ob ein EU Abschluss ganz unkompliziert zur Approbation hier führt, obwohl man endgültig nicht bestanden hat. Ist ja nur eine Laienmeinung aber ich wäre da vorsichtig optimistisch.

fabian321
10.02.2022, 21:12
Ich habe von der LÄK eine Mail bekommen, dass ein Abschluss aus Österreich in meinem Fall problemlos anerkannt werden würde und ich auch in Deutschland arbeiten könnte.

Dooly
11.02.2022, 06:06
Das sind ja gute Nachrichten, freut mich für dich. Danke, dass du die Info teilst, so können andere sich auch an die LÄK (ihres Wohnorts?) wenden. Drück dir die Daumen, dass deine Pläne klappen.