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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wechsel von "nicht EU" Land nach Deutschland über Härtefall?



Gro?erDenker
18.02.2022, 18:35
Moin,

ich würde gerne meine Studienleistungen von 3 Semestern (Eu Ausland) an einer Universität der Ukraine anrechnen lassen und dann mit Härtefallantrag wegen Kriegsgefahr nach Deutschland wechseln.

Soweit ich weiß sollte dies ja klappen, wäre außerdem eine Doppelimmatrikualtion da ich bis zum Wechsel nach DE im EU Ausland immatrikuliert wäre.

Trotzdem stellen sich mir ein paar Fragen:

Ist das ein valider Härtefallgrund?
Ist die Härtefallqoute für Studienortswechsler eine eigene Quote oder fällt sie mit der "normalen" Härtefallquote zusammen?

LG

morgoth
18.02.2022, 18:39
Kein valider Härtefallgrund.

Gro?erDenker
18.02.2022, 18:40
Warum? Kannst du das belegen?

Gro?erDenker
18.02.2022, 18:41
„Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern.“

Gro?erDenker
18.02.2022, 18:43
muss das zwangsläufig in meiner eignen Person liegen? Oder kann ich auch argumentieren, mit der aktuellen Reiseempfehlung etc.

Gro?erDenker
18.02.2022, 18:51
Das Formular der Uni Düsseldorf nennt sogar extra:

"Ein im Ausland begonnenes Studium kann dort nicht beendet und soll deshalb hier
fortgesetzt werden."

Als möglichen Grund für soziale Härtefälle.

https://www.hs-duesseldorf.de/studium/Documents/Infos_Haertefallantrag.pdf

morgoth
18.02.2022, 18:58
Mit der Argumentation könnte man in einem Land mit "Kriegsgefahr" ein Studium beginnen, um dann nach 1-2 Semestern zu wechseln!?
Brennpunkte gibt es ja leider immer wieder und genügend weltweit. :-/

Und ja, die Gründe liegen in der eigenen Person. (bspw. Schwerbehinderung...)
Im Merkblatt der Stiftung findet sich zudem relativ klar unter unbegründeten Härtefallgründen: "Ein im Ausland begonnenes Studium kann dort nicht beendet und soll deshalb hier fortgeführt werden."

morgoth
18.02.2022, 18:59
Du hast das fettgedruckte "nicht" überlesen.

Gro?erDenker
18.02.2022, 19:00
Ja, upsi hatte mich verlesen.

Scheint wohl leider nicht zuklappen:-nix

kaltekartoffel
19.02.2022, 13:13
Ich sehe da noch eine Hürde - du sagst, du hast wo anders angefangen und würdest dir die Leistung in der Ukraine anerkennen lassen, um dann nach DE zu wechseln - das würde man doch bei dem Antrag sehen, dass der "Härtefall" nur für diese Zwecke erschaffen wurde, oder habe ich einen Denkfehler?

Gro?erDenker
28.02.2022, 21:24
Ich sehe da noch eine Hürde - du sagst, du hast wo anders angefangen und würdest dir die Leistung in der Ukraine anerkennen lassen, um dann nach DE zu wechseln - das würde man doch bei dem Antrag sehen, dass der "Härtefall" nur für diese Zwecke erschaffen wurde, oder habe ich einen Denkfehler?

Nein angerechnete Leistungen werden meines Wissens nach nicht als solche ausgewiesen zumindest in DE, wäre wahrscheinlich ein Glücksspiel je nach ukrainischen Bescheinigungen gewesen.